Rechner Welt

Krankengeld-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Krankenversicherung & SGB V|Stand: April 2026|Quellen: § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes, § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes, Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), GKV-Spitzenverband – Krankengeld

Bei einem Brutto von 3.000 € und Netto 2.000 € beträgt das Krankengeld 2026 brutto 2.100 € (70 %), wird aber auf 1.800 € (90 % netto) gedeckelt. Nach Abzug der Sozialabgaben (RV, AV, PV ca. 12,8 %) bleiben rund 1.560 € pro Monat ausgezahlt – das sind etwa 52 € pro Tag. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers läuft 6 Wochen, danach übernimmt die Krankenkasse für maximal 72 weitere Wochen (insgesamt 78 Wochen / 546 Tage).

1.000,00 €8.000,00 €
500,00 €6.000,00 €
1 Tage546 Tage

Krankengeld (netto / Monat)

1.896,48 €

Nettolohn
- 2.400,00 €
Krankengeld (netto)
1.896,48 €
Einkommensverlust
- 503,52 €
Regelentgelt (max BBG KV)3.500,00 €
70% Brutto2.450,00 €
90% Netto2.160,00 €
KG brutto (Minimum)2.160,00 €
SV-Abzuege (~12,2%)- 263,52 €
KG netto / Monat1.896,48 €
KG Tagessatz63,22 €/Tag
Entgeltfortzahlung42 Tage
Krankengeld-Tage48 Tage

Wie lange dauert Ihre voraussichtliche Krankheit?

So funktioniert der Krankengeld-Rechner 2026

Der Rechner ermittelt Ihr gesetzliches Krankengeld nach § 47 SGB V – die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die 6-wöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ausläuft. Die Höhe folgt einer Doppelregel: 70 % vom Brutto, aber maximal 90 % vom Netto. Welche Grenze greift, hängt vom individuellen Brutto-Netto-Verhältnis ab – bei niedrigem Brutto greift meist die Brutto-Regel, bei hoher Steuerklasse die Netto-Deckelung.

Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten (insgesamt rund 12,8 %), die Krankenkasse trägt davon die Hälfte. Die Krankenversicherungsbeiträge selbst entfallen, weil das Krankengeld eine Leistung der KV ist.

Formel zur Krankengeld-Berechnung

Tagesbrutto = Brutto-Monatsentgelt × 12 / 360 Krankengeld brutto = min(70 % × Tagesbrutto, 90 % × Tagesnetto) Krankengeld netto = Krankengeld brutto × (1 − 0,128)

Rechenbeispiel: 3.000 € brutto, 2.000 € netto. Tagesbrutto: 100 €, Tagesnetto: 66,67 €. 70 % × 100 = 70 €, 90 % × 66,67 = 60 €. Es greift die Netto-Deckelung: 60 € pro Tag = 1.800 € pro Monat brutto. Abzüglich Sozialabgaben ca. 230 € → 1.570 € netto.

Krankengeld-Höhe nach Brutto und Netto

Brutto / MonatKrankengeld bruttoKrankengeld netto
2.000 €1.305 €1.140 €
3.000 €1.800 €1.570 €
4.500 €2.565 €2.235 €
5.812 € (BBG)3.132 €2.730 €
7.000 €3.132 € (BBG-Deckel)2.730 €

Was ändert sich 2026?

  • BBG KV/PV steigt auf 5.812,50 € / Monat – maximales tägliches Krankengeld 135,63 € brutto.
  • Kinderkrankengeld: weiterhin 15 Tage pro Kind und Elternteil, Alleinerziehende 30 Tage. Der pandemiebedingte Mehrbetrag ist ausgelaufen.
  • Elektronische AU (eAU) ist Standard – die Bescheinigung wird direkt vom Arzt an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt.
  • Pflegeversicherung: 3,6 % – 0,5 %-Punkte Erhöhung gegenüber 2024; wirkt sich auf den Abzug am Krankengeld aus.

Typische Fehler beim Krankengeld

  • AU nicht lückenlos vorgelegt. Auch bei eAU sollten Sie selbst prüfen, dass die Folgekrankschreibung spätestens am ersten Werktag nach der vorigen bei der Kasse ist – sonst Anspruchslücke.
  • Aussteuerung übersehen. Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder ALG bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III) rechtzeitig 3–4 Monate vorher stellen.
  • Reha verweigert. Lehnt der Versicherte eine ärztlich empfohlene Reha ab, kann die Krankenkasse das Krankengeld einstellen (§ 51 SGB V).
  • Steuererklärung vergessen. Wer mehr als 410 € Krankengeld pro Jahr bezieht, muss eine Steuererklärung abgeben (Progressionsvorbehalt) – Nachzahlungen sind häufig.
  • Nebenjob aufgenommen. Während Krankengeldbezug ist Erwerbsarbeit nicht erlaubt – der Anspruch entfällt komplett.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
Brutto 2.000 € · Netto 1.450 €1.305 €/Mon. (43,50 €/Tag)
Brutto 3.000 € · Netto 2.000 €1.800 €/Mon. (60 €/Tag)
Brutto 4.500 € · Netto 2.850 €2.565 €/Mon. (85,50 €/Tag)
Brutto 5.812 € (BBG) · Netto 3.480 €3.132 €/Mon. (104,40 €/Tag)
Brutto 7.000 € · Netto 4.000 € (BBG-Deckel)3.132 €/Mon. (Maximalbetrag)
Kinderkrankengeld bei 3.000 € bruttoca. 1.800 €/Monat (90 % Netto)

Haeufige Fragen

Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Bei 3.000 € brutto und 2.000 € netto liegt das Krankengeld brutto bei 2.100 € (70 % von 3.000 €), wird aber auf 1.800 € (90 % vom Netto) gedeckelt. Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab – netto bleiben rund 1.560 € pro Monat (52 € pro Tag).
Anspruch haben gesetzlich Krankenversicherte mit Krankengeldanspruch (Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte mit gewähltem Wahltarif). Voraussetzung: ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit, Krankenkassen-Mitgliedschaft seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen, kein Rentenbezug. Privatversicherte erhalten Krankentagegeld nach den Bedingungen ihrer PKV-Police – die Höhe ist individuell vereinbart.
Krankengeld zahlt die Krankenkasse erst nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Diese läuft 6 Wochen (42 Kalendertage) ab dem 1. Krankheitstag (§ 3 EFZG). Bei wiederholter Erkrankung an derselben Krankheit innerhalb von 12 Monaten bleibt der Anspruch auf insgesamt 6 Wochen begrenzt. Erst ab dem 43. Tag setzt das Krankengeld der Kasse ein – die Lücke entsteht häufig nicht, weil die AU-Bescheinigung nahtlos weiter läuft.
Krankengeld wird für maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit gezahlt (§ 48 SGB V). Die 6 Wochen Lohnfortzahlung werden auf die 78 Wochen angerechnet, sodass effektiv 72 Wochen (504 Tage) Krankengeld übrig bleiben. Tritt eine völlig neue Krankheit hinzu, beginnt eine eigene 78-Wochen-Frist. Nach Auslaufen folgt Übergangsgeld der Reha oder Erwerbsminderungsrente.
Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einbehalten – die Krankenversicherung selbst ist beitragsfrei. Die Beiträge trägt zur Hälfte die Krankenkasse. Effektive Abzüge ca. 12,8 % des Brutto-Krankengelds. Lohnsteuer fällt nicht an, allerdings unterliegt das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) – das erhöht den Steuersatz auf das übrige Jahreseinkommen, eine Steuererklärung ist meist Pflicht.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung steigt 2026 auf 5.812,50 € pro Monat. Das maximale tägliche Krankengeld liegt damit bei 135,63 € brutto (= 70 % von 5.812,50 € / 30). Der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag steigt auf 2,9 % – das wirkt sich auf den Abzug bei Arbeitseinkommen aus, nicht direkt aufs Krankengeld. Die elektronische AU (eAU) ist seit 2023 Standard, der „gelbe Schein“ in Papierform entfällt.
Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Kind unter 12 Jahren erkrankt und betreut werden muss (§ 45 SGB V). 2026 gibt es 15 Tage pro Kind und Elternteil (Alleinerziehende: 30 Tage), maximal 35 Tage pro Elternteil und Jahr (Alleinerziehende: 70). Die Höhe beträgt 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts (mit Einmalzahlungen 100 %), gedeckelt auf 70 % der BBG. Voraussetzung: ärztliche Bescheinigung über Erkrankung und Betreuungsnotwendigkeit.
Wird während des Krankengeldbezugs eine medizinische Reha durchgeführt, zahlt der Rentenversicherungsträger Übergangsgeld – das ist meist genauso hoch wie das Krankengeld, läuft aber über die DRV. Lehnen Sie eine ärztlich empfohlene Reha ohne triftigen Grund ab, kann die Krankenkasse das Krankengeld einstellen (§ 51 SGB V). Nach Reha-Abschluss läuft der Krankengeldanspruch ggf. weiter, bis zur Höchstdauer von 78 Wochen.
Das Krankengeld endet bei: (1) Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, (2) Auslaufen der 78-Wochen-Frist (sog. „Aussteuerung“), (3) Beginn einer Altersrente oder Erwerbsminderungsrente, (4) Verweigerung einer Reha trotz ärztlicher Empfehlung, (5) Aufnahme einer Beschäftigung. Nach Aussteuerung folgt meist Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (Nahtlosigkeitsregelung § 145 SGB III) oder die Erwerbsminderungsrente – ein Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden.
Der Rechner berücksichtigt § 47 SGB V (70 %-Brutto-Regel mit 90 %-Netto-Deckelung), die Sozialversicherungsabzüge (RV, AV, PV) und die BBG 2026. Abweichungen entstehen durch: (1) Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum (anteilig anrechenbar), (2) variable Vergütungen (Provisionen werden ggf. ausgeklammert), (3) parallele Einkünfte aus Selbständigkeit, (4) individuelle Kassen-Zusatzleistungen. Für die Liquiditätsplanung bei längerer Krankheit ist der Wert verlässlich.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 47 SGB V – Höhe des Krankengeldes, § 48 SGB V – Dauer des Krankengeldes, Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), GKV-Spitzenverband – Krankengeld