Insolvenzgeld-Rechner 2026
Stand April 2026Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion|Stand: April 2026|Quellen: Bundesagentur für Arbeit: §183 SGB III Insolvenzgeld, SGB III §183 — Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ersetzt das Nettoentgelt der letzten 3 Monate vor Insolvenzeröffnung. Bei 2.200 € Netto = max. 6.600 € Insolvenzgeld.
Insolvenzgeld ersetzt die letzten 3 Monate Nettoentgelt vor Insolvenzeröffnung (§183 SGB III).
Naechster Schritt
Haeufige Fragen
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die ausstehende Lohnzahlungen bei Insolvenz des Arbeitgebers für bis zu 3 Monate ersetzt (§183 SGB III).
Der Anspruch besteht für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor Insolvenzeröffnung.
Insolvenzgeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Bundesagentur für Arbeit: §183 SGB III Insolvenzgeld, SGB III §183 — Insolvenzgeld