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Pendlerpauschale-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Pendlerpauschale & Werbungskosten|Stand: April 2026|Quellen: § 9 EStG – Werbungskosten, BMF – Reisekostenrecht, Mobilitätsprämie – BMF, Verbraucherzentrale – Pendlerpauschale

Bei 30 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen ergeben sich 220 × (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) = 2.156 € Werbungskosten. Bei 35 % Grenzsteuersatz spart das rund 755 € Einkommensteuer pro Jahr. Mit hybridem Arbeiten lässt sich die Pendlerpauschale durch die Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €) ergänzen – die beiden schließen sich nur pro Tag aus.

1 km150 km
100 Tage280 Tage
14 %45 %

Jaehrliche Steuerersparnis

205,45 €

Entfernungspauschale
- 1.817,00 €
Werbungskostenpauschale
- 1.230,00 €
Zusaetzlicher Abzug
587,00 €
Erste 20 km x 0.30 EUR1.380,00 €
Ab 21. km x 0.38 EUR437,00 €
Entfernungspauschale gesamt1.817,00 €
Abzgl. Werbungskostenpauschale- 1.230,00 €
Monatliche Ersparnis (ca.)17,12 €

Wie weit ist Ihr Arbeitsweg (einfach)?

So funktioniert der Pendlerpauschale-Rechner

Die Entfernungspauschale ist eine pauschale Werbungskostenregelung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie wird unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gewährt – ob Pkw, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß. Geregelt ist sie in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG.

Der Rechner ermittelt die jährliche Pauschale aus Entfernung und Arbeitstagen sowie die geschätzte Steuerersparnis auf Basis Ihres Grenzsteuersatzes. Berücksichtigt werden die Erhöhung auf 38 Cent ab km 21 (befristet bis Ende 2026) und die Höchstgrenze von 4.500 € bei Nicht-Pkw-Nutzung.

Formel: Pendlerpauschale

Pauschale = Tage × (min(km;20) × 0,30 € + max(km−20;0) × 0,38 €)

Beispiel: 30 km × 220 Tage = 220 × (20 × 0,30 + 10 × 0,38) = 220 × 9,80 € = 2.156 €. Bei 35 % Grenzsteuersatz spart das rund 755 € Einkommensteuer pro Jahr. Höhere Strecken können sich über 4.000 € ergeben.

Rechenbeispiel: 30 km, 220 Tage

PositionWert
km 1–20 × 0,30 €6,00 €/Tag
km 21–30 × 0,38 €3,80 €/Tag
Summe pro Tag9,80 €
× 220 Arbeitstage2.156 €
Steuerersparnis bei 35 %≈ 755 €

Übersteigt die Pauschale die Werbungskostenpauschale von 1.230 €, wirkt jeder zusätzliche Euro als Steuerminderung.

Was ändert sich 2026?

  • Erhöhte Pauschale 38 ct ab km 21: gilt befristet bis 31.12.2026. Eine politische Verlängerung wird diskutiert, ist aber nicht beschlossen.
  • Werbungskostenpauschale: 1.230 € (unverändert seit 2023). Wer darunter liegt, sollte zusätzliche Werbungskosten sammeln.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr – ergänzt die Pendlerpauschale für Hybridarbeit.
  • Mobilitätsprämie: 14 % der Pauschale ab km 21 für Geringverdiener unterhalb des Grundfreibetrags – Antrag separat im Mantelbogen.

Typische Fehler bei der Pendlerpauschale

  • Hin- und Rückfahrt addieren. Nur die einfache Strecke zählt – häufiger Fehler bei Selbstausfüllern.
  • Homeoffice-Tage als Pendeltage zählen. Pro Tag entweder Pendel- oder Homeoffice-Pauschale, nie beides.
  • Längste Route ansetzen. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung – Ausnahmen erfordern Nachweis.
  • 4.500-€-Grenze missverstanden. Sie gilt nur für ÖPNV / Mitfahrt – Pkw-Nutzer haben keine Höchstgrenze.
  • Auswärtstätigkeit übersehen. Wer keine feste erste Tätigkeitsstätte hat, rechnet besser nach Reisekostenrecht (30 ct Hin und Zurück).

Pendlerpauschale optimieren

Sammeln Sie zusätzlich zu Pendelkosten weitere Werbungskosten: Fortbildungskosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel ab 800 € netto, Berufskleidung, Bewerbungskosten und Doppelte Haushaltsführung. Schon ab Werbungskosten von rund 1.300 € pro Jahr lohnt sich die Steuererklärung – darunter greift die Werbungskostenpauschale automatisch.

Als Vielfahrer mit Pkw lohnt zusätzlich die Prüfung der echten Kosten: Bei einem Verbrauch von 7 Litern und 30 km × 220 Tagen kommen Sie auf rund 2.770 € reine Spritkosten plus Versicherung, Steuer, Wartung – die Pauschale deckt davon also nur einen Teil. Trotzdem ist sie der einzig zulässige steuerliche Ansatz.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
10 km · 220 Tage660 €/Jahr
20 km · 220 Tage1.320 €/Jahr
30 km · 220 Tage2.156 €/Jahr
50 km · 220 Tage3.828 €/Jahr
80 km · 220 Tage6.336 €/Jahr
30 km · 150 Tage (Hybrid)1.470 €/Jahr

Haeufige Fragen

Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke gilt eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer beträgt sie 38 Cent (befristet bis 31.12.2026 nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel und nur einmal pro Arbeitstag, auch bei mehrfachen Fahrten.
Formel: Arbeitstage × Entfernung × 0,30 € (bis 20 km) bzw. + (Entfernung − 20) × 0,38 € (ab 21 km). Beispiel: 220 Tage × 30 km = 220 × (20 × 0,30 + 10 × 0,38) = 220 × 9,80 € = 2.156 €. Diese Werbungskosten mindern Ihr zu versteuerndes Einkommen und führen bei 35 % Grenzsteuersatz zu rund 755 € weniger Steuer.
Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (R 9.10 LStR). Eine längere Strecke ist nur ansetzbar, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird – Nachweis bei Bedarf. Die einfache Entfernung wird angesetzt, nicht Hin- und Rückfahrt. Auf volle Kilometer abrunden.
Üblich sind 220 bis 230 Tage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche (260 Tage minus Urlaub, Krankheit, Feiertage). Das Finanzamt akzeptiert pauschal 220 Tage ohne Nachweis bei Vollzeitbeschäftigung. Mehr als 230 Tage erfordern eine Aufzeichnung. Im Homeoffice-Jahr entsprechend weniger – die Tage müssen Sie tatsächlich an die Arbeitsstätte gefahren sein.
Für Strecken mit eigenem Pkw oder Firmenwagen gilt keine Höchstgrenze. Wer öffentliche Verkehrsmittel, Mitfahrgemeinschaft (als Beifahrer) oder zu Fuß zur Arbeit kommt, kann maximal 4.500 € pro Jahr ansetzen – es sei denn, die tatsächlichen Kosten der Öffis liegen darüber (dann diese ansetzen). Mit Pkw: bei 300 Arbeitstagen × 100 km wären 11.700 € möglich.
Nein – nur für Tage, an denen Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Für Homeoffice-Tage gibt es seit 2023 die Homeoffice-Pauschale: 6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Die beiden lassen sich nicht für denselben Tag kumulieren. Bei hybridem Arbeiten optimiert man zwischen beiden Posten.
Die Werbungskostenpauschale 2026 beträgt 1.230 €. Werden Pendlerpauschale + andere Werbungskosten (Fortbildung, Arbeitsmittel, Beiträge) zusammen darüber liegen, lohnt sich die Einzelaufstellung. Faustregel: Bei 15 km einfacher Strecke und 220 Arbeitstagen sind das schon 990 € allein für den Pendelweg – mit Bewerbungskosten und Arbeitsmitteln meist deutlich über 1.230 €.
Der Rechner verwendet die exakten Sätze nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (30 Cent für km 1–20, 38 Cent ab km 21 bis Ende 2026). Die Steuerersparnis wird mit Ihrem individuellen Grenzsteuersatz geschätzt. Berücksichtigt werden auch die Höchstgrenze von 4.500 € bei Nicht-Pkw-Nutzung sowie die Beschränkung auf eine Fahrt pro Arbeitstag.
Pendler mit niedrigem Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (12.348 € für Ledige 2026) profitieren nicht von der Pendlerpauschale, weil sie keine Steuern zahlen. Für sie gibt es ab dem 21. Entfernungs-Kilometer eine Mobilitätsprämie von 14 % der Pauschale, ausgezahlt vom Finanzamt. Beispiel: 220 Tage × 10 km × 0,38 € × 14 % = 117 €.
Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der Sie dauerhaft zugeordnet sind. Bei mehreren Einsatzorten zählt der schwerpunktmäßig genutzte. Außendienstler ohne feste Tätigkeitsstätte können statt der Pendlerpauschale die echten Reisekosten (Verpflegung, Übernachtung, Fahrtkosten 30 ct/km Hin- UND Rückfahrt) nach Reisekostenrecht ansetzen – meist deutlich günstiger.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 9 EStG – Werbungskosten, BMF – Reisekostenrecht, Mobilitätsprämie – BMF, Verbraucherzentrale – Pendlerpauschale