Rechner Welt

Fahrtenbuch-Rechner 2026

Stand April 2026

Bei einem Dienstwagen mit 55.000 € Bruttolistenpreis, 25 km zur Arbeit und 25 % Privatanteil zahlen Sie nach 1-%-Regelung 962 € geldwerten Vorteil pro Monat. Mit Fahrtenbuch sind es nur rund 270 € – eine Ersparnis von 690 € geldwertem Vorteil bzw. ca. 240 € Steuern netto pro Monat (bei 35 % Grenzsteuer). Über 12 Monate: 2.880 € Netto-Vorteil.

15.000,00 €100.000,00 €
1 km (einfach)80 km (einfach)
5 %80 %
2.000,00 €20.000,00 €
15 %45 %

Ersparnis mit Fahrtenbuch

2.100,00 €

1%-Regel Steuer
- 2.940,00 €
Fahrtenbuch Steuer
840,00 €

1%-Regel

Geldwerter Vorteil/Jahr8.400,00 €
Steuermehrbelastung2.940,00 €

Fahrtenbuch

Privatanteil Kosten2.400,00 €
Steuermehrbelastung840,00 €
EmpfehlungFahrtenbuch

Welche Methode nutzen Sie aktuell für Ihren Dienstwagen?

Hintergrund: Warum es zwei Methoden gibt

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, erhält nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG einen geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss. Der Gesetzgeber lässt zwei Wege zu: die pauschale 1-%-Regelung als bewusste Vereinfachung und das individuelle Fahrtenbuch als Nachweis der tatsächlichen Privatnutzung. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Bruttolistenpreis, der Pendelstrecke und dem realen Privatanteil ab.

Der Rechner stellt beide Methoden gegenüber und zeigt den monatlichen Steuervor- oder -nachteil bei Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz. So sehen Sie auf einen Blick, ob sich der administrative Aufwand des Fahrtenbuchs lohnt.

Formel 1-%-Regelung

geldwerter Vorteil = 1 % × BLP + 0,03 % × BLP × Entfernungs-km

Beispiel: BLP 55.000 €, 25 km. 1 % = 550 € (Privatnutzung) + 0,03 % × 55.000 × 25 = 412 € (Pendelzuschlag) = 962 € geldwerter Vorteil pro Monat. Bei 35 % Grenzsteuer entstehen ca. 337 € zusätzliche Lohnsteuer monatlich.

Für reine E-Autos bis 70.000 € BLP gilt seit 2024 die Viertelung – also nur 0,25 % × BLP. Beim Beispiel oben mit BLP 60.000 € reduziert das den Privatnutzungsanteil auf 150 € und den Pendlerzuschlag auf 113 €.

Formel Fahrtenbuch-Methode

geldwerter Vorteil = (Privat-km + Pendel-km) ÷ Gesamt-km × Pkw-Gesamtkosten

Beispiel: Gesamt 30.000 km, davon 8.000 km privat + 5.500 km Wohnung-Arbeit = 13.500 km. Pkw-Vollkosten 12.000 € p.a. (Abschreibung 9.166 €, Sprit 2.000 €, Versicherung 500 €, Wartung 334 €). 13.500 / 30.000 × 12.000 € = 5.400 € pro Jahr bzw. 450 €/Monat – statt 11.544 €/Jahr nach der 1-%-Regel.

Anforderungen an ein BFH-festes Fahrtenbuch

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist streng. Akzeptiert wird nur ein Fahrtenbuch, das folgende Kriterien erfüllt:

  • Geschlossene Form – gebundenes Buch oder unveränderliches digitales Format.
  • Zeitnahe Eintragung – spätestens binnen 7 Tagen nach der Fahrt.
  • Vollständigkeit – jede Fahrt muss enthalten sein, auch private.
  • Detaillierte Angaben – Datum, km-Stand Anfang/Ende, Ziel mit Adresse, Zweck, Geschäftspartner.
  • Keine nachträglichen Manipulationen – Excel-Listen werden regelmäßig verworfen.

Elektronische Fahrtenbücher (Vimcar, TripLog, Driverslog) erfüllen diese Anforderungen automatisch über GPS-Erfassung. Kosten: 60–120 €/Jahr – steuerlich absetzbar.

Wann kann ich die Methode wechseln?

Der Wechsel ist nur zum 1. Januar oder bei Fahrzeugwechsel zulässig. Wer mitten im Jahr erkennt, dass die 1-%-Regelung ungünstig ist, muss bis Jahresende durchhalten. Tipp: Im Dezember über den Wechsel zum Folgejahr entscheiden – dann liegen die Vollkosten des aktuellen Jahres vor und die Datenbasis ist belastbar. Den Wechsel mit der Lohnabteilung schriftlich abstimmen, da sie die monatliche Lohnsteuer entsprechend anpasst.

Tipps und häufige Fallstricke

  • Tankquittungen aufbewahren – auch bei 1-%-Regel als Beleg für Tankungen.
  • Urlaubsfahrten als „privat\" eintragen – auch ohne Detailangaben, mit km-Stand.
  • Geheime Reisezwecke (z.B. Mandantenbesuch unter Verschwiegenheit) – dürfen abgekürzt werden, müssen aber nachprüfbar sein.
  • Mehrere Fahrzeuge pro Halter – jedes braucht eigenes Fahrtenbuch oder einheitlich 1-%-Regel.
  • Werkstattaufenthalte tagesgenau notieren – sonst entstehen Lücken im km-Verlauf, die das Finanzamt bemängelt.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
BLP 35.000 € · 15 km · 30 % privat1 % günstiger
BLP 55.000 € · 25 km · 25 % privatFahrtenbuch −690 €/Mon
BLP 75.000 € · 30 km · 20 % privatFahrtenbuch −1.180 €/Mon
BLP 50.000 € · 10 km · 40 % privat1 % günstiger
E-Auto BLP 60.000 € · 25 km · 25 % privat (¼-BLP)Fahrtenbuch −150 €/Mon
BLP 90.000 € · 35 km · 15 % privatFahrtenbuch −1.560 €/Mon

Haeufige Fragen

Faustregel: Bei einem privaten Nutzungsanteil unter 30 % ist das Fahrtenbuch fast immer günstiger. Beispiel: BMW 320d, Bruttolistenpreis 55.000 €, 25 km zur Arbeit. Bei 1-%-Regelung beträgt der geldwerte Vorteil 550 € + 412 € (0,03 % × 25 km) = 962 € pro Monat. Beim Fahrtenbuch wird nur der reale Privatanteil besteuert – bei 8.000 km privat von 30.000 km Gesamt sind das 27 % der Gesamtkosten (ca. 12.000 € p.a.) = 3.240 € geldwerter Vorteil im Jahr, also nur 270 € pro Monat.
Nach ständiger BFH-Rechtsprechung (z.B. VI R 27/05, VI R 33/10) sind Pflichtangaben: (1) Datum, (2) Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder dienstlichen Fahrt, (3) Reiseziel mit Adresse, (4) Reisezweck und besuchter Geschäftspartner, (5) gefahrene Kilometer. Privatfahrten können als „privat" mit Kilometerangabe vermerkt werden. Fahrten Wohnung-Arbeit als gesonderte Kategorie. Umwege müssen begründet werden, sonst gilt die kürzeste Strecke.
Ja, sofern es die Anforderungen der GoBD und das BMF-Schreiben vom 18.11.2009 erfüllt: zeitnahe Erfassung (in der Regel binnen 7 Tagen), nachträgliche Änderungen müssen mit Datum und Ursprung dokumentiert sein, Daten müssen über 10 Jahre lesbar archiviert werden. Apps wie Vimcar, TripLog oder Driverslog werden vom Finanzamt anerkannt, wenn sie GPS-basiert lückenlos protokollieren und keine nachträgliche Manipulation erlauben.
Für Dienstreisen mit dem privaten Pkw gelten 2026 nach § 9 EStG i.V.m. BRKG: 0,30 €/km für Pkw, 0,20 €/km für Motorrad/Moped. Bei höheren tatsächlichen Kosten kann auch der individuelle Kilometersatz nachgewiesen werden (Gesamtkosten pro Jahr ÷ Jahresfahrleistung). Für regelmäßige Pendelfahrten gilt die Entfernungspauschale: 0,30 €/km für die ersten 20 Entfernungskilometer, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer.
Vollkosten je Kilometer (ADAC-Methodik) für einen Mittelklassewagen mit 15.000 km/Jahr: Wertverlust 0,18 €, Kraftstoff 0,12 €, Versicherung 0,06 €, Steuer 0,02 €, Wartung/Reparatur 0,07 €, Reifen 0,02 € = 0,47 €/km. Kleinwagen liegen bei 0,32–0,40 €/km, Oberklasse-Diesel bei 0,65–0,90 €/km. Die 0,30 € Pauschale deckt diese Kosten oft nicht vollständig – ein Fahrtenbuch mit individuellem Kilometersatz lohnt sich.
Ja, sie sind eine eigene Kategorie. Steuerlich werden sie nicht als Dienstreisen, sondern über die Entfernungspauschale (Werbungskosten) berücksichtigt. Beim Dienstwagen-Fahrtenbuch werden sie als „Wohnung – erste Tätigkeitsstätte" markiert und führen zum Zuschlag von 0,03 % des BLP × Entfernungs-km pro Monat (alternativ Einzelnachweis 0,002 % je tatsächlich gefahrenem Tag).
Der Wechsel ist nur zum 1. Januar oder bei Fahrzeugwechsel zulässig (BFH VI R 35/12). Die einmal getroffene Methodik gilt für das gesamte Wirtschaftsjahr und das gesamte Fahrzeug. Wer am 15. Mai aufs Fahrtenbuch umsteigt, muss bis Jahresende mit der 1-%-Regel weitermachen. Achtung: Ein nachträglich „nachgereichtes" Fahrtenbuch erkennt das Finanzamt fast nie an – Beginn der Aufzeichnung muss zeitnah dokumentiert sein.
Häufige Mängel laut BFH-Urteilen: lückenhafte Aufzeichnungen (auch nur einzelne fehlende Tage), nachträgliche Eintragungen (Excel ohne Schreibschutz wird regelmäßig verworfen, BFH VI R 64/04), fehlende Reisezwecke, Stadt statt Adresse als Ziel, runde Kilometerzahlen ohne Erklärung. Wird das Fahrtenbuch verworfen, gilt automatisch die 1-%-Regel rückwirkend ab Jahresbeginn – mit empfindlicher Steuernachzahlung.
Selbstständige müssen kein Fahrtenbuch führen, wenn der betriebliche Nutzungsanteil über 50 % liegt (notwendiges Betriebsvermögen) – dann gilt die 1-%-Regel zwingend, oder sie wählen das Fahrtenbuch zum Nachweis eines geringeren Privatanteils. Bei 10–50 % betrieblicher Nutzung (gewillkürtes Betriebsvermögen) ist Aufzeichnung über 3 Monate stichprobenartig nötig. Unter 10 % betrieblich = Privatvermögen, dann nur 0,30 €/km für Dienstfahrten.
Der Rechner vergleicht 1-%-Regelung und Fahrtenbuch-Methode auf Basis von Bruttolistenpreis, Kilometerleistung, Privatanteil, Entfernung Wohnung-Arbeit und individuellem Steuersatz. Berücksichtigt werden 0,03-%-Zuschlag bzw. Einzelfahrt-Methode, Listenpreis-Rabatt für E-Autos (Viertelung bis 70.000 €) und der individuelle Grenzsteuersatz. Die Berechnung folgt § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und ist für die Vorabschätzung der monatlichen Belastung verlässlich.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG – Dienstwagenbesteuerung, BMF-Schreiben elektronisches Fahrtenbuch (GoBD), BFH VI R 33/10 – Anforderungen Fahrtenbuch, Bundesreisekostengesetz (BRKG) – Kilometersätze