Pflegegeld-Rechner 2026
Stand April 2026Bei Pflegegrad 3 und häuslicher Pflege durch Angehörige erhalten Sie 2026 monatlich 599 € Pflegegeld plus 131 € Entlastungsbetrag – insgesamt 730 € pro Monat. Über das Jahr ergänzt um 3.539 € Entlastungsbudget für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege summieren sich die Leistungen auf 12.299 € jährlich. Pflegegeld und Entlastungsbetrag sind steuerfrei und werden monatlich an den Pflegebedürftigen ausgezahlt.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 0,00 € | 0,00 € |
| Pflegegrad 2 | 332,00 € | 761,00 € |
| Pflegegrad 3 | 573,00 € | 1.432,00 € |
| Pflegegrad 4 | 765,00 € | 1.778,00 € |
| Pflegegrad 5 | 947,00 € | 2.200,00 € |
Gesamtleistung (monatlich)
698,00 €
Naechster Schritt
Welchen Pflegegrad hat der PflegebedĂĽrftige?
So funktioniert der Pflegegeld-Rechner 2026
Der Rechner ermittelt die Ihnen zustehenden Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Eingabe sind Pflegegrad, Pflegeform (häuslich durch Angehörige, Pflegedienst oder Kombination) und die Nutzung der flexiblen Zusatzleistungen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Ausgegeben werden der monatliche Pflegegeld-Betrag, der Entlastungsbetrag von 131 €, das kombinierte Entlastungsbudget von 3.539 € pro Jahr sowie eine Jahressumme aller Leistungen. Die Beträge stammen aus der Pflegereform 2024 (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) und gelten 2026 unverändert weiter – die nächste Dynamisierung ist zum 1.1.2028 vorgesehen.
Pflegegeld-Sätze 2026 nach Pflegegrad
- Pflegegrad 1: kein Pflegegeld, nur Entlastungsbetrag 131 €/Monat
- Pflegegrad 2: 347 €/Monat Pflegegeld + 131 € Entlastung
- Pflegegrad 3: 599 €/Monat Pflegegeld + 131 € Entlastung
- Pflegegrad 4: 800 €/Monat Pflegegeld + 131 € Entlastung
- Pflegegrad 5: 990 €/Monat Pflegegeld + 131 € Entlastung
Zusätzlich steht ab Pflegegrad 2 das Entlastungsbudget von 3.539 €/Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Pflegesachleistung (professionelle Pflegedienste) ist in allen Graden höher als das Pflegegeld, muss aber zweckgebunden bei anerkannten Diensten abgerufen werden.
Rechenbeispiel: Pflegegrad 3 bei häuslicher Pflege
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Pflegegeld PG 3 | 599 €/Monat |
| Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Summe monatlich | 730 € |
| × 12 Monate | 8.760 €/Jahr |
| + Entlastungsbudget | 3.539 €/Jahr |
| = Gesamtleistung | 12.299 €/Jahr |
Zusätzlich: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 504 €/Jahr, Zuschuss wohnumfeldverbessernder Maßnahmen einmalig bis 4.180 € pro Maßnahme. Alle Leistungen steuerfrei.
Was ändert sich bei der Pflege 2026?
- Pflegegeld-Beträge bleiben nach der 4,5-%-Anhebung vom 1.1.2025 unverändert – nächste Erhöhung erst 1.1.2028.
- Entlastungsbudget ab 1.7.2025 voll nutzbar: 3.539 € pro Jahr flexibel auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege aufteilbar. Für Angehörige massive Vereinfachung gegenüber den getrennten Töpfen bis 2024.
- Beitragssatz Pflegeversicherung: 3,6 % paritätisch, Kinderlose ab 23 zahlen 0,6 %-Punkte Zuschlag, ab dem 2. Kind sinkt der AN-Anteil um 0,25 %-Punkte pro Kind (max. 1 %-Punkt Entlastung).
- BBG: 5.812,50 €/Monat (2025: 5.512,50 €) – Beiträge werden bis zu dieser Grenze berechnet.
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): bis zu 53 €/Monat zusätzlich erstattungsfähig für zugelassene Apps und Lösungen.
Typische Fehler beim Pflegegeld
- Pflegegrad zu niedrig beantragt. Viele verzichten nach einer Ablehnung – fast 40 % aller Widersprüche sind jedoch erfolgreich. Lassen Sie sich vom Sozialdienst oder Pflegestützpunkt unterstützen.
- Entlastungsbudget verfallen lassen. Nicht genutztes Entlastungsbudget kann bis zum 30.6. des Folgejahres übertragen werden, danach verfällt es. Planen Sie frühzeitig Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ein.
- Kombinationsleistung falsch gewählt. Wer 20 % Sachleistung abruft, bekommt nur noch 80 % des Pflegegeldes – rechnen Sie durch, ob der Pflegedienst wirklich Mehrwert bringt oder ein Angehörigenmodell besser passt.
- Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege verwechselt.Kurzzeitpflege ist vollstationär in einem Pflegeheim (max. 8 Wochen/Jahr), Verhinderungspflege ist ambulanter Ersatz für die Hauptpflegeperson. Seit 2025 im Entlastungsbudget frei kombinierbar.
- Pflegehilfsmittel nicht abgerufen. 42 €/Monat für Einmalhandschuhe, Desinfektion, Inkontinenzprodukte etc. – viele Pflegende zahlen das privat, obwohl die Pflegekasse erstattet.
Unterschiede zwischen Pflegegrad 1 und 5
Pflegegrad 1 gilt bei geringer Beeinträchtigung (12,5–27 MDK-Punkte) und umfasst keinen Pflegegeld-Anspruch – nur Zuschüsse zu Hilfsmitteln, Wohnumfeldverbesserung und den 131-€-Entlastungsbetrag. Die Jahresleistung liegt bei etwa 1.700 €.
Pflegegrad 5 ist der höchste Grad (ab 90 Punkten, schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) und bietet 990 €/Monat Pflegegeld, 2.299 €/Monat Sachleistung und 3.539 € Entlastungsbudget – in Summe bis zu 44.940 €/Jahr wenn man voll Sachleistung abruft. Die Begutachtung erfolgt in sechs Lebensbereichen mit unterschiedlicher Gewichtung: Selbstversorgung mit 40 %, kognitive und kommunikative Fähigkeiten + Verhaltensweisen 15 %, Mobilität 10 %.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| Pflegegrad 1 · Entlastungsbetrag | 131 €/Monat |
| Pflegegrad 2 · Pflegegeld | 347 €/Monat |
| Pflegegrad 3 · Pflegegeld | 599 €/Monat |
| Pflegegrad 4 · Pflegegeld | 800 €/Monat |
| Pflegegrad 5 · Pflegegeld | 990 €/Monat |
| PG3 · Pflegesachleistung | 1.497 €/Monat |
| Entlastungsbudget (PG2+) | 3.539 €/Jahr |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 37 SGB XI – Pflegegeld, § 45b SGB XI – Entlastungsbetrag, GKV-Spitzenverband – Leistungen der Pflegeversicherung, BMG – Online-Ratgeber Pflege