Homeoffice-Rechner 2026
Stand April 2026Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Steuern|Stand: April 2026|Quellen: §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG — Homeoffice-Pauschale, BMF — Homeoffice Steuern
100 HO-Tage × 6€ = 600€ absetzbar. Bei 210+ Tagen: max. 1.260€/Jahr. Steuerersparnis ca. 30%: ~378€. Kein eigenes Zimmer nötig.
Max. 210 Tage × 6€ = 1.260€/Jahr
HO-Tage im Jahr100 Tage
Steuerliche HO-Tage (max. 210)100 Tage
Tagespauschale (6 €/Tag)600 €
Steuerersparnis (ca. 30%)180 €
💡 Tagespauschale: einfacher, kein Einzelnachweis nötig. Arbeitszimmer: nur wenn Raum ausschließlich und regelmäßig für Arbeit genutzt wird (eigenes Zimmer!). Tipp: Pauschale für die meisten Arbeitnehmer vorteilhafter.
Arbeiten Sie im Homeoffice?
Homeoffice-Absetzung 2026
Tagespauschale (§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG):
6 € × HO-Tage (max. 210 Tage = 1.260€)
Kein eigenes Zimmer erforderlich
Kein Einzelnachweis nötig
Häusliches Arbeitszimmer:
Anteil = Zimmer qm / Wohnung qm gesamt
Absetzbar = (Miete + Nebenkosten) × Anteil
Voraussetzung: ausschließliche berufliche NutzungBeispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 100 HO-Tage | 600 € absetzbar |
| 210+ HO-Tage | 1.260 € (Maximum) |
| Arbeitszimmer 12qm/80qm, 12.000€ Miete | 1.800 €/Jahr absetzbar |
Haeufige Fragen
Homeoffice-Tagespauschale (§4 Abs. 5 Nr. 6c EStG, seit 2023 dauerhaft): 6 €/Tag. Maximum: 210 Arbeitstage = 1.260 €/Jahr. Gilt auch ohne eigenständiges Arbeitszimmer. Nur für Tage, an denen ausschließlich zuhause gearbeitet wurde. Kein Doppelabzug mit Pendlerpauschale für denselben Tag.
Tagespauschale (neu ab 2023): 6€/Tag, max. 1.260€/Jahr, kein eigenes Zimmer nötig, kein Einzelnachweis. Arbeitszimmer (§4 Abs. 5 Nr. 6b EStG): Anteilig absetzbar wenn Raum ausschließlich und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (eigenes Zimmer!). Bis 2022: max. 1.250€/Jahr. Ab 2023: unbegrenzt wenn Lebensmittelpunkt der beruflichen Tätigkeit. Tipp: Vergleichen welche Methode mehr bringt.
Für denselben Tag: NEIN. Pendlerpauschale gilt für Tage, an denen zur Arbeitsstätte gefahren wird. Homeoffice-Pauschale für Tage, an denen zuhause gearbeitet wird. Für unterschiedliche Tage: Ja, beide absetzbar. Jahresbescheinigung vom Arbeitgeber über HO-Tage empfehlenswert für Finanzamt.
Tagespauschale: kein Einzelnachweis nötig, aber plausibel und konsistent angeben. Empfohlen: Kalender/Dokumentation führen (HO-Tage notieren). Arbeitszimmer: strenger — Grundriss, Fotos, Mietvertrag, Nutzungsnachweis. Arbeitgeber-Bescheinigung über HO-Tage: sehr hilfreich und reduziert Nachfragen des Finanzamts.
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: §4 Abs. 5 Nr. 6c EStG — Homeoffice-Pauschale, BMF — Homeoffice Steuern