Rechner Welt

Stundensatz-Rechner für Selbstständige 2026

Stand April 2026

Für ein Nettoziel von 40.000 €/Jahr, 10.000 € Betriebskosten und 1.300 produktive Stunden ergibt sich ein Mindest-Stundensatz von rund 75 € netto. Formel: (40.000 × 1,8 Steuer- und Sozialfaktor + 10.000) ÷ 1.300 = 82.000 ÷ 1.300 ≈ 63 €. Plus 15 % Gewinnzuschlag ergibt 73 € – aufgerundet 75 €. Marktüblich bei Fachkräften sind 80–120 €.

1.000,00 €15.000,00 €
20 %55 %
0,00 €5.000,00 €
0 %50 %
100 Tage260 Tage
4 Std.10 Std.
30 %100 %

Stundensatz (netto)

78,06 €

Nettobedarf
4.000,00 €
Steuern/SV
- 2.666,67 €
Betriebskosten
- 800,00 €
Gewinn
- 1.120,00 €
Tagessatz624,48 €
Benoetigter Umsatz / Jahr103.040,00 €
Produktive Stunden / Jahr1.320 Std.
Stundensatz78,06 €

Wie hoch ist Ihr aktueller Stundensatz?

So funktioniert der Stundensatz-Rechner

Der Rechner nutzt die klassische Vollkostenmethode: Alle jährlichen Bedarfs- und Kostenpositionen werden addiert und durch die realistisch verfügbaren produktiven Stunden geteilt. Das Ergebnis ist Ihr Mindest-Stundensatz – der Punkt, unter dem Ihre Selbstständigkeit wirtschaftlich nicht trägt.

Anders als vereinfachte „Stundenlohn mal zwei“-Daumenregeln berücksichtigt der Rechner Ihre tatsächliche Steuerlast, den doppelten Sozialversicherungsanteil für Selbstständige (Arbeitgeberanteil fällt weg) und realistische Auslastungsgrade. Das Ergebnis liegt meist deutlich höher als intuitiv erwartet – genau deshalb scheitern viele Selbstständige an Unterpreisung.

Formel für den Stundensatz

Die Grundformel der Vollkostenkalkulation:

Stundensatz = (Nettoziel × Steuer-/Sozialfaktor + Betriebskosten + Puffer)
              ÷ produktive Jahresstunden

Der Steuer-/Sozialfaktor liegt 2026 je nach Einkommen und Familienstand zwischen 1,6 und 2,0 – als Solo-Selbstständiger mit 40–60 k € Gewinn rechnen Sie mit ca. 1,8. Das bedeutet: 40.000 € Netto erfordern rund 72.000 € Honorarumsatz.

Rechenbeispiel: 40.000 € × 1,8 + 10.000 € Betriebskosten + 7.000 € Puffer = 89.000 € ÷ 1.300 Stunden = 68 €/h Brutto-Deckungssatz. Plus 10 % Gewinnzuschlag und Rundung = 75 €/h.

Rechenbeispiel: Solo-Beraterin mit 50.000 € Nettoziel

PositionBetrag / Jahr
Nettoziel50.000 €
+ Einkommensteuer (ca. 25 %)22.000 €
+ Krankenversicherung7.200 €
+ Altersvorsorge9.000 €
+ Betriebskosten12.000 €
+ Puffer / Gewinn 10 %10.000 €
Bruttohonorarbedarf110.200 €
÷ 1.300 produktive Stunden= 85 €/h
Empfohlener Stundensatz90 €/h

Tagessatz: 90 × 8 = 720 € netto. Projektpauschale 40 Stunden = 3.600 € netto. Umsatzsteuer (19 %) kommt jeweils oben drauf.

Produktive Stunden realistisch ansetzen

Der häufigste Kalkulationsfehler: Angehende Selbstständige rechnen mit 40 Wochenstunden × 48 Wochen = 1.920 Stunden. Abgerechnet wird davon aber nur ein Bruchteil. Die realistische Rechnung:

  • 365 Tage − 104 Wochenenden − 11 Feiertage = 250 Arbeitstage
  • − 30 Tage Urlaub = 220 Tage
  • − 10 Tage Krankheit = 210 Tage
  • × 8 Stunden = 1.680 Stunden Gesamtkapazität
  • davon ca. 20 % Akquise, Buchhaltung, Weiterbildung = 336 Stunden
  • verbleiben: 1.344 produktive (abrechenbare) Stunden

Im ersten Jahr als Selbstständiger liegt der Anteil Akquise oft bei 30–40 % – Sie müssen Kunden erst aufbauen. Rechnen Sie im Gründungsjahr konservativ mit 900 Stunden.

Typische Fehler bei der Stundensatz-Kalkulation

  • Sozialversicherungsanteil vergessen. Selbstständige zahlen Krankenversicherung, Pflege und Altersvorsorge komplett selbst – Arbeitgeberanteil entfällt. Faustregel: Der Bruttobedarf liegt 20–25 % über einem vergleichbaren Angestelltengehalt.
  • Weihnachts-/Urlaubsgeld ignorieren. Angestellte bekommen oft 13. Monatsgehalt plus Urlaubsgeld – Selbstständige nicht. Wer in 12 Monaten denken bleibt, unterkalkuliert ca. 8 %.
  • Auslastung unrealistisch hoch ansetzen. 1.800 Stunden pro Jahr sind selten erreichbar. Bei Kundenfluktuation, Saisonalität und Flaute eher 1.100–1.400.
  • Gewinnzuschlag weglassen. Break-Even ist nicht Ziel, sondern Mindestmarke. Mindestens 10–20 % Aufschlag für Investitionen, Rücklagen und unvorhergesehene Ausgaben einplanen.
  • Einmal kalkulieren und nie anpassen. Ohne jährliche Indexierung verlieren Sie real Einkommen. VPI-Klausel in Rahmenverträge, Neukunden direkt mit aktuellem Satz.

Stundensatz vs. Tagessatz vs. Pauschale

Jedes Abrechnungsmodell hat Vor- und Nachteile:

  • Stundensatz: Transparent, flexibel, schützt vor Scope Creep. Nachteil: Kunden fürchten „offene Rechnung“, Budgetplanung schwierig.
  • Tagessatz: Standard bei Beratern, IT-Freelancern, Interim Managern. 8 × Stundensatz, manchmal 7 ×. Vorteil: Kunden rechnen in Tagen, nicht in Stunden.
  • Pauschale: Höchstes Risiko, höchste Marge. Bei präziser Aufwandsschätzung + 25 % Puffer oft rentabelste Variante. Bei Fehleinschätzung Verlustgeschäft.
  • Value Pricing: Preis am Kundenwert orientiert, nicht am Aufwand. Typisch für Strategieberatung, Design, Text. Erfordert Erfahrung und starke Verhandlungsposition.

Empfehlung für Einsteiger: Stundensatz-Kalkulation als Rückgrat, nach außen Tagessätze oder kleine Pauschalen. Value Pricing erst, wenn der Markt Sie kennt.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
35.000 € Netto · 8.000 € Betrieb · 1.400 h55 €/h
40.000 € Netto · 10.000 € Betrieb · 1.300 h75 €/h
50.000 € Netto · 12.000 € Betrieb · 1.300 h90 €/h
60.000 € Netto · 15.000 € Betrieb · 1.200 h110 €/h
40.000 € Netto · 10.000 € Betrieb · 1.100 h88 €/h
40.000 € Netto · 10.000 € Betrieb · 1.500 h65 €/h

Haeufige Fragen

Grundformel: (Jahresbedarf brutto ÷ produktive Jahresstunden) × Gewinnzuschlag. Wer 40.000 € netto entnehmen will, braucht bei Steuerlast und Sozialabgaben rund 72.000 € Honorarumsatz. Bei 1.300 produktiven Stunden im Jahr sind das 55 € Stundensatz als absolute Untergrenze – realistisch sind 75–95 €, weil Akquise, Weiterbildung und Puffer noch dazukommen. Die Untergrenze ist nicht der Marktpreis, sondern Ihr Break-Even.
Ausgangspunkt sind 250 Arbeitstage (365 − 104 Wochenenden − ca. 11 Feiertage). Abzüglich 30 Tage Urlaub, 10 Tage Krankheit und ca. 40 Tage Verwaltung/Akquise bleiben rund 170 Tage à 8 Stunden = 1.360 Stunden. In der Beratungspraxis rechnet man konservativ mit 1.200–1.400 produktiven Stunden. Wer Vollauslastung unterstellt, unterkalkuliert sich systematisch – das ist der häufigste Fehler bei Einsteigern.
Sieben Blöcke: (1) gewünschtes Nettogehalt, (2) Einkommensteuer 20–35 %, (3) Krankenversicherung 350–800 €/Monat, (4) Altersvorsorge 10–15 % vom Brutto, (5) Betriebskosten (Büro, Software, Telefon, Versicherungen), (6) Weiterbildung und Fachliteratur, (7) Gewinnzuschlag 10–20 % als Puffer. Gegen Ende kommen Umsatzsteuer (19 %) und ggf. Gewerbesteuer on top – die trägt aber im Zweifel der Kunde.
Faustregel: Angestellten-Stundenlohn × 2,5 bis 3. Ein Angestellter mit 55.000 € brutto verdient umgerechnet rund 30 €/h – als Selbstständiger brauchen Sie mindestens 75–90 €/h für die gleiche Nettoposition. Begründung: 30 Tage bezahlter Urlaub, 6 Wochen Lohnfortzahlung, voller Arbeitgeber-Sozialversicherungsanteil und betriebliche Altersvorsorge fallen komplett weg und müssen in den Stundensatz eingepreist werden.
Vier Gründe: (1) Sie zahlen Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst (Arbeitgeberanteil entfällt = rund 14 % Bruttolohn), (2) keine bezahlten Urlaubs- oder Krankheitstage, (3) Sie müssen Steuervorauszahlungen und Umsatzsteuer selbst organisieren, (4) Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung sind unbezahlte Arbeitszeit. In Summe müssen Sie in den produktiven Stunden auch die unproduktiven mitfinanzieren.
Der Stundensatz ist die interne Kalkulationsgrundlage – er sagt, was Sie mindestens verdienen müssen. Das Honorar ist der Marktpreis, den Sie tatsächlich durchsetzen. Bei Projekten mit Pauschalhonorar teilen Sie das Honorar durch die geschätzten Stunden, um den effektiven Stundensatz zu prüfen. Liegt dieser unter Ihrem kalkulierten Mindestsatz, macht das Projekt buchhalterisch Verlust – auch wenn auf dem Konto Geld eingeht.
Tagessatz = Stundensatz × 8, in der Praxis wird oft × 7 gerechnet (1 Stunde Overhead pro Tag). Bei 80 €/h ergibt das 560–640 € Tagessatz. Für Pauschalen schätzen Sie Stunden realistisch plus 25 % Puffer, multiplizieren mit dem Stundensatz und runden auf. Unterschätzte Pauschalen sind der häufigste Grund für unrentable Selbstständigkeit – besser großzügig kalkulieren und Rabatt gewähren als nachher nachfordern.
Ja – der Stundensatz wird netto kalkuliert, darauf kommen 19 % Umsatzsteuer (7 % bei bestimmten Leistungen). Bei Geschäftskunden ist die Umsatzsteuer durchlaufender Posten (Vorsteuerabzug). Bei Privatkunden ist sie echte Kostenbelastung – hier schlagen Sie die Umsatzsteuer auf und zeigen den Bruttopreis. Kleinunternehmer nach § 19 UStG (bis 25.000 € Vorjahresumsatz) dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen, verlieren dafür aber auch den Vorsteuerabzug.
Mindestens jährlich zur Jahresplanung. Stellschrauben: Inflation (2026 ca. 2,2 %), Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge, eigene Qualifikation, Marktlage. Wer über 3 Jahre denselben Satz hält, verliert real 6–8 % Einkommen. Kundenmitteilung: Neue Sätze 3–6 Monate vor Inkrafttreten ankündigen, bei Rahmenverträgen jährliche Indexklausel (VPI) vereinbaren. Mut zur Preiserhöhung ist existenziell – verlorene Kunden lassen sich meist ersetzen.
Der Rechner setzt die klassische Vollkostenkalkulation um (Fixkosten + Gewinn ÷ produktive Stunden) und liefert eine belastbare Untergrenze. Abweichungen entstehen durch individuelle Steuerlast (Grenzsteuersatz), Familiensituation (Splitting), Krankenkassenwahl (gesetzlich vs. privat) und gewählten Unternehmergewinn. Für eine individuelle Feinplanung sollten Sie die Zahlen mit einem Steuerberater gegenprüfen – die Größenordnung stimmt aber auf wenige Prozent genau.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: IHK – Kalkulation Stundensatz für Selbstständige, § 32a EStG – Einkommensteuertarif, GULP – Freelancer-Stundensatz-Report, Bundesverband Freie Berufe – Mitgliederreports