Rechner Welt

Brutto-Netto-Rechner 2026

Stand April 2026

Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder bleiben 2026 rund 2.010 € netto monatlich – das sind 67 % des Bruttos. Abzüge: ca. 314 € Lohnsteuer, 269 € Krankenversicherung (inkl. 2,9 % Zusatzbeitrag), 54 € Pflege, 279 € Rente, 78 € Arbeitslosenversicherung. Soli entfällt unter der Freigrenze, Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft (+25–28 €).

500,00 €15.000,00 €
0 %4 %
06

Netto monatlich

2.053,17 €

Netto
2.053,17 €
Lohnsteuer
- 294,33 €
Soli
- 0,00 €
KiSt
- 0,00 €
KV
- 262,50 €
PV
- 72,00 €
RV
- 279,00 €
AV
- 39,00 €

Wie hoch ist Ihr Bruttogehalt pro Monat?

So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner 2026

Der Rechner ermittelt Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttogehalt nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan (PAP) für 2026. Das ist derselbe Algorithmus, den auch Lohnbuchhaltungen und DATEV-Systeme verwenden – die Berechnung ist also exakt zur offiziellen Methodik.

Vom Brutto werden zwei Blöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialabgaben(Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Höhe hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kinderzahl, Alter, Krankenkasse und Konfession ab.

Welche Abzüge fallen an?

  • Lohnsteuer – progressiv nach § 32a EStG. Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Ledige). Spitzensteuersatz 42 % ab 68.481 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 €.
  • Solidaritätszuschlag – 5,5 % der Lohnsteuer, aber nur bei Überschreitung der Freigrenze (19.950 € Lohnsteuer / Jahr, ledig). ~90 % der Arbeitnehmer zahlen keinen Soli.
  • Kirchensteuer – 9 % der Lohnsteuer (bzw. 8 % in BY/BW) bei Mitgliedschaft in einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft.
  • Krankenversicherung – 14,6 % allgemein + individueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %). Paritätisch (hälftig) von AG und AN getragen.
  • Pflegeversicherung – 3,6 % paritätisch, +0,6 %-Punkte für Kinderlose ab 23 Jahre, −0,25 %-Punkte pro Kind ab dem 2. Kind (max. bis Kind 5).
  • Rentenversicherung – 18,6 %, paritätisch, gekappt bei BBG 8.450 € (West) / 8.300 € (Ost).
  • Arbeitslosenversicherung – 2,6 %, paritätisch, BBG analog zur RV.

Rechenbeispiel: 3.000 € brutto, Steuerklasse I, West

PositionBetrag / Monat
Bruttogehalt3.000,00 €
− Lohnsteuer−314,00 €
− Solidaritätszuschlag0,00 € (Freigrenze)
− Kirchensteuer0,00 € (konfessionslos)
− KV (8,3 %)−269,00 €
− PV (1,8 %)−54,00 €
− RV (9,3 %)−279,00 €
− AV (1,3 %)−78,00 €
= Netto2.006,00 €

Netto-Quote: 66,9 %. Gesamtabgaben Arbeitnehmer: 994 €. Zum Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 610 € Sozialabgaben – Ihre Stelle kostet das Unternehmen rund 3.610 €.

Steuerklassen im Vergleich

Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Lohnsteuer – nicht die Jahressteuer. Nach der Steuererklärung kommt das richtige Ergebnis heraus, egal welche Kombination Sie gewählt haben:

  • I – Ledige, getrennt lebende, geschiedene Arbeitnehmer
  • II – Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € / Jahr)
  • III – Verheiratete, Partner in V oder nicht erwerbstätig (hohes Netto)
  • IV – Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard)
  • IV mit Faktor – Verheiratete, exakte Aufteilung nach Gehaltsanteil
  • V – Verheirateter Partner zu III (niedriges Netto)
  • VI – Zweit- und weitere Arbeitsverhältnisse (höchste Steuer)

Faustregel Verheiratete: III/V lohnt sich, wenn ein Partner mehr als 60 %des Gesamteinkommens erwirtschaftet. Bei ähnlichem Einkommen ist IV/IV sinnvoller – sonst droht eine Nachzahlung, weil der V-Partner unterbesteuert wird.

Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?

  • Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € (2025: 12.096 €) – entlastet bei 3.000 € brutto ca. 7 € pro Monat.
  • BBG KV/PV: 5.812,50 € / Monat (2025: 5.512,50 €). Wer über dieser Grenze verdient, zahlt höhere Beiträge als 2025.
  • BBG RV/AV West: 8.450 € (2025: 8.050 €).
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,9 % (2025: 2,5 %). Viele Krankenkassen haben ihre individuellen Sätze angehoben.
  • Kindergeld: 255 € pro Kind und Monat (2025: 250 €).

Typische Fehler beim Brutto-Netto-Check

  • Sonderzahlungen falsch einrechnen – Weihnachtsgeld wird im Auszahlungsmonat als „sonstiger Bezug“ voll versteuert, nicht auf 12 Monate verteilt. Das verzerrt den Einzelmonat.
  • Zusatzbeitrag ignorieren – der Standardwert 2,9 % stimmt nur durchschnittlich. Eigene Kasse immer prüfen, Unterschiede bis 1 %-Punkt = 270 € / Jahr.
  • Steuerklasse III überschätzen – das hohe Monats-Netto ist ein Kassenkredit vom Finanzamt. Bei Steuererklärung kommt das echte Gesamtergebnis.
  • ELStAM-Freibeträge vergessen – eingetragene Werbungskosten-, Pendler- oder Behinderten-Freibeträge senken die Lohnsteuer monatlich. Der Rechner kennt diese nicht, Sie bekommen also ein etwas zu hohes Lohnsteuer-Ergebnis.
  • AG-Anteil übersehen – die wahren Arbeitskosten liegen 20–25 % über dem Brutto. Für Gehaltsverhandlungen wichtig zu wissen.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
2.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer1.390 € netto
3.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer2.010 € netto
4.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer2.580 € netto
5.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer3.100 € netto
3.000 € brutto · Steuerklasse III · keine Kirchensteuer2.260 € netto
3.000 € brutto · Steuerklasse V · keine Kirchensteuer1.640 € netto

Haeufige Fragen

Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I, ohne Kinder, Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2,9 %, keine Kirchensteuer, West-Bundesland: rund 2.010 € netto monatlich. Aufschlüsselung: ca. 314 € Lohnsteuer, ~17 € Soli entfallen meist wegen Freigrenze, 269 € Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag), 54 € Pflege, 279 € Rente, 78 € Arbeitslosenversicherung. Mit Kirchensteuer und kinderlosem Zuschlag liegen Sie je nach Bundesland bei 1.960–1.985 €.
Drei zentrale Änderungen: (1) Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € – das senkt bei kleinen und mittleren Einkommen die Lohnsteuer. (2) Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung steigt auf 5.812,50 € / Monat, Rente/Arbeitslos auf 8.450 € (West). (3) Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV liegt bei 2,9 %, die meisten Kassen liegen 2026 zwischen 2,5 % und 3,5 %. Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 255 € pro Kind und Monat.
Ledige: Steuerklasse I ist automatisch die richtige, ein Wechsel ist nicht möglich. Verheiratete können zwischen den Kombinationen 3/5 (ein Partner verdient deutlich mehr), 4/4 (ähnliche Einkommen) und 4/4 mit Faktor (präzise Aufteilung) wählen. Wichtig: Die Wahl der Steuerklasse ändert nur, WANN Steuer gezahlt wird (monatlich vs. Erklärung), nicht wie viel insgesamt. Für das Gesamtnetto nach Steuererklärung ist die Kombination egal – relevant ist nur der monatliche Cashflow.
Seit 2021 gilt eine Freigrenze von 19.950 € Lohnsteuer bei Einzelveranlagung (39.900 € bei Zusammenveranlagung). Wer darunter liegt – das sind rund 90 % der Arbeitnehmer – zahlt keinen Soli. Darüber gibt es eine Milderungszone bis ca. 32.000 € / 64.000 € Lohnsteuer, in der der Soli stufenweise ansteigt. Erst bei sehr hohem Einkommen wird der volle Satz von 5,5 % der Lohnsteuer fällig. Für ein Brutto von 6.500 € / Monat (Steuerklasse I) fällt meist noch kein Soli an.
Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Lohnsteuer in 14 Bundesländern und 8 % in Bayern und Baden-Württemberg. Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I sind das rund 25–28 € monatlich. Ein Kirchenaustritt spart auf 10 Jahre bei diesem Gehalt etwa 3.000 €. Die Kirchensteuer ist im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgabe absetzbar – netto bleibt die Belastung also je nach Grenzsteuersatz etwas niedriger.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 % – ein Anstieg gegenüber 2025. Jede Krankenkasse legt ihren individuellen Satz fest, die Spanne reicht 2026 von ca. 2,4 % (günstigste BKKs) bis 3,5 % (teurere Kassen). Der Zusatzbeitrag wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei 3.000 € brutto bedeuten 0,5 %-Punkte Unterschied immerhin 90 € pro Jahr netto – ein Kassenwechsel kann sich also lohnen.
Der Beitragssatz beträgt 3,6 % (1,8 % AN + 1,8 % AG), in Sachsen zahlt der Arbeitnehmer 2,3 %, der Arbeitgeber 1,3 %. Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %-Punkten. Familien werden entlastet: Ab dem zweiten Kind sinkt der AN-Anteil um 0,25 %-Punkte pro Kind (bis zum fünften), maximal 1 %-Punkt Ersparnis. Bei 3.000 € brutto und einem Kind zahlen Sie 54 €, bei 3 Kindern nur noch 39 €.
Nein – Minijobs (bis 556 € im Jahr 2026) sind für den Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei (Ausnahme: 3,6 % Rentenversicherung, von der man sich befreien lassen kann). Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben von rund 30 %. Für Einkommen zwischen 556,01 € und 2.000 € greift die Midijob-Regelung (Übergangsbereich), hier nutzen Sie den Midijob-Rechner. Dieser Brutto-Netto-Rechner ist für reguläre Beschäftigung über 2.000 € gedacht.
Die Lohnsteuerberechnung folgt exakt dem BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026, der auch von Arbeitgebern und Lohnbuchhaltungen verwendet wird. Berücksichtigt werden: Grundfreibetrag, Progressionszonen nach § 32a EStG, alle sechs Steuerklassen, Kinderfreibetrag bei Soli-Berechnung, BBG-Kappung bei Sozialabgaben, KV-Zusatzbeitrag (individuell einstellbar), Pflege-Kinderlosenzuschlag, Bundesland-abhängige Kirchensteuer. Abweichungen zum Lohnzettel entstehen nur durch individuelle Freibeträge (ELStAM) oder betriebliche Altersvorsorge.
Die BBG ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb der BBG ist beitragsfrei – das führt dazu, dass Top-Verdiener prozentual weniger Sozialabgaben zahlen. 2026 gelten: KV/PV 5.812,50 € / Monat (69.750 € / Jahr), RV/AV West 8.450 € (101.400 €), RV/AV Ost 8.300 € (99.600 €). Wer 10.000 € brutto verdient, zahlt Sozialabgaben nur auf die BBG-Beträge – der Effektivsatz der Sozialabgaben sinkt damit auf ca. 13 % statt 21 %.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif, BMF – Amtlicher Steuerrechner, BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer, GKV-Spitzenverband – Rechengrößen Sozialversicherung