Pfändungsfreigrenze-Rechner 2026
Stand April 2026Pfändungsfreigrenze 2025: 1.491,75 €/Monat + 560,72 € je unterhaltsberechtigte Person.
Nettoeinkommen2800.00 €
Unterhaltspflichtige Personen0
Pfändungsfreigrenze gesamt1491.75 €
Pfändungsfreier Betrag1491.75 €
Pfändbarer Betrag502.48 €
Verbleib nach Pfändung2297.53 €
ℹ️ Pfändungsfreigrenze 2025: 1.491,75 €/Monat + 560,72 € je unterhaltsberechtigte Person. Gläubiger darf nur pfändbaren Betrag einbehalten. Lohnpfändung: Arbeitgeber überweist direkt an Gläubiger.
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: §850c ZPO