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COâ‚‚-Steuer Auto-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Mobilität & CO₂-Bepreisung|Stand: April 2026|Quellen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), Energiesteuergesetz (EnergieStG), Umweltbundesamt – CO₂-Bepreisung im Verkehr, BMV – Klimaschutzprogramm Verkehr

Bei 15.000 km/Jahr und 7 l Benzin/100 km zahlen Sie 2026 rund 158 € CO₂-Aufschlag (55 €/t × 2,37 kg/l × 1.050 l). Diesel mit 6 l/100 km kommt auf 156 €/Jahr. Ab 2027 greift der EU-Emissionshandel ETS 2 – Analysten rechnen mit 80–120 €/t und damit etwa 240–340 € pro Jahr für denselben Benziner.

5.000 km50.000 km
3 l/100km15 l/100km
CO2-Preis 2026: 55 EUR/Tonne CO2. Entspricht ca. 13.0 ct/Liter Benzin.

CO2-Steuer pro Jahr

136,87 €

CO2-Steuer 2026
- 136,87 €
CO2-Steuer 2025
- 111,98 €
Verbrauch/Jahr1.050 Liter
CO2-Ausstoss/Jahr2.49 t CO2
Aufschlag/Liter13.0 ct
CO2-Steuer/Monat11,41 €
Mehrkosten vs. 2025+24,89 €/Jahr

Welchen Kraftstoff nutzen Sie?

So funktioniert der COâ‚‚-Steuer-Auto-Rechner

Seit 2021 wird in Deutschland nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)ein nationaler CO₂-Preis auf fossile Kraftstoffe und Heizstoffe erhoben. Der Rechner ermittelt aus Ihrer Fahrleistung, dem Realverbrauch und der Kraftstoffart die emittierte CO₂-Menge in Tonnen und multipliziert sie mit dem aktuellen Preis von 55 €/t (2026). Das Ergebnis ist der jährliche Zusatzbetrag, den Sie an der Zapfsäule mitbezahlen.

Zusätzlich zeigt der Rechner die voraussichtliche Belastung ab 2027, wenn das BEHG in den EU-Emissionshandel ETS 2 überführt wird. Dort bilden Angebot und Nachfrage den Preis – die EU-Kommission rechnet bis 2030 mit 80–150 €/t.

Formel und Emissionsfaktoren

COâ‚‚-Steuer = Fahrleistung Ă— Verbrauch Ă· 100 Ă— Emissionsfaktor Ă— COâ‚‚-Preis

Beispielrechnung: 15.000 km × 7 l/100 km = 1.050 Liter Benzin pro Jahr. 1.050 l × 2,37 kg CO₂/l = 2.488,5 kg = 2,489 t CO₂. 2,489 t × 55 €/t = 136,86 € netto, inkl. 19 % MwSt. 162,86 €. Maßgebliche Emissionsfaktoren laut UBA:

  • Super-Benzin E10: 2,37 kg COâ‚‚/l
  • Diesel B7: 2,65 kg COâ‚‚/l
  • Erdgas CNG: 1,79 kg COâ‚‚/mÂł bzw. 2,79 kg/kg
  • Autogas LPG: 1,64 kg COâ‚‚/l
  • Heizöl (zum Vergleich): 2,67 kg COâ‚‚/l

Der COâ‚‚-Preispfad bis 2030

Der Bundestag hat den Preispfad mehrfach angepasst. Aktuell gilt:

  • 2021: 25 €/t (Einstieg)
  • 2022: 30 €/t
  • 2023: 30 €/t (Pause wegen Energiekrise)
  • 2024: 45 €/t
  • 2025: 55 €/t
  • 2026: 55 €/t (BEHG-Ende)
  • 2027: Ăśbergang in EU-ETS 2 – Marktpreis

Das EU-ETS 2 ist der zweite Emissionshandel speziell für Verkehr und Gebäude. Anders als das BEHG gibt es keinen Festpreis – ein Mengenkorridor begrenzt das Gesamtbudget, der Preis ergibt sich am Markt. Die Preisstabilitätsreserve soll sehr hohe oder sehr niedrige Preise dämpfen.

Was die COâ‚‚-Steuer fĂĽr Pendler bedeutet

Pendler werden doppelt entlastet: Die Entfernungspauschale steigt 2026 auf 0,38 €/kmab dem 21. Entfernungskilometer (befristet), die ersten 20 km bleiben bei 0,30 €/km. Wer 30 km einfach pendelt und 220 Arbeitstage im Jahr fährt, kann 220 × (20 × 0,30 + 10 × 0,38) =2.156 € Werbungskosten ansetzen – das übersteigt den CO₂-Aufschlag eines durchschnittlichen Pkw deutlich.

Geringverdiener mit Pendelweg über 21 km erhalten zusätzlich eine Mobilitätsprämie, falls die Pauschale steuerlich nicht mehr wirkt. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % des über 20 km hinausgehenden Pauschalbetrags und wird auf Antrag direkt ausgezahlt.

Vergleich: Verbrenner, Hybrid, Elektro

Bei 15.000 km Jahresfahrleistung und Stand April 2026:

  • Benziner (7 l/100 km): 1.890 € Sprit + 158 € COâ‚‚-Anteil davon enthalten + 130 € Kfz-Steuer = ca. 2.020 € Kraftstoff/Steuer p.a.
  • Diesel (5,5 l/100 km): 1.460 € Sprit + 143 € COâ‚‚-Anteil + 320 € Kfz-Steuer = ca. 1.780 € p.a.
  • Plug-in-Hybrid (3 l/100 km + 12 kWh/100 km, 60 % elektrisch): 810 € Sprit + 38 € COâ‚‚ + 420 € Strom + 0 € Kfz-Steuer = ca. 1.230 € p.a.
  • BEV (17 kWh/100 km, Haushaltsstrom 32 ct/kWh): 816 € Strom + 0 € COâ‚‚ + 0 € Kfz-Steuer (bis 2030) = ca. 816 € p.a.

Mit Wallbox und PV-Eigenstrom (10 ct/kWh) sinken die BEV-Kosten unter 300 € pro Jahr. Die CO₂-Steuer macht den Verbrenner-Nachteil ab 2027 deutlich spürbarer.

Tipps zur Reduktion

  • Vorausschauend fahren spart 0,5–1,5 l/100 km. Ăśber 15.000 km sind das bis zu 360 € Sprit plus 22 € COâ‚‚-Anteil.
  • Reifendruck monatlich prĂĽfen. 0,3 bar Unterdruck kosten ca. 5 % Verbrauch.
  • Lastenträger entfernen wenn nicht benötigt (Dachbox: +20 % Verbrauch bei 130 km/h).
  • Kurzstrecken mit Rad oder Ă–PNV. Auf den ersten 5 km verbraucht ein kalter Motor 30–50 % mehr.
  • Carsharing-Tarife mit elektrischen Fahrzeugen fĂĽr gelegentliche Strecken.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
Benzin · 5 l/100 km · 10.000 km~75 €/Jahr
Benzin · 7 l/100 km · 15.000 km~158 €/Jahr
Diesel · 6 l/100 km · 15.000 km~156 €/Jahr
Diesel · 6,5 l/100 km · 30.000 km~285 €/Jahr
Benzin · 10 l/100 km · 20.000 km~300 €/Jahr
Erdgas (CNG) · 5 kg · 15.000 km~110 €/Jahr
Elektroauto0 €/Jahr

Haeufige Fragen

Der CO₂-Preis nach Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) liegt 2026 bei 55 €/Tonne CO₂. Bei einem Emissionsfaktor von 2,37 kg CO₂ je Liter Benzin entstehen rund 13,0 ct/l zusätzlicher Aufschlag, bei Diesel mit 2,65 kg CO₂/l etwa 14,6 ct/l. Inklusive Mehrwertsteuer (19 %) liegt die Belastung an der Zapfsäule bei circa 15,5 ct/l Benzin und 17,4 ct/l Diesel. Die Werte stehen im offiziellen BEHG-Pfad und gelten bundeseinheitlich.
Der gesetzlich festgelegte Pfad sieht 2024: 45 €/t, 2025: 55 €/t, 2026: 55 €/t und ab 2027 die Überführung in den EU-Emissionshandel ETS 2 vor. Analysten erwarten dann Preise von 80–120 €/t, was 22–33 ct/l Benzin entspräche. Wer 15.000 km mit 7 l Benzin fährt, zahlt 2026 rund 158 € CO₂-Aufschlag, ab 2028 voraussichtlich 240–340 € pro Jahr.
Ein Benziner emittiert 2,37 kg CO₂ je Liter, ein Diesel 2,65 kg CO₂/l (Quelle: Umweltbundesamt). Bei 7,0 l/100 km Benzin sind das 166 g CO₂/km, bei 5,5 l/100 km Diesel 146 g/km. Die WLTP-Herstellerangaben liegen oft 15–25 % unter dem realen Verbrauch – kalkulieren Sie mit Ihrem Tank-zu-Tank-Wert aus mindestens drei Tankfüllungen.
Vielfahrer mit 30.000 km Diesel (6,5 l/100 km) zahlen 2026 rund 285 € CO₂-Aufschlag. Pendler mit 15.000 km Benzin (7 l) liegen bei 158 €. Wer den Verbrauch durch defensive Fahrweise um 1 l/100 km senkt, spart bei 15.000 km Fahrleistung 22 € CO₂-Steuer plus 25 € reduzierte Energiesteuer plus rund 240 € Kraftstoffkosten – in Summe etwa 290 € pro Jahr.
Beim Heizen seit 2023 ja: Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) verteilt die Last nach 10-Stufen-Modell anhand der Gebäudeemission. Bei der Mobilität gibt es keine Aufteilung: Der Fahrzeughalter zahlt den CO₂-Aufschlag vollständig über den Spritpreis, Dienstwagenfahrer indirekt über den geldwerten Vorteil. Bei Mietwagen und Carsharing ist der Aufschlag im Tarif eingepreist.
Reine Elektrofahrzeuge zahlen keine CO₂-Abgabe, da kein fossiler Kraftstoff getankt wird. Der Strom unterliegt dem EU-ETS 1 (Kraftwerke), wird aber nicht beim Endkunden zusätzlich bepreist. Plug-in-Hybride zahlen nur für tatsächlich getankten Kraftstoff – wer 70 % elektrisch fährt, drittelt seine CO₂-Steuer. Brennstoffzellen-Fahrzeuge sind ebenfalls befreit, weil Wasserstoff nicht unter das BEHG fällt.
Privat nur indirekt über die Entfernungspauschale (§ 9 EStG): 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer einfache Strecke (gilt 2026, befristet bis 2026). Die Pauschale deckt sämtliche Kfz-Kosten inkl. CO₂-Aufschlag ab. Selbstständige und Gewerbetreibende setzen die tatsächlichen Spritkosten als Betriebsausgaben voll ab – inklusive der enthaltenen CO₂-Abgabe und Mehrwertsteuer.
Es gibt keine Länder-Erstattung. Diskutiert wird ein Klimageld auf Bundesebene (pro-Kopf-Pauschale aus den BEHG-Einnahmen, ca. 130–180 € pro Person und Jahr), eine Auszahlung ist 2026 aber noch nicht beschlossen. Entlastung gibt es indirekt durch die erhöhte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer und das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket).
Der Rechner verwendet die UBA-Emissionsfaktoren (2,37 kg/l Benzin, 2,65 kg/l Diesel, 1,79 kg/m³ Erdgas) und den gesetzlich fixierten BEHG-Preispfad. Abweichungen entstehen nur durch (a) den realen Verbrauch (NEFZ vs. WLTP vs. Realverbrauch) und (b) den Anteil des CO₂-Aufschlags vor/nach MwSt., je nach Berechnungsperspektive. Die Methodik entspricht der UBA-Veröffentlichung „CO₂-Bepreisung im Verkehrssektor".
Allein wegen des CO₂-Aufschlags nicht – 158 € Ersparnis im Jahr amortisieren keinen Aufpreis. Entscheidend ist die Gesamtkostenrechnung (TCO): geringere Energiekosten (4–7 €/100 km vs. 11–13 €), Kfz-Steuerbefreiung bis Ende 2030 (§ 3d KraftStG), niedrigere Wartung, höherer Anschaffungspreis. Ab 15.000 km/Jahr und Eigenstrom rechnen sich BEV typischerweise nach 4–6 Jahren – die CO₂-Steuer beschleunigt das jährlich.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), Energiesteuergesetz (EnergieStG), Umweltbundesamt – CO₂-Bepreisung im Verkehr, BMV – Klimaschutzprogramm Verkehr