Arbeitslosengeld-Rechner 2026
Stand April 2026Bei einem Brutto von 3.000 € und Steuerklasse I ergibt sich 2026 ein pauschaliertes Netto von rund 2.030 €. Daraus 60 % = 1.218 € ALG I pro Monat (ohne Kind), 67 % = 1.360 € (mit Kind). Bei 12 Monaten Anwartschaftszeit beträgt die Bezugsdauer 6 Monate, ab 24 Monaten 12 Monate. Ab 50 Jahren steigt sie auf bis zu 15 Monate, ab 58 auf maximal 24 Monate. Aufhebungsverträge führen meist zu einer 12-wöchigen Sperrzeit nach § 159 SGB III.
ALG I (monatlich)
1.365,00 €
Naechster Schritt
Wie sind Sie aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden?
So funktioniert der Arbeitslosengeld-Rechner 2026
Der Rechner ermittelt Ihr Arbeitslosengeld I nach §§ 149 ff. SGB III – der gesetzlichen Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Drei Komponenten bestimmen die Höhe: das Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate, die Steuerklasse zum 1. Januar des Antragsjahres und der Leistungssatz (60 % ohne, 67 % mit Kindern).
Wichtig: Das ALG I ist keine 60 % vom Netto-Lohnzettel, sondern 60 % von einem pauschal berechneten „Leistungsentgelt“. Der Pauschalabzug von 21 % für Sozialversicherung weicht vom tatsächlichen Beitrag ab – meist liegt das ALG dadurch ca. 5–10 % niedriger als 60 % des realen Nettos.
Formel zur ALG-Berechnung
Bemessungsentgelt = Ø Brutto letzte 12 Monate (gekappt auf BBG) Pauschaliertes Netto = Brutto − 21 % Sozialpauschale − Lohnsteuer − Soli ALG = pauschaliertes Netto × 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind)Rechenbeispiel: Brutto 3.000 € / Monat, Steuerklasse I. Sozialpauschale 21 % = 630 €. Lohnsteuer (auf 3.000 €) ca. 340 €. Pauschaliertes Netto: 3.000 − 630 − 340 = 2.030 €. ALG ohne Kind: 2.030 × 0,60 = 1.218 €, mit Kind: 2.030 × 0,67 = 1.360 €.
Bezugsdauer nach Alter und Anwartschaft
| Versicherungszeit | unter 50 J. | ab 50 J. | ab 58 J. |
|---|---|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
| 24 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
| 36 Monate | 12 Monate | 15 Monate | 18 Monate |
| 48 Monate | 12 Monate | 15 Monate | 24 Monate |
Was ändert sich 2026?
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West: 8.450 € / Monat (zuvor 8.050 €). Höheres maximales ALG für Spitzenverdiener.
- Beitragssatz Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (paritätisch). Unverändert gegenüber 2025.
- Lohnsteuer-Pauschale: höherer Grundfreibetrag (12.348 €) führt zu marginal höherem ALG bei Geringverdienern.
- Sperrzeit-Praxis: Aufhebungsverträge werden weiter streng geprüft – ohne Anwaltsempfehlung kein „wichtiger Grund“.
Typische Fehler beim Arbeitslosengeld
- Zu spät arbeitslos gemeldet. Spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses muss eine Arbeitsuchend-Meldung erfolgen, sonst droht eine einwöchige Sperrzeit.
- Aufhebungsvertrag unterschrieben. Ohne wichtigen Grund (Mobbing, Standortschließung) folgt 12 Wochen Sperrzeit. Vorher anwaltlich prüfen lassen.
- Steuerklasse spät gewechselt. Wechsel ab Juli des Vorjahres wird oft als Missbrauch gewertet. Nachweis: Wechsel aus anderem Grund (z. B. Elternzeit).
- Nebenjob über 15 Stunden. Damit verlieren Sie die Arbeitslosigkeit komplett – das ALG entfällt vollständig, nicht nur teilweise.
- Vermögen vergessen. Nach Auslaufen des ALG I startet die Bürgergeld-Bedürftigkeitsprüfung. Frühzeitig Vermögensplanung machen, um die Karenzregeln zu nutzen.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| Brutto 2.000 € · Steuerklasse I · ohne Kind | ca. 830 €/Monat |
| Brutto 3.000 € · Steuerklasse I · ohne Kind | ca. 1.218 €/Monat |
| Brutto 3.000 € · Steuerklasse III · ohne Kind | ca. 1.360 €/Monat |
| Brutto 3.000 € · Steuerklasse I · mit Kind (67 %) | ca. 1.360 €/Monat |
| Brutto 4.500 € · Steuerklasse IV · ohne Kind | ca. 1.770 €/Monat |
| Brutto 8.450 € (BBG West) · Steuerklasse III · mit Kind | ca. 3.020 €/Monat (Maximalwert) |
Haeufige Fragen
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 149 SGB III – Höhe des Arbeitslosengeldes, § 150 SGB III – Bemessungsentgelt, § 159 SGB III – Sperrzeit, Bundesagentur für Arbeit – Arbeitslosengeld