Rechner Welt

Rürup-Rechner 2026

Stand April 2026

Wer 2026 monatlich 500 € (= 6.000 € / Jahr) in eine Rürup-Rente einzahlt und einen Grenzsteuersatz von 42 % hat, spart 2.520 € Einkommensteuer pro Jahr – netto kostet der Beitrag also nur 3.480 €. Bei 30 Jahren Restlaufzeit und 5 % Rendite (fondsgebunden, nach Kosten) ergibt das ein Endkapital von rund 416.000 €. Bei einem Rentenfaktor von 30 € pro 10.000 € entspricht das einer lebenslangen Bruttorente von rund 1.250 € pro Monat.

500,00 €30.000,00 €
14 %45 %
5 Jahre40 Jahre

Jaehrliche Steuerersparnis

2.520,00 €

Absetzbar
6.000,00 €
Steuerersparnis
- 2.520,00 €
Eigenbeitrag (netto)
- 3.480,00 €
Hoechstbetrag (ledig)27.565,00 €
Abzugsfaehig (100%)6.000,00 €
Steuerersparnis / Jahr2.520,00 €
Eigenbeitrag (nach Steuer)3.480,00 €
Steuerentlastung gesamt (25 J.)63.000,00 €

Was ist Ihre wichtigste Rürup-Motivation?

So funktioniert der Rürup-Rechner 2026

Der Rechner ermittelt aus Ihrem monatlichen Beitrag, persönlichem Steuersatz und der Restlaufzeit drei zentrale Kennzahlen: Steuerersparnis pro Jahr, Endkapital zu Rentenbeginn und monatliche Bruttorente. Die Berechnung folgt § 10 EStG (Sonderausgabenabzug) und nutzt den Höchstbetrag 2026 von 27.566 € (ledig) bzw. 55.132 € (Ehepaare).

Seit 2023 sind 100 % der Rürup-Beiträge absetzbar (vorher gestaffelt). Die spätere Auszahlung wird mit dem Besteuerungsanteil 2026 von 84 % versteuert. Bei vielen Selbständigen ergibt sich daraus ein deutlicher Steuervorteil zwischen Spar- und Auszahlphase.

Formel und Logik

Steuerersparnis = Beitrag × Grenzsteuersatz Endkapital = Beitrag × ((1+r)^n − 1) ÷ r   (mit r = Monatsrendite) Bruttorente = Endkapital × Rentenfaktor / 10.000

Beispielrechnung: 500 € / Monat × 12 = 6.000 € / Jahr. Steuerersparnis bei 42 % = 2.520 €. Bei 30 Jahren und 5 % Rendite ergibt sich Endkapital von rund 416.000 €. Mit Rentenfaktor 30 € pro 10.000 € Kapital folgt eine Bruttorente von 1.248 € / Monat. Davon 84 % steuerpflichtig = 1.048 € im zu versteuernden Einkommen.

Rechenbeispiel: Selbständige(r), 35 Jahre, 500 € / Monat

PositionWert
Beitrag / Jahr6.000,00 €
Steuerersparnis (42 %)2.520,00 €
Effektive Eigenleistung / Jahr3.480,00 €
Sparzeit30 Jahre
Renditeerwartung (fondsgebunden)5,0 %
= Endkapital mit 65416.000 €
× Rentenfaktor (30 €/10.000)1.248 € / Monat
Bruttorente lebenslang1.248 €

Was ändert sich 2026 bei Rürup?

  • Höchstbetrag 2026: 27.566 € (ledig) / 55.132 € (Ehepaare) – stieg gegenüber 2025 (26.528 €) durch Anpassung der knappschaftlichen BBG.
  • Sonderausgabenabzug: Stabil bei 100 % seit 2023 (Wachstumschancengesetz).
  • Besteuerungsanteil 2026: 84 % der späteren Rente (steigt um 0,5 Prozentpunkte / Jahr seit 2023).
  • Garantiezins: 1,0 % seit 1. Januar 2025 (vorher 0,25 %) – erste Anhebung seit 2017.
  • Mindesteinstiegsalter: 60 Jahre für Renteneintritt bei Verträgen ab 2012 (vorher 62 Jahre).

Typische Fehler bei Rürup

  • Effektivkosten ignorieren. Differenz zwischen 0,5 % und 2 % Kosten ergibt über 30 Jahre rund 35 % weniger Endkapital. Vor Abschluss Effektivkostenquote laut PIB prüfen.
  • Höchstbetrag überschritten. Beiträge oberhalb 27.566 € sind nicht absetzbar – sinnvoller in ETF-Sparplan investieren.
  • Rentenfaktor unterschätzen. Garantie-Rentenfaktor 18–22 €/10.000 €, nicht-garantiert oft 30–35 €. Bei Auszahlung gilt der jeweils aktuelle Faktor – der meist niedriger ausfällt als bei Vertragsabschluss versprochen.
  • Hinterbliebenenschutz vergessen. Ohne Zusatzbaustein verfällt das Kapital beim Tod – für Familien existenziell, für Singles oft verzichtbar.
  • Steuerlast im Alter unterschätzen. Wer im Alter über mehrere Renten und Kapitalerträge auf 30.000+ € kommt, zahlt durchaus 18–25 % Steuer.

Rürup vs. ETF-Sparplan – wann was?

Bei Spitzensteuersatz (ab 68.481 € zvE) und Restlaufzeit über 20 Jahre schlägt Rürup den ETF-Sparplan netto in den meisten Szenarien – die Sofort-Steuerersparnis wirkt wie ein Renditebooster. Bei niedrigem Steuersatz und kürzerer Laufzeit bleibt der ETF-Sparplan überlegen, vor allem wegen der Flexibilität.

Hybrid-Strategie: Selbständige zahlen Rürup-Beitrag in Höhe der erwarteten Steuererstattung – z. B. 6.000 € Beitrag → 2.520 € Erstattung → diese 2.520 € jährlich in einen ETF-Sparplan einzahlen. So nutzt man den Sofortabzug, behält aber Liquidität.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
200 € / Monat · 30 % Steuer · 25 J · 4 %180.000 € Kapital
300 € / Monat · 35 % Steuer · 30 J · 5 %250.000 € Kapital
500 € / Monat · 42 % Steuer · 30 J · 5 %416.000 € Kapital
800 € / Monat · 42 % Steuer · 25 J · 5 %476.000 € Kapital
1.000 € / Monat · 45 % Steuer · 20 J · 4 %366.000 € Kapital
Höchstbeitrag ledig (2.297 € / Monat) · 42 % · 25 J1,37 Mio € Kapital

Haeufige Fragen

Die Rürup- oder Basisrente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG, eingeführt 2005. Beiträge sind bis zum Höchstbetrag (2026: 27.566 € ledig, 55.132 € Ehepaare) als Sonderausgaben voll steuerlich abziehbar. Im Gegenzug wird die spätere Auszahlung als lebenslange Rente besteuert (nachgelagerte Besteuerung, 2026: 84 % steuerpflichtig). Vorteil: Hohe Steuerersparnis in der Sparphase, ideal für Selbständige und Gutverdiener.
Seit 2023 sind 100 % der Beiträge bis zum Höchstbetrag absetzbar. Beispiel: 10.000 € Rürup-Beitrag bei Spitzensteuersatz 42 % spart 4.200 € Einkommensteuer. Bei Reichensteuer 45 % sogar 4.500 €. Der Höchstbetrag 2026 von 27.566 € ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze West der knappschaftlichen RV (105.600 €) × 24,7 %. Für Verheiratete in Zusammenveranlagung verdoppelt sich die Grenze auf 55.132 €.
Drei Hauptzielgruppen: (1) Selbständige und Freiberufler ohne Pflicht zur GRV – Rürup ist ihre einzige steuerlich geförderte Vorsorge mit Sonderausgabenabzug. (2) Gutverdiener mit Spitzensteuersatz (ab 68.481 € zu versteuerndem Einkommen) – wegen maximaler Steuerersparnis. (3) Personen kurz vor Renteneintritt mit hohem aktuellen Steuersatz, die im Alter geringer besteuert werden. Für Geringverdiener und junge Sparer ist Riester oder ETF meist effizienter.
Vier wesentliche Einschränkungen: (1) Nicht kapitalauszahlbar – nur lebenslange Monatsrente, kein Rückkaufswert. (2) Nicht vererbbar (außer Hinterbliebenenrente an Ehepartner/Kinder im Vertrag vereinbart). (3) Nicht beleihbar oder kündbar. (4) Volle Besteuerung in der Auszahlphase (2026: 84 %). Ausgleich: Hartz-IV- und Pfändungssicher (§ 851c ZPO), Auszahlung lebenslang garantiert.
Drei Varianten: (1) Klassische Rürup-Rente – mit Garantiezins (2026: 1 %) und Sicherheitsorientierung. (2) Fondsgebundene Rürup-Rente – Anlage in ETFs/Fonds mit höherer Renditechance, oft ohne Garantie. (3) Hybrid-Modelle (z. B. „Rentenuhr“) – Mischung aus Sicherung und Fonds. Wichtig: Effektivkostenquote prüfen (idealerweise unter 1 % p.a.) – Differenz zwischen 0,5 % und 2 % Kosten ergibt über 30 Jahre rund 35 % weniger Endkapital.
Auszahlphase: 2026 sind 84 % der Rürup-Rente steuerpflichtig (Kohortenprinzip nach § 22 EStG). Wer 2026 in Rente geht, hat lebenslang einen festen Rentenfreibetrag in Euro. Bei einer Bruttorente von 600 € / Monat = 7.200 € / Jahr sind 6.048 € steuerpflichtig. Bei Grundfreibetrag 12.348 € fällt meist keine Steuer an, wenn dies die einzige Rente ist. Plus gesetzliche Rente liegt der Steuersatz typischerweise bei 10–18 %.
Standardmäßig nein – die Rürup-Rente endet mit dem Tod. Es gibt drei Zusatzoptionen, die Vererbbarkeit ermöglichen, aber Rendite kosten: (1) Hinterbliebenenrente für Ehepartner/eingetragene Partner und kindergeldberechtigte Kinder. (2) Beitragsrückgewähr in der Ansparphase – bei Tod vor Rentenbeginn werden Beiträge an Erben ausgezahlt. (3) Rentengarantiezeit – Auszahlung an Hinterbliebene für eine Mindestzeit (z. B. 10 Jahre).
Der gesetzliche Höchstrechnungszins (Garantiezins) für klassische Lebens- und Rentenversicherungen liegt seit 1. Januar 2025 bei 1,0 % – erstmals seit 2017 wieder gestiegen (vorher 0,25 %). Er wird vom BMF auf Empfehlung der DAV festgelegt. Wichtig: Der Garantiezins wirkt auf den Sparanteil nach Kosten – die Garantieverzinsung auf den Beitrag liegt typisch bei 0,3–0,7 %. Effektive Renditen klassischer Rürup-Verträge liegen aktuell bei 1,5–2,5 %.
Der Rechner berechnet (1) den steuerlich abziehbaren Beitrag (Höchstbetrag 27.566 € ledig / 55.132 € verheiratet, 100 % Abzug), (2) die jährliche Steuerersparnis nach individuellem Grenzsteuersatz, (3) das Endkapital bei angegebener Rendite und (4) die voraussichtliche Bruttorente nach Rentenfaktor (typisch 25–35 € pro 10.000 € Kapital). Effektivkosten werden geschätzt – verbindlich bleibt das Produktinformationsblatt des Anbieters.
Faustregel: Bei Grenzsteuersatz unter 30 % ist meist der ETF-Sparplan effizienter (Flexibilität, niedrigere Kosten). Bei 35–45 % Steuersatz und langer Restlaufzeit holt Rürup durch den Sofortabzug auf, vor allem für Selbständige. Optimal ist oft ein Mix: Rürup nur bis Höchstbetrag der erwarteten Steuerersparnis, Rest in ETFs für Flexibilität. Beim ETF: 1.000 € Sparerpauschbetrag nutzen, Vorabpauschale beachten.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 10 EStG – Sonderausgabenabzug Basisrente, § 22 EStG – Besteuerung von Renten, BMF – Schreiben zur steuerlichen Förderung der Altersvorsorge, BaFin – Verbraucherinformation Lebensversicherung