Firmenwagen-Rechner 2026
Stand April 2026Bei einem Bruttolistenpreis von 45.000 € und 20 km Pendelstrecke ergeben sich nach der 1-%-Regel 720 € geldwerter Vorteil pro Monat. Das kostet bei 36 % Grenzsteuersatz rund 260 € netto. Für ein reines Elektroauto gleichen Preises greift die 0,25-%-Regel: nur 180 € geldwerter Vorteil und ca. 65 € Steuerlast – eine Ersparnis von rund 195 € monatlich gegenüber dem Verbrenner.
Geldwerter Vorteil monatlich
640,00 €
Naechster Schritt
Welche Antriebsart hat Ihr (geplanter) Firmenwagen?
So funktioniert der Firmenwagen-Rechner
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, hat einen geldwerten Vorteil, den das Finanzamt wie zusätzliches Einkommen behandelt. Der Rechner ermittelt diesen Vorteil nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit zwei Bestandteilen: pauschale Privatnutzung und Zuschlag für die Strecke Wohnung–erste Tätigkeitsstätte.
Drei Eingaben reichen: Bruttolistenpreis, Antriebsart und einfache Entfernung zur Arbeit. Der Rechner zeigt monatlichen geldwerten Vorteil, geschätzte Steuermehrbelastung und Jahreswert für Ihre Steuerplanung.
Formel: 1-%-Regel und Pendlerzuschlag
geldwV = BLP × Satz + BLP × 0,03 % × Entfernung in kmDer Satz beträgt 1 % für Verbrenner, 0,5 % für förderfähige Plug-in-Hybride und 0,25 % für reine Elektroautos bis 70.000 € BLP. Beispiel: 45.000 € × 1 % + 45.000 € × 0,03 % × 20 km = 450 € + 270 € = 720 € pro Monat.
Rechenbeispiel: Verbrenner vs. E-Auto
| Position | Verbrenner | E-Auto |
|---|---|---|
| Bruttolistenpreis | 45.000 € | 45.000 € |
| Privatnutzung | 450 € | 112,50 € |
| Pendlerzuschlag (20 km) | 270 € | 67,50 € |
| Geldwerter Vorteil | 720 € | 180 € |
| Steuerlast (36 %) | −260 € | −65 € |
Differenz: 195 € pro Monat netto bzw. 2.340 € pro Jahr zugunsten des Elektrofahrzeugs.
Was ändert sich 2026?
- Förderschwelle E-Auto: 0,25-%-Regel gilt bis 70.000 € BLP – darüber 0,5 %. Vor 2024 lag die Grenze bei 60.000 €.
- Plug-in-Hybride: Halbierung nur mit ≥ 80 km elektrischer Reichweite oder max. 50 g/km CO2.
- Einzelbewertung 0,002 %: Durch BMF-Schreiben 2022 dauerhaft möglich – attraktiv bei Hybridarbeit.
- Pendlerpauschale: Ab dem 21. km gelten 38 Cent (zeitlich befristet bis 2026), als Werbungskosten gegenrechenbar.
Typische Fehler bei der Firmenwagen-Versteuerung
- Sonderausstattung vergessen. Navi, Lederausstattung und Anhängerkupplung ab Werk gehören in den BLP – wird bei Lohnsteuerprüfungen nachgefordert.
- Gebrauchtwagen-Marktwert ansetzen. Auch beim Jahreswagen ist der ursprüngliche BLP maßgeblich, nicht der gesunkene Marktwert.
- Fahrtenbuch lückenhaft. Schon eine fehlende Eintragung führt zur Verwerfung – dann gilt rückwirkend die 1-%-Regel für das ganze Jahr.
- Homeoffice ignorieren. Wer nur 6–8 Tage im Monat ins Büro fährt, spart mit der Einzelbewertung 0,002 % oft 100 € geldwerten Vorteil.
- Hybrid-Voraussetzungen nicht prüfen. Erfüllt der Plug-in-Hybrid die Reichweite nicht, gilt die volle 1-%-Regel – 200–300 € Differenz pro Monat.
Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?
Faustregel: Wenn der private Nutzungsanteil unter 25 % liegt – typisch bei Außendienstlern. Die Methode erfordert ein lückenloses Fahrtenbuch mit Datum, Start, Ziel, Kilometerstand, Geschäftszweck und Kunde. Elektronische Lösungen mit GPS sind anerkannt, sofern sie manipulationssicher sind.
Beispiel: BLP 50.000 €, Gesamtkosten 13.500 € pro Jahr, 18 % Privatanteil = 2.430 € geldwerter Vorteil statt 6.000 € (1 %) plus Pendlerzuschlag. Bei 36 % Grenzsteuersatz spart das rund 1.290 € Steuern pro Jahr – abzüglich Aufwand für die Dokumentation.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| BLP 35.000 € · Verbrenner · 15 km | 508 €/Monat gV |
| BLP 45.000 € · Verbrenner · 20 km | 720 €/Monat gV |
| BLP 45.000 € · Plug-in-Hybrid · 20 km | 360 €/Monat gV |
| BLP 45.000 € · E-Auto · 20 km | 180 €/Monat gV |
| BLP 60.000 € · Verbrenner · 30 km | 1.140 €/Monat gV |
| BLP 80.000 € · E-Auto · 20 km | 640 €/Monat gV |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 6 EStG – Bewertung Firmenwagen, BMF-Schreiben Dienstwagenbesteuerung, § 3 Nr. 46 EStG – Steuerfreies Laden, Verbraucherzentrale – Dienstwagen