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Reisekostenrechner Dienstreise 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Steuern|Stand: April 2026|Quellen: BMF — Reisekostenrecht 2026, ADAC — Kilometerpauschale

3 Reisetage, 150km PKW, Hotel 120€: VMA 56€ + Fahrt 90€ + Hotel 240€ = 386€ absetzbar. Steuerersparnis ~116€.

Verpflegungsmehraufwand56.00 €
Fahrtkosten (PKW 0,30€/km)90.00 €
Übernachtungskosten240.00 €
Parkgebühren15.00 €
Sonstige Kosten0.00 €
Gesamte absetzbare Kosten401.00 €
Steuerersparnis (ca. 30% Grenzsteuersatz)120.30 €
💡 Verpflegungspauschalen 2026: Ab 8h = 16€, voller Tag = 28€, An-/Abreisetag = 14€. PKW: 0,30€/km pauschal. Belege für Hotel/Taxi etc. aufheben!

Wie oft machen Sie Dienstreisen?

Verpflegungspauschalen 2026

Verpflegungsmehraufwand (inland):
  ≥ 8h oder eintägig: 16 €/Tag
  Voller Tag (24h):   28 €/Tag
  An-/Abreisetag:     14 €/Tag

Fahrtkosten:
  PKW: 0,30 €/km (bis 20km)
       0,38 €/km (ab 21km)
  Bahn/Flug: tatsächliche Kosten

Hotel: tatsächliche Kosten (Beleg!)

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
3 Tage, 150km, Hotel 120€/N386 € absetzbar
1 Tag, 80km, kein Hotel64 € (16€ VMA + 48€ km)
5 Tage, Flug, Hotel 150€/NTatsächliche Kosten + 140€ VMA

Haeufige Fragen

Verpflegungsmehraufwand (VMA) 2026: Abwesenheit < 8h: 0 €. Abwesenheit ≥ 8h oder eintägige Auswärtstätigkeit: 16 €. Volle 24h (mehrtägig): 28 €. Erster/Letzter Reisetag: 14 €. Kürzung bei Mahlzeiten des Arbeitgebers: Frühstück −5,60 €, Mittag/Abend −11,20 €. Arbeitnehmer können diese Beträge steuerfrei erstattet bekommen oder in der Steuererklärung absetzen.
PKW Kilometerpauschale 2026: 0,30 €/km (erste 20 km) und 0,38 €/km ab dem 21. km. Hinweis: Pendlerpauschale gilt NUR für Wohnung→Arbeit. Dienstreise: volle Strecke ansetzbar. Motorrad/Moped: 0,20 €/km. Fahrrad: 0,08 €/km. Bahn: tatsächliche Kosten. Alternative: Erstattung nach tatsächlichen Kosten wenn höher (Tankbeleg).
Absetzbare Reisekosten: Fahrtkosten (km-Pauschale oder Bahn/Flug), Übernachtungskosten (tatsächlich, kein Eigenanteil), Verpflegungsmehraufwand (pauschal), Reisenebenkosten (Parkgebühren, Gepäckaufbewahrung, Taxi). Nicht absetzbar: private Kosten, Kleidung, Souvenirs. Belege: alle Belege aufheben (Hotel, Bahn, Parkticket). Pauschalen: kein Einzelnachweis nötig.
Arbeitgeber kann steuerfrei erstatten: Fahrtkosten bis km-Pauschale, Übernachtung (Nachweis), VMA-Pauschalen. Über den Pauschalen: lohnsteuerpflichtig. Reisekostenabrechnung: Formular mit Datum, Ziel, Grund, km/Verkehrsmittel, Belege. Frist: 6 Monate nach Dienstreise empfohlen (steuerliche Aufbewahrungspflicht 10 Jahre). Software: Lexware, DATEV Travel, Concur.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: BMF — Reisekostenrecht 2026, ADAC — Kilometerpauschale