Kündigungsfrist-Rechner 2026
Stand April 2026Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Arbeit & Recht|Stand: April 2026|Quellen: §622 BGB — Kündigungsfristen, Bundesarbeitsgericht — Arbeitsrecht
Arbeitnehmer: immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Arbeitgeber nach 5 Jahren: 2 Monate, nach 10 Jahren: 3 Monate, nach 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende.
Betriebszugehörigkeit6 Jahre, 11 Monate
Gesetzliche Frist (§622 BGB)4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Frühestmögliches Ende15.06.2026
⚠️ Probezeit: Frist 2 Wochen jederzeit. Tarifvertrag kann längere Fristen vorsehen. Achtung: Fristen für AG gelten nicht für AN (AN: immer 4 Wochen §622 Abs. 1).
Haben Sie schon mal Kündigungsfristen recherchiert?
§622 BGB Kündigungsfristen
Arbeitnehmer (immer):
4 Wochen zum 15. oder letzten Monatstag
Arbeitgeber (nach Betriebszugehörigkeit):
0–2 Jahre: 4 Wochen zum 15./Monatsende
2–5 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
5–8 Jahre: 2 Monate
8–10 Jahre: 3 Monate
10–12 J.: 4 Monate
12–15 J.: 5 Monate
15–20 J.: 6 Monate
>20 Jahre: 7 Monate
Probezeit: 2 Wochen jederzeitBeispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| AN nach 3 Jahren | 4 Wochen zum 15./Monatsende |
| AG nach 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| AG nach 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
Haeufige Fragen
§622 BGB: Arbeitnehmer: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (immer). Arbeitgeber: abhängig von Betriebszugehörigkeit. 0–2 Jahre: 4 Wochen zum 15./Monatsende. 2–5 Jahre: 1 Monat zum Monatsende. 5–8 Jahre: 2 Monate. 8–10 Jahre: 3 Monate. 10–12 Jahre: 4 Monate. 12–15 Jahre: 5 Monate. 15–20 Jahre: 6 Monate. >20 Jahre: 7 Monate.
Probezeit (max. 6 Monate): Frist verkürzt auf 2 Wochen jederzeit (§622 Abs. 3 BGB). Nach Probezeit: normale gesetzliche oder vertragliche Fristen. Befristeter Vertrag: keine Kündigung ohne Klausel (Ausnahme: außerordentliche Kündigung). Mini-/Midijob: normale Fristen gelten.
Ja. Tarifvertrag kann: längere Fristen vorsehen (oft 3–6 Monate in bestimmten Branchen). Kürzere Fristen nur durch TV möglich (nicht durch Einzelarbeitsvertrag!). TV-Regelungen gehen oft dem Gesetz vor. Im Einzelarbeitsvertrag: kann nur verlängern, nicht verkürzen. Mindest-Prüfung: immer §622 BGB als Untergrenze beachten.
§626 BGB: Außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung von Fristen bei wichtigem Grund. Frist: innerhalb 2 Wochen nach Kenntnis des Grundes. Typische Gründe AG: Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, sexuelle Belästigung, Straftat. Typische Gründe AN: monatelange Lohnzahlungsverzögerung, sexuelle Belästigung durch Vorgesetzten. Gerichtliche Prüfung: streng — Gründe müssen schwerwiegend sein.
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: §622 BGB — Kündigungsfristen, Bundesarbeitsgericht — Arbeitsrecht