Stundenlohnrechner 2026
Stand April 2026Bei 3.500 € brutto und 40 Stunden pro Woche beträgt der Bruttostundenlohn 20,19 €. Nach Steuern und Sozialabgaben bleiben in Steuerklasse I rund 13,60 € netto pro Stunde. Rechnet man Urlaub (30 Tage) und Feiertage (9 Tage) mit, steigt der effektive Nettostundenlohn auf rund 16,00 €. Der Mindestlohn 2026 liegt bei 13,90 € brutto.
Stundenlohn (brutto)
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So funktioniert der Stundenlohnrechner
Der Rechner wandelt zwischen Monats-, Jahres- und Stundenlohn hin und her – sowohl brutto als auch netto. Er berücksichtigt die vertragliche Wochenarbeitszeit, Urlaub, Feiertage und Überstundenzuschläge. Ausgegeben werden der nominelle Stundenlohn (Gehalt ÷ Sollarbeitsstunden) und der effektive Stundenlohn (Gehalt ÷ tatsächlich geleistete Stunden).
Für den Netto-Modus werden Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer, Zusatzbeitrag Krankenkasse und Kinderzahl berücksichtigt. Die Lohnsteuer folgt dem BMF-Programmablaufplan (PAP) 2026. Die Sozialabgaben 2026 fließen mit den aktuellen Beitragssätzen ein.
Die Formeln auf einen Blick
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,3333)
= Jahresgehalt ÷ (52 × Wochenstunden)
Effektivstd. = Jahresgehalt ÷ (52 × WSt − UT × TagSt − FT × TagSt)
Überstunden = Grundlohn × (1 + Zuschlag%)
Mindestlohn26 = 13,90 € / Std. (§ 1 MiLoG)Rechenbeispiel: 3.500 € brutto, 40 Std./Woche, 30 Urlaubstage, 9 Feiertage. Nomineller Stundenlohn: 3.500 ÷ 173,33 = 20,19 €. Effektivstundenlohn: 42.000 ÷ 1.768 = 23,76 €.
Rechenbeispiel: Brutto und Netto in Steuerklasse I
| Parameter | Wert |
|---|---|
| Bruttomonat | 3.500,00 € |
| Bruttojahr | 42.000,00 € |
| Nomineller Bruttostundenlohn | 20,19 € |
| Nettojahr (St.-Kl. I, West) | 28.280,00 € |
| Nomineller Nettostundenlohn | 13,60 € |
| Effektiver Nettostundenlohn | 16,00 € |
Der effektive Stundenlohn ist rund 18 % höher, weil bezahlter Urlaub und Feiertage keine tatsächliche Arbeitszeit bedeuten.
Mindestlohn und tarifliche Mindestlöhne 2026
- Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 € (§ 1 MiLoG)
- Pflegemindestlohn Hilfskraft: 17,35 €
- Pflegefachkraft: 20,50 €
- Bau (Lohngruppe 1): 13,50 € West / Ost
- Dachdeckerhandwerk: 15,60 €
- Leiharbeit: 14,53 €
- Gerüstbau: 14,00 €
Branchenmindestlöhne werden jeweils per Verordnung (AEntG) für allgemeinverbindlich erklärt. Wer darunter vergütet wird, hat Anspruch auf Nachzahlung für bis zu 3 Jahre rückwirkend (§ 3 MiLoG i. V. m. § 195 BGB).
Typische Fehler bei der Stundenlohn-Berechnung
- Faktor 4 statt 4,3333 nutzen. Klassischer Fehler: Monatsgehalt ÷ (Wochenstd. × 4) ergibt einen um 8,3 % zu hohen Stundenlohn.
- Urlaubsgeld / 13. Gehalt vergessen. Bei vielen Tarifverträgen kommt ein 13. Gehalt dazu – der effektive Bruttostundenlohn liegt dann 8 – 10 % höher.
- Nominellen mit effektivem Stundenlohn verwechseln. Für Gehaltsvergleiche zählt der nominelle, für die persönliche Einordnung der effektive Wert.
- Überstundenzuschläge falsch berechnen. 25 % Zuschlag auf 20 € bedeutet 25 € pro Stunde – nicht 20 + 25 % = 45 €.
- Mindestlohn nicht auf alle Stunden anwenden. Auch Rufbereitschaft und Dienstreisezeit gelten meist als Arbeitszeit i. S. d. MiLoG.
Was ändert sich 2026?
Der wichtigste Hebel 2026 ist die Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 €. Rechnerisch steigt die Minijob-Entgeltgrenze auf 556 € (40 Std. × 13,90 €). Neben dem gesetzlichen Mindestlohn werden zahlreiche Branchenmindestlöhne angehoben – die Pflegebranche profitiert besonders stark. Für tarifgebundene Beschäftigte gelten zusätzlich branchenspezifische Tariferhöhungen, typischerweise 4 – 6 % gegenüber 2025.
Steuerlich entlastet der höhere Grundfreibetrag (12.348 €) Geringverdiener: Wer 13,90 € × 173,33 = 2.409 € brutto monatlich verdient, zahlt 2026 rund 8 € weniger Lohnsteuer im Monat als bei gleichem Brutto 2025.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| Mindestlohn 2026 · 40 Std. | 2.409 € / Monat |
| Median 22,40 € · 40 Std. | 3.881 € / Monat |
| 3.500 € · 40 Std. / Woche | 20,19 € / Std. |
| 4.500 € · 38,5 Std. | 26,99 € / Std. |
| 60.000 €/Jahr · 40 Std. | 28,85 € / Std. |
| 3.500 € netto · St.-Kl. I | 13,60 € / Std. |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Mindestlohngesetz (MiLoG), Statistisches Bundesamt – Verdienste, Mindestlohnkommission – Empfehlungen, § 3b EStG – Steuerfreie Zuschläge