Rechner Welt

Riester-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Altersvorsorge & Riester|Stand: April 2026|Quellen: § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge, § 84 EStG – Grundzulage, § 85 EStG – Kinderzulage, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)

Eine vierköpfige Familie mit 2 Kindern ab 2008 und einem Einkommen von 50.000 € erhält 2026 Zulagen in Höhe von 950 € pro Jahr (2 × 175 € + 2 × 300 €). Bei einem Mindesteigenbeitrag von 1.050 € plus Zulage fließen 2.000 € pro Jahr in den Vertrag – das ergibt nach 30 Jahren bei 4 % Rendite rund 110.000 € Kapital und eine monatliche Rente von etwa 300 €. Steuerersparnis über die Laufzeit: bis zu 10.000 €.

10.000,00 €150.000,00 €
60,00 €2.100,00 €
06
01
14 %45 %
5 Jahre40 Jahre

Jaehrliche Foerderung

726,25 €

Eigenbeitrag
- 1.348,75 €
Zulagen
475,00 €
Steuererstattung
251,25 €

Jaehrliche Berechnung

Grundzulage175,00 €
Kinderzulagen300,00 €
Steuerersparnis726,25 €
Zusaetzliche Erstattung251,25 €
Mindesteigenbeitrag1.325,00 €
Foerderquote45.4%

Hochrechnung (25 Jahre)

Eigenbeitraege gesamt40.000,00 €
Zulagen gesamt11.875,00 €
Kapital (ohne Rendite)51.875,00 €

Haben Sie einen Riester-Vertrag?

So funktioniert der Riester-Rechner

Der Rechner berechnet alle drei Förderkomponenten: Zulagen (Grund, Kinder, Berufseinsteiger), Steuervorteil (Sonderausgabenabzug bis 2.100 €) und diespätere Rentenhöhe. Die Günstigerprüfung nach § 10a EStG wird automatisch durchgeführt – Sie sehen auf einen Blick, ob Zulagen oder Steuerabzug für Sie vorteilhafter sind.

Einbezogen sind der Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG (4 % des Vorjahres-Bruttos minus Zulagen), der Sockelbetrag 60 €/Jahr und die Produktkosten (AKS bei Versicherungen, laufende Gebühren bei Fondssparplänen). Die Auszahlphase simuliert den Grenzsteuersatz im Rentenalter für die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.

Formel: Mindesteigenbeitrag

Mindesteigenbeitrag = (4 % × SV-pfl. Vorjahresbrutto) − Zulagen
Mindestens 60 € pro Jahr (Sockelbetrag)

Beispiel Familie: 50.000 € Brutto, 2 Kinder ab 2008. 4 % × 50.000 € = 2.000 € Gesamtbeitrag. Zulagen: 2 × 175 € + 2 × 300 € = 950 €. Eigenbeitrag: 2.000 € − 950 € = 1.050 €. Daraus ergibt sich ein Förderquotient von 950/1.050 = 90 % – der Staat verdoppelt Ihren Beitrag fast.

Rechenbeispiel: 30 Jahre Riester-Fondssparplan

PositionBetrag
Eigene Einzahlungen (30 J × 1.050 €)31.500 €
+ Staatliche Zulagen (15 J × 950 € + 15 J × 350 €)19.500 €
+ Wertzuwachs (4 % p.a., steuerfrei in Ansparung)58.900 €
− Produktkosten (~0,5 % p.a.)−5.100 €
= Kapital mit 67104.800 €
Monatliche Rente (Rentenfaktor 28/10.000 €)ca. 293 €
− Steuer nachgelagert (20 % Ø Grenzsteuer)−59 €
= Netto-Monatsrenteca. 234 €

Zulagenquote: 38 % vom Kapital kamen vom Staat. Für Familien mit Kindern ab 2008 eine der stärksten staatlichen Förderungen der privaten Altersvorsorge.

Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?

  • Zulagen unverändert: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 €/300 €, Berufseinsteiger-Bonus 200 € (seit 2018 stabil).
  • Sonderausgabenabzug: weiterhin bis 2.100 € / Jahr (§ 10a EStG).
  • Rentenbeginn: frühestens 62 (Neuverträge ab 2012 gilt weiter).
  • Grundfreibetrag im Alter: 12.348 € (2025: 12.096 €) entlastet Rentner leicht in der Auszahlungsphase.
  • Riester-Reform angekündigt für Ende 2026, bisher nicht umgesetzt – Fokus soll auf Senkung der Garantie und mehr Fondsanteil liegen.

Typische Fehler bei Riester

  • Zu niedriger Eigenbeitrag. Unter Sockelbetrag 60 € werden Zulagen gekürzt. Immer mindestens 60 €/Jahr zahlen – oft gibt's trotzdem 175 € Grundzulage zurück.
  • Günstigerprüfung ignorieren. Riester-Beitrag in der Steuererklärung (Anlage AV) eintragen – sonst nur Zulage, kein Steuervorteil.
  • Teure Riester-Rentenversicherung wählen. 5–10 % AKS fressen die Zulagen in den ersten Jahren auf. Lieber Fondssparplan oder Wohn-Riester.
  • Vorzeitige Kündigung. „Schädliche Verwendung\" heißt: alle Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen. Beitragsfreistellung ist die bessere Alternative.
  • Kinderzulage-Antrag vergessen. Zulagen werden nur auf Antrag gezahlt – ohne Antrag bleiben sie beim Staat. Dauerzulageantrag stellen.

Für wen lohnt sich Riester besonders?

Die Faustregel: Je mehr Kinder und je niedriger das Einkommen, desto stärker wirkt die Riester-Förderung. Eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern ab 2008 und 25.000 € Brutto zahlt 60 € Sockelbetrag – und erhält 950 € Zulage. Das ist ein Förderquotient von über 1.500 %. Auf 20 Jahre sammeln sich 19.000 € Zulagen, plus Kapitalrendite.

Bei Gutverdienern ab 42 % Grenzsteuer zieht der Sonderausgabenabzug: 2.100 € Beitrag bringen 882 € Steuerersparnis – netto kostet der Vertrag nur 1.218 €. Ungünstig ist Riester für kinderlose Geringverdiener mit unsicherem Beitragsvermögen und für Selbstständige, die gar nicht förderberechtigt sind (außer über den Ehepartner als mittelbar Berechtigte).

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
Single · 30.000 € Brutto · 0 Kinder175 € Zulage + 1.025 € Eigenbeitrag
Familie · 50.000 € Brutto · 2 Kinder ab 2008950 € Zulage + 1.050 € Eigenbeitrag
Alleinerziehend · 25.000 € · 1 Kind ab 2008475 € Zulage + 525 € Eigenbeitrag
Besserverdiener · 70.000 € · 0 Kinder175 € Zulage + 882 € Steuervorteil
Berufseinsteiger unter 25+200 € einmaliger Bonus
Familie · Wohn-Riester · 100.000 € Tilgung~25.000 € Zulagen in 30 Jahren

Haeufige Fragen

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge nach §§ 10a, 79 ff. EStG. Sie zahlen Beiträge ein, erhalten staatliche Zulagen und Steuervorteile. Ab Rentenbeginn (frühestens 62) wird eine lebenslange Rente ausgezahlt, alternativ bis 30 % als Einmalzahlung. Die Rente ist in der Auszahlungsphase voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), im Rentenalter aber meist zu niedrigerem Steuersatz. Förderberechtigt sind Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und Ehepartner.
Drei Zulagen: Grundzulage 175 € pro Jahr (§ 84 EStG), Kinderzulage 185 € für vor 2008 geborene Kinder bzw. 300 € für ab 2008 geborene (§ 85 EStG), Berufseinsteiger-Bonus 200 € einmalig unter 25 Jahre. Eine Familie mit 2 Kindern (beide ab 2008) erhält: 2 × 175 € + 2 × 300 € = 950 € Zulage pro Jahr – ohne jede eigene Zusatzrendite. Für die volle Zulage müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttos minus Zulagen eingezahlt werden, Mindestsockel 60 € pro Jahr.
Formel nach § 86 EStG: Mindesteigenbeitrag = (4 % × SV-pflichtiges Vorjahres-Brutto) − Zulagen. Bei 40.000 € Brutto und 500 € Zulagen also: 1.600 € − 500 € = 1.100 € eigener Beitrag plus 500 € Zulage = 1.600 € auf dem Vertrag. Fällt der eigene Beitrag unter den Sockelbetrag von 60 €, werden Zulagen gekürzt. Obergrenze für steuerlichen Sonderausgabenabzug: 2.100 € (§ 10a EStG).
Ja, bis 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben (§ 10a EStG). Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Entweder Zulagen ODER Sonderausgabenabzug, je nachdem, was mehr bringt. Bei Gutverdienern ab etwa 40.000 € Einkommen ist der Steuerabzug oft günstiger – das Plus wird im Steuerbescheid als „Riester-Steuervorteil" ausgewiesen. Beispiel: Bei 60.000 € Bruttoeinkommen, 42 % Grenzsteuer und 2.100 € Beitrag: 882 € Steuerersparnis.
Ja, voll – nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). In der Einzahlungsphase wirken Zulagen und Steuerabzug, dafür wird die spätere Rente mit dem dann gültigen persönlichen Steuersatz belegt. Rentner haben typisch 18–25 % Grenzsteuer, teilweise niedriger durch Grundfreibetrag (2026: 12.348 €). Plus: 130 € Werbungskostenpauschale pro Jahr für Renteneinkünfte, keine Sozialabgaben auf Riester-Renten (anders als bei bAV / Direktversicherung).
Für drei Zielgruppen eindeutig ja: (1) Familien mit Kindern ab 2008 – 300 € Zulage pro Kind sind unschlagbar. Bei 2 Kindern rentiert sich der Vertrag ab der ersten Zulage. (2) Geringverdiener mit Sockelbeitrag 60 €/Jahr und voller 175-€-Grundzulage – fast 300 % Soforteffekt. (3) Besserverdiener mit 42 % Grenzsteuer und 2.100 € Einzahlung – 882 € Sofort-Steuerersparnis. Für kinderlose Geringverdiener und Selbstständige (nicht förderberechtigt) lohnt Riester meist nicht – Tagesgeld oder ETF schlagen die Rendite.
Sie können Beiträge jederzeit reduzieren oder aussetzen – der Vertrag läuft weiter, Sie erhalten aber anteilig gekürzte Zulagen. Bei Kündigung vor Rentenbeginn gelten Beiträge als „schädliche Verwendung": Zulagen und Steuervorteile müssen komplett zurückgezahlt werden, zusätzlich fällt auf die Erträge Abgeltungsteuer an. Bei beitragsfreier Stellung bleiben die bisherigen Zulagen erhalten, es fließt nur kein neues Geld. Das ist bei Elternzeit, Jobwechsel oder Krankheit eine sinnvolle Option.
Vier Produktarten: (1) Riester-Fondssparplan (Chance auf Rendite, volatil), (2) Riester-Banksparplan (sicher, niedrig verzinst 2026 ca. 0,5–1,5 %), (3) klassische Riester-Rentenversicherung (garantierter Zins, aber hohe Kosten) und (4) Wohn-Riester (§ 92a EStG) für Immobilienfinanzierung. Stiftung Warentest empfiehlt aktuell nur Wohn-Riester oder günstige Fondssparpläne – klassische Rentenversicherungen haben meist Abschlusskosten von 5–10 % der Beiträge, was die Förderung oft auffrisst.
Der Rechner berücksichtigt Grundzulage 175 €, Kinderzulagen 185 €/300 € je Geburtsjahr, Berufseinsteiger-Bonus 200 €, Sonderausgabenabzug bis 2.100 €, Günstigerprüfung, Sockelbetrag 60 €, Mindesteigenbeitrag 4 %. Die Auszahlphase wird mit dem individuellen Grenzsteuersatz im Rentenalter simuliert. Einbezogen sind die Regelungen nach §§ 10a, 79, 82, 84, 85, 86 EStG. Produktkosten (AKS, Verwaltung) können als Prozent angegeben werden – typisch 5–10 % der Beiträge bei Versicherungen, 0,3–1,5 % p.a. bei Fondssparplänen.
Wohn-Riester (Eigenheimrente nach § 92a EStG) ermöglicht, das Riester-Guthaben für den Kauf, Bau oder die Entschuldung der selbstgenutzten Immobilie zu verwenden. Alternativ fließen laufende Beiträge direkt in die Tilgung eines Immobilienkredits. Zulagen und Steuervorteile werden im „Wohnförderkonto" gebucht und im Alter nachgelagert besteuert. Lohnt sich vor allem für Familien mit Kindern – 2 Kinder ab 2008 bringen 775 € Zulage pro Jahr in die Tilgung. Beschleunigt die Entschuldung um 5–10 Jahre.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge, § 84 EStG – Grundzulage, § 85 EStG – Kinderzulage, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)