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Weihnachtsgeld-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Gehalt & Steuern|Stand: April 2026|Quellen: BMF — Lohnsteuer Jahressonderzahlung

Weihnachtsgeld = reguläres Arbeitsentgelt → volle Steuer + SV. Netto ca. 50–60% des Bruttobetrags. SV-Abzug: ca. 20,175% AN-Anteil.

Weihnachtsgeld brutto3500.00
SV-Abzüge AN (~20,175 %)706.13
Lohnsteuer (ca.)1199.00
Weihnachtsgeld netto (ca.)1594.88
Weihnachtsgeld = reguläres Arbeitsentgelt → volle Steuer- und SV-Pflicht. Nur Orientierung.

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Abzüge beim Weihnachtsgeld

Weihnachtsgeld brutto
  − SV AN-Anteil       ≈ 20,175%
    (KV 7,3% + PV 1,7% + RV 9,3% + AV 1,3% + ggf. KK-Zusatz)
  − Lohnsteuer         (je nach SK und Jahreseinkommen)
  − Solidaritätszuschlag (5,5% der LSt, wenn > Freigrenze)
  − Kirchensteuer      (8% oder 9% der LSt, wenn pflichtig)
= Weihnachtsgeld netto

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
3.500 € Brutto, 100%, SK1≈ 2.100–2.200 € netto
3.500 € Brutto, 100%, SK3≈ 2.500–2.600 € netto
2.000 € Brutto, 50%, SK1≈ 600–650 € netto

Haeufige Fragen

Weihnachtsgeld = reguläres Arbeitsentgelt → volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Faustregel: ca. 50–60% des Brutto bleiben netto (je nach Steuerklasse). Beispiel: 3.500 € brutto, SK1 → ca. 2.100–2.200 € netto. Steuerklasse 3: mehr netto (höherer Freibetrag).
Kein gesetzlicher Anspruch. Anspruch entsteht durch: Tarifvertrag (oft 1 Monatsgehalt). Betriebliche Übung (3 Jahre hintereinander → Anspruch). Einzelvertragliche Vereinbarung. Freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Rückzahlungsklausel möglich: oft bei Kündigung vor dem 31.03. des Folgejahres.
Typisch: November (mit Novembergehalt) oder Dezember. Tarifverträge regeln oft konkretes Datum. Stichtag-Regelung: Anspruch nur bei Beschäftigung am Stichtag (z.B. 01.12.). Ratenzahlung möglich. Weihnachtsgeld zählt zum laufenden Arbeitslohn (nicht als sonstiger Bezug).
Rückzahlungsklausel: gesetzlich zulässig bei Beträgen ab ca. 1 Monatsgehalt. Zulässige Klausel: Rückzahlung wenn bis 31.03. des Folgejahres gekündigt wird. Unzulässig: bei weniger als 100 € oder zu langen Bindungsfristen. Arbeitnehmer-Kündigung = Rückzahlung möglich. Arbeitgeber-Kündigung = meist kein Rückzahlungsanspruch.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: BMF — Lohnsteuer Jahressonderzahlung