Lohnsteuerrechner 2026
Stand April 2026Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, fallen 2026 monatlich rund 417 € Lohnsteuer an. Soli: 0 € (Freigrenze bei 19.950 € Jahres-Lohnsteuer). In Steuerklasse III wären es nur 179 €, in Klasse V dagegen 790 €. Durchschnittssteuersatz bei 3.500 € Klasse I: 11,9 %, Grenzsteuersatz: 29 %. Grundfreibetrag 2026: 12.348 € jährlich.
Lohnsteuer (jaehrlich)
5.646,00 €
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So funktioniert der Lohnsteuerrechner 2026
Der Rechner ermittelt Ihre monatliche Lohnsteuer exakt nach dem BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026 – dem offiziellen Algorithmus, den auch Arbeitgeber und alle zertifizierten Lohnbuchhaltungen verwenden. Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern die monatliche Erhebungsform der Einkommensteuer (§ 38 EStG).
Aus dem Bruttogehalt wird zunächst die Vorsorgepauschale abgezogen (§ 39b Abs. 2 EStG), dann auf 12 Monate hochgerechnet. Der Jahresbetrag wird gegen den Tarif nach § 32a EStG geprüft, das Ergebnis durch 12 geteilt. Die Steuerklasse beeinflusst, welche Freibeträge einbezogen werden – nicht aber den Tarif selbst. Entscheidend für die Jahreslohnsteuer ist allein das zu versteuernde Einkommen.
Tariftabelle 2026
- zvE 0 – 12.348 €: 0 % (Grundfreibetrag)
- zvE 12.349 – 17.005 €: Progression 14 % → 24 %
- zvE 17.006 – 68.480 €: Progression 24 % → 42 %
- zvE 68.481 – 277.825 €: 42 % (Spitzensatz)
- zvE ab 277.826 €: 45 % (Reichensteuer)
Bei Steuerklasse III (Splitting) verdoppeln sich alle Grenzwerte. Der Tarif ist stetig, es gibt keine Sprünge. Daher führt auch eine Gehaltserhöhung bei Spitzensteuersatz-Nähe nicht zu einem „Steuersprung“ – lediglich die Grenzsteuer steigt.
Rechenbeispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, West
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 3.500,00 € |
| − Lohnsteuer | −417,00 € |
| − Solidaritätszuschlag | 0,00 € (Freigrenze) |
| − Kirchensteuer (optional) | 0,00 € (konfessionslos) |
| = Steuerliche Belastung | 417,00 € |
| Durchschnittssteuersatz | 11,9 % |
| Grenzsteuersatz | 29 % |
Steuerklassen im Vergleich
- I – Ledige, Getrenntlebende, Verwitwete, Geschiedene
- II – Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € / Jahr)
- III – Verheiratete, wenn Partner in V oder nicht erwerbstätig
- IV – Verheiratete mit ähnlichen Einkommen (Standard)
- IV mit Faktor – exakte Aufteilung nach Gehaltsanteil
- V – verheirateter Partner zu III (niedriges Netto)
- VI – zweites / weiteres Arbeitsverhältnis (höchste Belastung)
Faustregel: III/V lohnt sich, wenn ein Partner mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens erwirtschaftet. Sonst IV/IV oder IV/IV mit Faktor. Wichtig: Die Jahressteuerlast ändert sich durch den Steuerklassenwechsel nicht – nur die Verteilung während des Jahres.
Was ändert sich 2026?
- Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € (+252 €) – entlastet bei 3.500 € brutto um ca. 8 € pro Monat.
- Kinderfreibetrag steigt auf 9.540 € pro Kind (inkl. BEA).
- Tarifverschiebung: Eckwerte werden um ca. 2 % verschoben – wirkt gegen die kalte Progression.
- Solidaritätszuschlag: Freigrenze auf 19.950 € Jahres-Lohnsteuer (Ledige) / 39.900 € (Ehepaare). ~90 % zahlen keinen Soli.
- Vorsorgepauschale Rente: unverändert zu 100 % im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Typische Fehler bei der Lohnsteuer-Einschätzung
- Steuerklasse als Jahres-Rechnung missverstehen. III/V wirkt nur monatlich – die Jahressteuer folgt der Summe beider Einkommen.
- Vorsorgepauschale doppelt rechnen. Der Rechner zieht die Pauschale bereits im Lohnsteuerberechnung ab – nicht zusätzlich als Werbungskosten.
- Grenz- und Durchschnittssteuersatz verwechseln. „Ich zahle 30 % Steuer“ meint den Grenzsatz – die Durchschnittsbelastung ist deutlich geringer.
- ELStAM-Freibeträge vergessen. Werbungskosten über 1.230 € Arbeitnehmerpauschale senken beim Finanzamt eingetragen die Monatslohnsteuer direkt.
- Soli bei Kindern falsch rechnen. Bei der Soli-Berechnung wirkt der Kinderfreibetrag auch dann, wenn Sie Kindergeld erhalten – das ist eine Besonderheit des SolZG.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 2.500 € · Kl. I · keine KiSt | 227 € Lohnsteuer |
| 3.500 € · Kl. I · keine KiSt | 417 € Lohnsteuer |
| 3.500 € · Kl. III · keine KiSt | 179 € Lohnsteuer |
| 3.500 € · Kl. V · keine KiSt | 790 € Lohnsteuer |
| 5.000 € · Kl. I · 9 % KiSt | 904 € + 81 € KiSt |
| 8.000 € · Kl. I · keine KiSt | 2.105 € Lohnsteuer |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif, § 39b EStG – Berechnung der Lohnsteuer, BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer, BMF – Amtlicher Steuerrechner