Riester-Rechner 2026
Stand April 2026Eine vierköpfige Familie mit 2 Kindern ab 2008 und einem Einkommen von 50.000 € erhält 2026 Zulagen in Höhe von 950 € pro Jahr (2 × 175 € + 2 × 300 €). Bei einem Mindesteigenbeitrag von 1.050 € plus Zulage fließen 2.000 € pro Jahr in den Vertrag – das ergibt nach 30 Jahren bei 4 % Rendite rund 110.000 € Kapital und eine monatliche Rente von etwa 300 €. Steuerersparnis über die Laufzeit: bis zu 10.000 €.
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So funktioniert der Riester-Rechner
Der Rechner berechnet alle drei Förderkomponenten: Zulagen (Grund, Kinder, Berufseinsteiger), Steuervorteil (Sonderausgabenabzug bis 2.100 €) und diespätere Rentenhöhe. Die Günstigerprüfung nach § 10a EStG wird automatisch durchgeführt – Sie sehen auf einen Blick, ob Zulagen oder Steuerabzug für Sie vorteilhafter sind.
Einbezogen sind der Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG (4 % des Vorjahres-Bruttos minus Zulagen), der Sockelbetrag 60 €/Jahr und die Produktkosten (AKS bei Versicherungen, laufende Gebühren bei Fondssparplänen). Die Auszahlphase simuliert den Grenzsteuersatz im Rentenalter für die nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr. 5 EStG.
Formel: Mindesteigenbeitrag
Mindesteigenbeitrag = (4 % × SV-pfl. Vorjahresbrutto) − Zulagen
Mindestens 60 € pro Jahr (Sockelbetrag)Beispiel Familie: 50.000 € Brutto, 2 Kinder ab 2008. 4 % × 50.000 € = 2.000 € Gesamtbeitrag. Zulagen: 2 × 175 € + 2 × 300 € = 950 €. Eigenbeitrag: 2.000 € − 950 € = 1.050 €. Daraus ergibt sich ein Förderquotient von 950/1.050 = 90 % – der Staat verdoppelt Ihren Beitrag fast.
Rechenbeispiel: 30 Jahre Riester-Fondssparplan
| Position | Betrag |
|---|---|
| Eigene Einzahlungen (30 J × 1.050 €) | 31.500 € |
| + Staatliche Zulagen (15 J × 950 € + 15 J × 350 €) | 19.500 € |
| + Wertzuwachs (4 % p.a., steuerfrei in Ansparung) | 58.900 € |
| − Produktkosten (~0,5 % p.a.) | −5.100 € |
| = Kapital mit 67 | 104.800 € |
| Monatliche Rente (Rentenfaktor 28/10.000 €) | ca. 293 € |
| − Steuer nachgelagert (20 % Ø Grenzsteuer) | −59 € |
| = Netto-Monatsrente | ca. 234 € |
Zulagenquote: 38 % vom Kapital kamen vom Staat. Für Familien mit Kindern ab 2008 eine der stärksten staatlichen Förderungen der privaten Altersvorsorge.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
- Zulagen unverändert: Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 €/300 €, Berufseinsteiger-Bonus 200 € (seit 2018 stabil).
- Sonderausgabenabzug: weiterhin bis 2.100 € / Jahr (§ 10a EStG).
- Rentenbeginn: frühestens 62 (Neuverträge ab 2012 gilt weiter).
- Grundfreibetrag im Alter: 12.348 € (2025: 12.096 €) entlastet Rentner leicht in der Auszahlungsphase.
- Riester-Reform angekündigt für Ende 2026, bisher nicht umgesetzt – Fokus soll auf Senkung der Garantie und mehr Fondsanteil liegen.
Typische Fehler bei Riester
- Zu niedriger Eigenbeitrag. Unter Sockelbetrag 60 € werden Zulagen gekürzt. Immer mindestens 60 €/Jahr zahlen – oft gibt's trotzdem 175 € Grundzulage zurück.
- Günstigerprüfung ignorieren. Riester-Beitrag in der Steuererklärung (Anlage AV) eintragen – sonst nur Zulage, kein Steuervorteil.
- Teure Riester-Rentenversicherung wählen. 5–10 % AKS fressen die Zulagen in den ersten Jahren auf. Lieber Fondssparplan oder Wohn-Riester.
- Vorzeitige Kündigung. „Schädliche Verwendung\" heißt: alle Zulagen und Steuervorteile komplett zurückzahlen. Beitragsfreistellung ist die bessere Alternative.
- Kinderzulage-Antrag vergessen. Zulagen werden nur auf Antrag gezahlt – ohne Antrag bleiben sie beim Staat. Dauerzulageantrag stellen.
Für wen lohnt sich Riester besonders?
Die Faustregel: Je mehr Kinder und je niedriger das Einkommen, desto stärker wirkt die Riester-Förderung. Eine alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern ab 2008 und 25.000 € Brutto zahlt 60 € Sockelbetrag – und erhält 950 € Zulage. Das ist ein Förderquotient von über 1.500 %. Auf 20 Jahre sammeln sich 19.000 € Zulagen, plus Kapitalrendite.
Bei Gutverdienern ab 42 % Grenzsteuer zieht der Sonderausgabenabzug: 2.100 € Beitrag bringen 882 € Steuerersparnis – netto kostet der Vertrag nur 1.218 €. Ungünstig ist Riester für kinderlose Geringverdiener mit unsicherem Beitragsvermögen und für Selbstständige, die gar nicht förderberechtigt sind (außer über den Ehepartner als mittelbar Berechtigte).
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| Single · 30.000 € Brutto · 0 Kinder | 175 € Zulage + 1.025 € Eigenbeitrag |
| Familie · 50.000 € Brutto · 2 Kinder ab 2008 | 950 € Zulage + 1.050 € Eigenbeitrag |
| Alleinerziehend · 25.000 € · 1 Kind ab 2008 | 475 € Zulage + 525 € Eigenbeitrag |
| Besserverdiener · 70.000 € · 0 Kinder | 175 € Zulage + 882 € Steuervorteil |
| Berufseinsteiger unter 25 | +200 € einmaliger Bonus |
| Familie · Wohn-Riester · 100.000 € Tilgung | ~25.000 € Zulagen in 30 Jahren |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 10a EStG – Zusätzliche Altersvorsorge, § 84 EStG – Grundzulage, § 85 EStG – Kinderzulage, Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)