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Rentenrechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Rente & Altersvorsorge|Stand: April 2026|Quellen: § 64 SGB VI – Rentenformel, § 77 SGB VI – Zugangsfaktor, Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung, BMAS – Rentenversicherungsbericht

Bei 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst (50.493 € brutto / Jahr) erreichen Sie 45 Entgeltpunkte. Mit dem aktuellen Rentenwert 2026 von 40,79 € ergibt das eine Bruttorente von 1.835 € pro Monat. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (rund 11 %) bleiben rund 1.633 € netto vor Steuer. Wer drei Jahre früher in Rente geht, verliert 10,8 % – also rund 198 € pro Monat lebenslang.

15.000,00 €120.000,00 €
5 Jahre50 Jahre
60 Jahre70 Jahre

Monatsrente (brutto)

1.473,45 €

Monatsrente
1.473,45 €
Abschlag
- 0,00 €
Rentenluecke
- 232,80 €
Entgeltpunkte34.65
Zugangsfaktor1.000
Jahresrente17.681,40 €
Geschaetzte Rentenluecke232,80 €/Mon.

Mit welchem Alter wollen Sie in Rente gehen?

So funktioniert der Rentenrechner 2026

Der Rechner basiert auf der offiziellen Rentenformel nach § 64 SGB VI. Sie geben Ihr aktuelles Bruttoeinkommen, die bisher geleisteten Beitragsjahre und den geplanten Rentenbeginn ein. Daraus berechnen wir die voraussichtlichen Entgeltpunkte und ermitteln mit dem aktuellen Rentenwert 2026 (40,79 €) Ihre monatliche Bruttorente.

Anschließend ziehen wir die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR + PV, rund 11 %) ab und zeigen Ihnen die Nettorente vor Steuern. Die Steuer hängt vom Besteuerungsanteil im Jahr Ihres Rentenbeginns ab – für Renteneintritt 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig.

Die Rentenformel im Detail

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

Rechenbeispiel: 45 Entgeltpunkte × 1,0 × 1,0 × 40,79 € = 1.835,55 € Bruttorente. Wer drei Jahre vor der Regelaltersgrenze aufhört, hat einen Zugangsfaktor von 0,892 (1 − 36 × 0,003): 45 × 0,892 × 40,79 € = 1.637 € – also 199 € weniger pro Monat, lebenslang.

Ein Entgeltpunkt entspricht einem Jahr mit Durchschnittsverdienst (2026: 50.493 €). Wer dauerhaft 80 % davon verdient, sammelt 0,8 Punkte pro Jahr. Wer 150 % verdient, bekommt 1,5 Punkte – jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (rund 2,07 Punkte).

Rechenbeispiel: 45 Beitragsjahre, Durchschnittsverdienst

PositionWert
Entgeltpunkte45,00
Zugangsfaktor1,000
Rentenartfaktor1,000
Aktueller Rentenwert40,79 €
= Bruttorente1.835,55 €
− KVdR (8,55 %)−156,94 €
− Pflegeversicherung (3,6 %)−66,08 €
= Nettorente vor Steuer1.612,53 €

Was ändert sich 2026 bei der Rente?

  • Rentenanpassung 1. Juli 2026: Voraussichtliche Erhöhung um 3,7 % auf einen aktuellen Rentenwert von 40,79 € (West-/Ost-einheitlich seit Juli 2024).
  • Beitragssatz Rentenversicherung: Stabil bei 18,6 % – paritätisch geteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 € / Monat (West) bzw. 8.300 € (Ost), erstmals nach gleicher Logik berechnet.
  • Besteuerungsanteil: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 % der Bruttorente. Der Wert steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte (ab 2023 verlangsamt durch das Wachstumschancengesetz).
  • Hinzuverdienst: Seit 2023 unbegrenzt erlaubt – Sie können neben Frührente arbeiten, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Typische Fehler bei der Rentenplanung

  • Renteninformation falsch lesen. Die DRV nennt zwei Werte: aktuelle Anwartschaft und Hochrechnung bis Rentenbeginn. Die Hochrechnung unterstellt, dass Sie bis 67 weiter Beiträge zahlen – fällt das aus, sinkt die Rente entsprechend.
  • Inflation ignorieren. Eine Bruttorente von 1.835 € wirkt heute ordentlich. Bei 2 % Inflation entspricht sie in 30 Jahren der Kaufkraft von rund 1.013 € – bei 3 % nur noch 757 €.
  • KVdR und Pflege vergessen. Rund 11 % der Bruttorente gehen für Krankenversicherung und Pflege weg, dazu eventuell Steuer auf den steuerpflichtigen Anteil – netto bleiben oft nur 80–85 % vom Brutto.
  • Frührente unterschätzen. 0,3 % Abschlag pro Monat klingen wenig – bei drei Jahren früher sind das 10,8 % weniger Rente lebenslang. Bei 1.835 € sind das fast 200 € pro Monat, hochgerechnet auf 20 Rentenjahre rund 48.000 €.
  • Mütterrente nicht beantragen. Anrechnung erfolgt nicht automatisch, wenn der Antrag fehlt – bei mehreren Kindern können bis zu 9 Entgeltpunkte (= 367 € Rente / Monat) verloren gehen.

Privat vorsorgen – wie viel ist nötig?

Das gesetzliche Rentenniveau (Standardrente nach 45 Jahren) liegt 2026 bei rund 48 % des Durchschnittsbruttos. Für ein gewohntes Lebensgefühl im Alter empfiehlt die DRV einen Versorgungsgrad von 70–80 % des letzten Nettos – die Lücke schließen Sie über Rürup, Riester, Betriebsrente oder ETF-Sparpläne.

Faustformel: Pro 100 € monatlicher Zusatzrente brauchen Sie mit 67 ein Kapital von rund 25.000 € (4 % Entnahmerate). Wer also 500 € Lücke schließen will, braucht 125.000 € – bei 6 % Renditeerwartung und 30 Jahren Sparzeit entspricht das einer Sparrate von rund 125 € / Monat.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
30 Entgeltpunkte · regulär 671.224 €/Monat
40 Entgeltpunkte · regulär 671.632 €/Monat
45 Entgeltpunkte · regulär 671.836 €/Monat
45 Entgeltpunkte · Frührente 641.638 €/Monat
45 Entgeltpunkte · Aufschub bis 702.166 €/Monat
50 Entgeltpunkte · regulär 672.040 €/Monat

Haeufige Fragen

Die Rente ergibt sich aus der Rentenformel nach § 64 SGB VI: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Für 2026 liegt der aktuelle Rentenwert bei 40,79 € pro Entgeltpunkt (West, Stand DRV-Beschluss). Beispiel: 40 Entgeltpunkte × 1,0 × 1,0 × 40,79 € = 1.631,60 € Bruttorente. Nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung (rund 11 %) bleiben etwa 1.452 € netto vor Steuer.
Pro Jahr Durchschnittsverdienst gibt es genau einen Entgeltpunkt. Das Durchschnittsentgelt 2026 beträgt 50.493 € (vorläufig). Wer 60.000 € brutto verdient, erhält 60.000 / 50.493 ≈ 1,188 Entgeltpunkte. Maximal sind etwa 2,07 Punkte pro Jahr möglich, weil die Beitragsbemessungsgrenze RV (West) bei 8.450 € / Monat = 101.400 € / Jahr liegt.
Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise bis Geburtsjahrgang 1964 auf 67 Jahre. Wer 1958 geboren ist, geht mit 66 Jahren in Rente, 1959 mit 66 Jahren und 2 Monaten – plus 1 Monat pro Jahrgang bis 1964. Ab Jahrgang 1964 gilt einheitlich 67. Diskutiert wird eine weitere Anhebung, beschlossen ist sie bis April 2026 nicht.
Stand April 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert nach der Rentenanpassung zum 1. Juli 39,32 € (West, Wert von Mitte 2025) und steigt zum 1. Juli 2026 auf voraussichtlich 40,79 €. Seit 1. Juli 2024 ist der Rentenwert bundesweit angeglichen – die Ost-West-Unterscheidung ist aufgehoben. Die Anpassung erfolgt jährlich nach § 68 SGB VI auf Basis der Lohnentwicklung.
Laut Deutscher Rentenversicherung lag die durchschnittliche Altersrente Ende 2024 bei rund 1.190 € brutto monatlich für Männer und 920 € für Frauen (jeweils nach 35+ Jahren Beitragszeit). Die Spanne ist groß: Wer 45 Beitragsjahre mit Durchschnittsentgelt nachweist, kommt auf rund 1.835 € (45 × 40,79 €). Wer nur Mindestbeiträge gezahlt hat, landet oft unter 700 €.
Ja. Wer 2026 in Rente geht, muss 84 % der Rente versteuern (Besteuerungsanteil nach § 22 EStG, Kohortenprinzip). Der steuerfreie Rentenfreibetrag wird im ersten vollen Rentenjahr fixiert und bleibt lebenslang konstant. Bei einer Bruttorente von 1.500 € liegt das zu versteuernde Einkommen bei 1.260 € pro Monat – meist liegt das unter dem Grundfreibetrag (12.348 € / Jahr), sodass keine Steuer anfällt.
Der Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI) korrigiert die Rentenhöhe bei vorzeitigem oder verspätetem Rentenbeginn. Pro Monat vor Regelaltersgrenze sinkt er um 0,003 (= 0,3 % Rentenabschlag), pro Monat Aufschub steigt er um 0,005 (= 0,5 % Zuschlag). Wer mit 64 statt 67 in Rente geht, hat einen Zugangsfaktor von 0,892 – das sind 10,8 % weniger Rente lebenslang.
Der Rechner verwendet die offizielle Rentenformel des § 64 SGB VI mit dem aktuellen Rentenwert 2026. Die Hochrechnung künftiger Beitragsjahre erfolgt mit dem von Ihnen angegebenen Bruttoeinkommen, valorisiert mit der durchschnittlichen Lohnsteigerung von rund 2,5 % p.a. Abweichungen zur DRV-Renteninformation entstehen durch tatsächliche Lohnentwicklung, Kindererziehungszeiten und individuelle Anrechnungszeiten – die DRV-Auskunft bleibt verbindlich.
Pro Kind, das vor 1992 geboren ist, werden 2,5 Entgeltpunkte gutgeschrieben (Mütterrente II, ca. 102 € Rente / Monat). Für Kinder ab 1992 sind es 3,0 Entgeltpunkte (rund 122 €). Anrechnung erfolgt für den Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht – meist die Mutter. Diese Zeiten zählen auch als Beitragsjahre für die Wartezeit.
Ja, oft schon. Ein freiwilliger Beitrag von 100 € / Monat über 12 Monate ergibt rund 0,28 Entgeltpunkte – also etwa 11,40 € mehr Bruttorente lebenslang. Nach rund 9 Rentenjahren sind die 1.200 € Einzahlung wieder drin. Besonders interessant: Ausgleichszahlungen für Rentenabschläge ab dem 50. Lebensjahr (§ 187a SGB VI), die zusätzlich steuerlich abziehbar sind.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 64 SGB VI – Rentenformel, § 77 SGB VI – Zugangsfaktor, Deutsche Rentenversicherung – Rentenanpassung, BMAS – Rentenversicherungsbericht