Ăśberstunden-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 3.500 € brutto und 173,2 h / Monat beträgt der Grundstundenlohn 20,21 €. Mit 25 % Werktagszuschlag kostet eine Überstunde den Arbeitgeber 25,26 € brutto – beim Arbeitnehmer kommen netto ca. 14,50 € an. 10 Überstunden im Monat bringen brutto 252,60 €, netto rund 145 €. Freizeitausgleich (10 h × 1,25 = 12,5 h frei) entspricht einem Wert von 253 € netto und ist steuerlich günstiger.
Netto-Mehrertrag
136,42 €
Naechster Schritt
Wie viele Ăśberstunden leisten Sie monatlich?
So funktioniert der Ăśberstundenrechner
Der Rechner ermittelt zuerst Ihren Grundstundenlohn aus Monatsgehalt und vertraglicher Arbeitszeit. Darauf wird der Zuschlagssatz (25 %, 50 % oder 100 %) aufgeschlagen, der sich aus Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergibt. Für die Nettoumrechnung schätzen wir Ihren Grenzsteuersatz auf Basis Ihres Jahresbruttos und rechnen Sozialabgaben dazu – so sehen Sie, wie viel netto von einer Überstunde wirklich ankommt.
Zusätzlich zeigt der Rechner den Freizeitausgleich-Gegenwert: Wie viele freie Stunden entsprechen der Auszahlung? Bei hohem Grenzsteuersatz ist Freizeit netto oft mehr wert als die Auszahlung.
Formel fĂĽr Ăśberstunden
Stundenlohn = Monatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 4,33) Überstundenlohn = Stundenlohn × (1 + Zuschlag %) Brutto-Überstunden = Überstundenlohn × Anzahl StundenRechenbeispiel: 3.500 € ÷ 173,2 h = 20,21 €/h. Mit 25 % Zuschlag ergibt das 25,26 €. Bei 10 Überstunden = 252,60 € brutto. Bei einem Grenzsteuersatz von 26 % und 20 % Sozialabgaben bleiben netto rund 145 €.
Übliche Überstundenzuschläge
| Zeitraum | Zuschlag | Steuerfrei |
|---|---|---|
| Werktags (Mo–Fr) | 25 % | nein |
| Samstag | 50 % | nein |
| Sonntag | 50 % | bis 50 % |
| Feiertag | 100 % | bis 125 % |
| Nachtarbeit (20–6 Uhr) | 25 % | bis 25 % |
| Nachtarbeit (0–4 Uhr) | 40 % | bis 40 % |
| 24.12. + 31.12. ab 14 Uhr | 150 % | bis 150 % |
Steuerfreiheit nach § 3b EStG gilt nur bis 50 € Grundlohn / Stunde. Sozialabgaben- freiheit bis 25 € Grundlohn / Stunde. Die Prozentsätze sind Mindestsätze – Tarifverträge können höhere Sätze vorsehen (z. B. TVöD, IG Metall).
Was ändert sich 2026 beim Überstundenrecht?
- Zeiterfassungspflicht: Nach BAG-Urteil 1 ABR 22/21 (2022) mĂĽssen Arbeitgeber Arbeitszeiten erfassen. Der Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen Regelung liegt 2026 weiter in der Abstimmung.
- Mindestlohn: Ab 01.01.2025 12,82 €/h. Für 2026 wird die Mindestlohnkommission im Juni einen neuen Vorschlag unterbreiten.
- Steuerfreiheit § 3b EStG: Grundlohngrenzen unverändert (50 €/h Steuer, 25 €/h Sozialabgaben). Berechnungsgrundlage ist der jeweilige Stundenlohn inkl. regelmäßiger Zulagen.
- Ab 2026 geplant: Neue Regeln zu Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sollen EU-Arbeitszeitrichtlinie umsetzen.
Typische Fehler bei Ăśberstunden
- Zuschlag falsch bemessen – „25 %“ bedeutet 125 % vom Grundlohn, nicht 25 % als Gesamtbetrag. Eine Überstunde kostet also 1,25 × Grundlohn.
- Ausschlussfristen übersehen – viele Tarifverträge sehen 3- oder 6-Monats-Fristen für die Geltendmachung vor. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch.
- Pauschalabgeltung akzeptieren – Klauseln wie „mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ sind nach BAG 5 AZR 517/09 nur in engen Grenzen wirksam (meist ≤ 10 % der regulären Arbeitszeit, ggf. nur bei hohen Gehältern).
- Zeiterfassung fehlt – ohne nachweisbare Aufzeichnung scheitern viele Klagen an der Darlegungslast. Elektronische Systeme oder E-Mails mit Wochenberichten helfen.
- Nachtzuschlag falsch berechnen – die Steuerfreiheit nach § 3b EStG gilt nur für tatsächlich geleistete Nachtarbeit, nicht pauschal.
Freizeitausgleich: Wann lohnt er sich besonders?
Freizeitausgleich ist steuerlich immer günstiger: Die Freizeit wird nicht versteuert, während ausgezahlte Überstunden voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % plus 20 % Sozialabgaben bleiben von 1 € Überstundenlohn nur 0,50 €. 1 Stunde Freizeit hingegen hat den vollen Gegenwert Ihres Netto-Stundenlohns. Besonders lohnend ist Freizeitausgleich bei hohem Einkommen, bei Projekten ohne Zeitdruck und bei familiärer Belastung.
Auszahlung lohnt sich dennoch, wenn Sie liquide Mittel brauchen (Hauskauf, Urlaub), der Grenzsteuersatz niedrig ist (geringes Jahreseinkommen, Verlustjahr), oder wenn Freizeitausgleich durch hohe Arbeitsdichte faktisch nicht genommen werden kann – dann verfallen Überstunden mit Ende des Ausgleichszeitraums (oft 6–12 Monate).
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 3.000 € · 40 h/Woche · 25 % · 5 Überstunden | 108 € brutto · ~63 € netto |
| 3.500 € · 40 h/Woche · 25 % · 10 Überstunden | 253 € brutto · ~145 € netto |
| 3.500 € · 40 h/Woche · 50 % · 10 Überstunden | 303 € brutto · ~175 € netto |
| 4.500 € · 38,5 h/Woche · 25 % · 10 Überstunden | 326 € brutto · ~188 € netto |
| 3.500 € · Sonntag 50 % steuerfrei · 8 h | 242 € brutto · ~210 € netto |
| 5.500 € · 40 h/Woche · 100 % · 5 Überstunden | 318 € brutto · ~175 € netto |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 3 ArbZG – Werktägliche Arbeitszeit, § 3b EStG – Steuerfreie Zuschläge, BAG Urteil 1 ABR 22/21 – Zeiterfassung, TVöD – Entgelt und Zuschläge