Brutto-Netto-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 3.000 € brutto in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und ohne Kinder bleiben 2026 rund 2.010 € netto monatlich – das sind 67 % des Bruttos. Abzüge: ca. 314 € Lohnsteuer, 269 € Krankenversicherung (inkl. 2,9 % Zusatzbeitrag), 54 € Pflege, 279 € Rente, 78 € Arbeitslosenversicherung. Soli entfällt unter der Freigrenze, Kirchensteuer nur bei Kirchenmitgliedschaft (+25–28 €).
Netto monatlich
2.053,17 €
Naechster Schritt
Wie hoch ist Ihr Bruttogehalt pro Monat?
So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner 2026
Der Rechner ermittelt Ihr monatliches Nettogehalt aus dem Bruttogehalt nach dem offiziellen BMF-Programmablaufplan (PAP) für 2026. Das ist derselbe Algorithmus, den auch Lohnbuchhaltungen und DATEV-Systeme verwenden – die Berechnung ist also exakt zur offiziellen Methodik.
Vom Brutto werden zwei Blöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialabgaben(Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Höhe hängt von Steuerklasse, Bundesland, Kinderzahl, Alter, Krankenkasse und Konfession ab.
Welche Abzüge fallen an?
- Lohnsteuer – progressiv nach § 32a EStG. Grundfreibetrag 2026: 12.348 € (Ledige). Spitzensteuersatz 42 % ab 68.481 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 €.
- Solidaritätszuschlag – 5,5 % der Lohnsteuer, aber nur bei Überschreitung der Freigrenze (19.950 € Lohnsteuer / Jahr, ledig). ~90 % der Arbeitnehmer zahlen keinen Soli.
- Kirchensteuer – 9 % der Lohnsteuer (bzw. 8 % in BY/BW) bei Mitgliedschaft in einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft.
- Krankenversicherung – 14,6 % allgemein + individueller Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %). Paritätisch (hälftig) von AG und AN getragen.
- Pflegeversicherung – 3,6 % paritätisch, +0,6 %-Punkte für Kinderlose ab 23 Jahre, −0,25 %-Punkte pro Kind ab dem 2. Kind (max. bis Kind 5).
- Rentenversicherung – 18,6 %, paritätisch, gekappt bei BBG 8.450 € (West) / 8.300 € (Ost).
- Arbeitslosenversicherung – 2,6 %, paritätisch, BBG analog zur RV.
Rechenbeispiel: 3.000 € brutto, Steuerklasse I, West
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Bruttogehalt | 3.000,00 € |
| − Lohnsteuer | −314,00 € |
| − Solidaritätszuschlag | 0,00 € (Freigrenze) |
| − Kirchensteuer | 0,00 € (konfessionslos) |
| − KV (8,3 %) | −269,00 € |
| − PV (1,8 %) | −54,00 € |
| − RV (9,3 %) | −279,00 € |
| − AV (1,3 %) | −78,00 € |
| = Netto | 2.006,00 € |
Netto-Quote: 66,9 %. Gesamtabgaben Arbeitnehmer: 994 €. Zum Vergleich: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 610 € Sozialabgaben – Ihre Stelle kostet das Unternehmen rund 3.610 €.
Steuerklassen im Vergleich
Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Lohnsteuer – nicht die Jahressteuer. Nach der Steuererklärung kommt das richtige Ergebnis heraus, egal welche Kombination Sie gewählt haben:
- I – Ledige, getrennt lebende, geschiedene Arbeitnehmer
- II – Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (4.260 € / Jahr)
- III – Verheiratete, Partner in V oder nicht erwerbstätig (hohes Netto)
- IV – Verheiratete mit ähnlichem Einkommen (Standard)
- IV mit Faktor – Verheiratete, exakte Aufteilung nach Gehaltsanteil
- V – Verheirateter Partner zu III (niedriges Netto)
- VI – Zweit- und weitere Arbeitsverhältnisse (höchste Steuer)
Faustregel Verheiratete: III/V lohnt sich, wenn ein Partner mehr als 60 %des Gesamteinkommens erwirtschaftet. Bei ähnlichem Einkommen ist IV/IV sinnvoller – sonst droht eine Nachzahlung, weil der V-Partner unterbesteuert wird.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
- Grundfreibetrag steigt auf 12.348 € (2025: 12.096 €) – entlastet bei 3.000 € brutto ca. 7 € pro Monat.
- BBG KV/PV: 5.812,50 € / Monat (2025: 5.512,50 €). Wer über dieser Grenze verdient, zahlt höhere Beiträge als 2025.
- BBG RV/AV West: 8.450 € (2025: 8.050 €).
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 2,9 % (2025: 2,5 %). Viele Krankenkassen haben ihre individuellen Sätze angehoben.
- Kindergeld: 255 € pro Kind und Monat (2025: 250 €).
Typische Fehler beim Brutto-Netto-Check
- Sonderzahlungen falsch einrechnen – Weihnachtsgeld wird im Auszahlungsmonat als „sonstiger Bezug“ voll versteuert, nicht auf 12 Monate verteilt. Das verzerrt den Einzelmonat.
- Zusatzbeitrag ignorieren – der Standardwert 2,9 % stimmt nur durchschnittlich. Eigene Kasse immer prüfen, Unterschiede bis 1 %-Punkt = 270 € / Jahr.
- Steuerklasse III überschätzen – das hohe Monats-Netto ist ein Kassenkredit vom Finanzamt. Bei Steuererklärung kommt das echte Gesamtergebnis.
- ELStAM-Freibeträge vergessen – eingetragene Werbungskosten-, Pendler- oder Behinderten-Freibeträge senken die Lohnsteuer monatlich. Der Rechner kennt diese nicht, Sie bekommen also ein etwas zu hohes Lohnsteuer-Ergebnis.
- AG-Anteil übersehen – die wahren Arbeitskosten liegen 20–25 % über dem Brutto. Für Gehaltsverhandlungen wichtig zu wissen.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 2.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer | 1.390 € netto |
| 3.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer | 2.010 € netto |
| 4.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer | 2.580 € netto |
| 5.000 € brutto · Steuerklasse I · keine Kirchensteuer | 3.100 € netto |
| 3.000 € brutto · Steuerklasse III · keine Kirchensteuer | 2.260 € netto |
| 3.000 € brutto · Steuerklasse V · keine Kirchensteuer | 1.640 € netto |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif, BMF – Amtlicher Steuerrechner, BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer, GKV-Spitzenverband – Rechengrößen Sozialversicherung