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Erwerbsminderungsrenten-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Erwerbsminderung|Stand: April 2026|Quellen: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung, § 59 SGB VI – Zurechnungszeit, DRV – Erwerbsminderungsrente, BMAS – Erwerbsminderung und Reha

Bei einem 45-jährigen Versicherten mit bisher 20 Beitragsjahren à 0,9 EP (= 18 EP) und Zurechnungszeit bis 67 (22 Jahre × 0,9 EP = 19,8 fiktive EP) ergeben sich rund 37,8 EP. Multipliziert mit dem Rentenwert 40,79 € und dem Faktor 1,0 (volle EM) sowie Abschlag 10,8 %: 37,8 × 40,79 × 0,892 = rund 1.376 € Bruttorente. Nach KVdR und Pflege bleiben rund 1.225 € netto vor Steuer.

15.000,00 €100.000,00 €
5 Jahre45 Jahre
0 Jahre20 Jahre
Volle EM: weniger als 3 Std./Tag arbeitsfaehig.
Teilweise EM: 3–6 Std./Tag arbeitsfaehig.
Zurechnungszeit rechnet fehlende Jahre bis zum Regelrentenalter hoch.

EM-Rente (voll)

982,30 €

EP Beitragszeit
15,40 €
EP Zurechnungszeit
- 7,70 €
EP aus Beitragszeit15.401
EP Zurechnungszeit7.701
EP gesamt23.102
Rentenartfaktor1.0
Monatsrente982,30 €
Jahresrente11.787,60 €
Hinzuverdienstgrenze / Jahr19.661,00 €

Welche EM-Variante kommt für Sie in Frage?

So funktioniert der EM-Renten-Rechner 2026

Die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI wird wie eine Altersrente berechnet, mit zwei Besonderheiten: Zurechnungszeit und Abschläge. Die Zurechnungszeit füllt die Lücke zwischen EM-Beginn und Regelaltersgrenze 67 mit fiktiven Entgeltpunkten – meist mit dem Durchschnitt der bisherigen Beitragsjahre.

Der Rentenartfaktor beträgt 1,0 (volle EM) oder 0,5 (teilweise EM). Wer vor 65 erkrankt, hat zusätzlich Abschläge von 0,3 % pro Monat – maximal jedoch 10,8 % (36 Monate). Diese Deckelung schützt jüngere EM-Rentner vor dramatischen Einbußen.

Formel für die EM-Rente

EM-Rente = (EP-Beitragszeit + EP-Zurechnungszeit) × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert EP-Zurechnungszeit = (67 − Alter) × Ø-EP/Jahr Zugangsfaktor = 1 − (Monate vor 65 × 0,003), aber mind. 0,892

Rechenbeispiel: 45 Jahre alt, 20 Beitragsjahre × 0,9 EP = 18,0 EP. Zurechnungszeit bis 67: 22 Jahre × 0,9 = 19,8 EP. Summe 37,8 EP. Abschlag voll ausgeschöpft (10,8 %), Faktor 0,892 × 1,0 × 40,79 € = 1.376 €Bruttorente / Monat.

Rechenbeispiel: 45 Jahre, 20 Beitragsjahre, volle EM

PositionWert
Bisherige Entgeltpunkte (20 J)18,00
+ Zurechnungszeit (22 J × 0,9)19,80
= Summe Entgeltpunkte37,80
× Zugangsfaktor (max. Abschlag 10,8 %)0,892
× Rentenartfaktor volle EM1,000
× Aktueller Rentenwert40,79 €
= Bruttorente1.376,00 €
− KVdR + PV (ca. 11 %)−151,36 €
= Nettorente vor Steuer1.224,64 €

Was ändert sich 2026 bei der EM-Rente?

  • Zurechnungszeit: Vollständig auf 67 Jahre angehoben (seit 2024) – längere fiktive Beitragsjahre, höhere Rente.
  • Zuschlag für Bestands-EM-Renten: Seit 1. Juli 2024 erhalten Bestandsrentner einen pauschalen Zuschlag von 4,5 % bzw. 7,5 % je nach Rentenbeginn.
  • Hinzuverdienstgrenzen 2026: 18.558,75 € volle EM (2025: 18.558,75 € → indexiert), 39.322,50 € teilweise EM.
  • Aktueller Rentenwert: 40,79 € (Rentenanpassung 1. Juli 2026).
  • Abschläge: Stabil bei max. 10,8 % (36 Monate × 0,3 %).

Antragsverfahren und Tipps

Antrag bei der zuständigen DRV stellen – meist vor Ablauf des Krankengeldbezugs (78 Wochen). Vorab Reha-Antrag prüfen („Reha vor Rente“). Wichtige Unterlagen: ärztliche Befunde der letzten 2 Jahre, Klinikberichte, ggf. psychologische Gutachten. Bearbeitungsdauer: 3–6 Monate, mit Widerspruch oft 12+ Monate.

Bei Ablehnung Widerspruch innerhalb eines Monats. Bei Klage vor dem Sozialgericht Anwaltskosten meist über Rechtsschutzversicherung gedeckt – ohne Schutz: kein Kostenrisiko vor dem SG (Klage kostenfrei). Erfolgsquoten beim SG liegen bei rund 25–35 %.

Typische Fehler bei der EM-Rente

  • Reha-Antrag versäumen. Ohne Reha-Versuch lehnt die DRV oft ab – „Reha vor Rente“ ist gesetzlich vorgegeben (§ 9 SGB VI).
  • Hinzuverdienst überschreiten. Wer regelmäßig zu viel arbeitet, riskiert die Rückstufung von voller auf teilweise EM oder den Wegfall der Rente.
  • Befristung nicht beachten. EM-Rente ist meist 3 Jahre befristet – Verlängerungsantrag rechtzeitig (3 Monate vorher) stellen.
  • KVdR-Voraussetzungen verpassen. Krankenversicherung der Rentner setzt 90 % gesetzliche Pflichtversicherungszeit in der zweiten Hälfte der Erwerbsbiografie voraus.
  • Privater BU-Versicherung verzichten. Die EM-Rente reicht meist nicht zum Lebensunterhalt – eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
30 J alt · 5 J Beiträge · volle EMca. 950 € brutto
45 J alt · 20 J Beiträge · volle EMca. 1.376 € brutto
55 J alt · 30 J Beiträge · volle EMca. 1.520 € brutto
45 J alt · 20 J Beiträge · teilweise EMca. 688 € brutto
Hinzuverdienst voll (anrechnungsfrei)18.558,75 €/Jahr
Hinzuverdienst teilweise EM39.322,50 €/Jahr

Haeufige Fragen

Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nach § 43 SGB VI sichert Versicherte ab, die aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Es gibt zwei Stufen: volle EM-Rente (unter 3 Stunden / Tag möglich) und teilweise EM-Rente (3 bis unter 6 Stunden möglich). 2026 beträgt die durchschnittliche volle EM-Rente rund 1.000 € brutto, die teilweise rund 500 €.
Volle EM-Rente: Arbeit unter 3 Stunden / Tag möglich, Rente in voller Höhe (Rentenartfaktor 1,0). Teilweise EM-Rente: Arbeit 3 bis unter 6 Stunden / Tag möglich, halbe Rente (Rentenartfaktor 0,5). Wer 3–6 Stunden arbeiten könnte, aber keinen Teilzeitarbeitsplatz findet (Arbeitsmarktrente), bekommt trotzdem die volle EM-Rente. Die Beurteilung erfolgt durch ärztliche Gutachten der DRV.
Drei Voraussetzungen kumulativ nach § 43 SGB VI: (1) Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt (60 Pflichtbeitragsmonate). (2) In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge (36 Monate). (3) Medizinisch nachgewiesene Erwerbsminderung. Ausnahmen für Berufsanfänger: Wer innerhalb der ersten 6 Jahre nach Schul-/Studienende erkrankt, kann bereits ab 12 Beitragsmonaten Anspruch haben.
Die Berechnung erfolgt wie bei der Altersrente, jedoch mit Zurechnungszeit: Sie werden so gestellt, als hätten Sie bis zur Regelaltersgrenze (67) weiter mit Ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen gearbeitet. 2026 beträgt die Zurechnungszeit volle 67 Jahre minus Eintrittsalter. Bei einem 35-jährigen Versicherten mit 30.000 € Brutto-Vorverdienst ergibt das rund 35 zusätzliche „fiktive“ Jahre × 0,594 EP = 20,8 EP × 40,79 € = rund 850 € Bruttorente.
Wenn die EM-Rente vor dem 65. Lebensjahr (genauer: vor Erreichen der Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte) beginnt, werden 0,3 % Abschlag pro Monat berechnet, maximal jedoch 10,8 % (= 36 Monate). Beispiel: EM-Rente mit 50 → max. Abschlag 10,8 %, da der Maximum-Abschlag von 36 Monaten greift. Diese Deckelung soll Frührentner mit gesundheitlichen Problemen schützen. Bei einer Bruttorente von 1.000 € sind das 108 € weniger – lebenslang.
Die Zurechnungszeit (§ 59 SGB VI) ist eine fiktive Beitragszeit zwischen Eintritt der EM und der Regelaltersgrenze 67. Sie soll verhindern, dass jüngere Versicherte mit kurzer Erwerbsbiografie eine sehr niedrige Rente erhalten. Bewertung mit dem persönlichen Durchschnitt der bisherigen Beitragsjahre (begrenzt auf 80 % der bisherigen Beitragsjahre, mindestens 0,06 EP / Monat). 2024 wurde die Zurechnungszeit komplett auf 67 Jahre angehoben.
Ja, in begrenztem Umfang. Bei voller EM-Rente: Hinzuverdienst bis 18.558,75 € / Jahr (2026) anrechnungsfrei – darüber wird zu 40 % angerechnet. Bei teilweiser EM-Rente: bis 39.322,50 € pro Jahr anrechnungsfrei. Wichtig: Die Stundenzahl darf das medizinische Leistungsvermögen nicht überschreiten – sonst entfällt die Rente komplett. Mini- und Midijobs sind in der Regel unproblematisch.
Bei dauerhafter Erwerbsminderung: meist befristet auf 3 Jahre, mit jeweils dreijähriger Verlängerung. Erst nach insgesamt 9 Jahren oder bei aussichtsloser Verbesserung wird unbefristet gezahlt. Mit Erreichen der Regelaltersgrenze (67) wandelt sich die EM-Rente automatisch in eine Altersrente um – meist gleicher Betrag, da Zurechnungszeit voll greift. Wartezeit auf Altersrente ist erfüllt.
Der Rechner verwendet die offizielle Formel des § 67 SGB VI mit Rentenartfaktor 1,0 (volle EM) bzw. 0,5 (teilweise EM) und dem aktuellen Rentenwert 40,79 € (2026). Zurechnungszeit wird bis zur Regelaltersgrenze 67 berechnet, mit dem Durchschnitt der bisherigen Entgeltpunkte bewertet. Abschläge bis maximal 10,8 % werden automatisch berücksichtigt. Verbindlich ist der DRV-Bescheid – die Renteninformation enthält keine EM-Hochrechnung.
Innerhalb eines Monats nach Bescheid Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Dann folgt der Widerspruchsausschuss der DRV mit eigenem Gutachten. Bei erneuter Ablehnung: Klage beim Sozialgericht (kostenfrei). Erfolgsquote bei Widerspruch und Klage zusammen rund 25–35 %. Wichtig: Aktuelle ärztliche Befunde, Reha-Berichte und Stellungnahmen behandelnder Ärzte sammeln – die DRV-Gutachter berücksichtigen oft nur Aktenlage.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 43 SGB VI – Rente wegen Erwerbsminderung, § 59 SGB VI – Zurechnungszeit, DRV – Erwerbsminderungsrente, BMAS – Erwerbsminderung und Reha