Witwenrenten-Rechner 2026
Stand April 2026Bei einer Versichertenrente des Verstorbenen von 1.500 € beträgt die große Witwenrente nach neuem Recht 55 % = 825 €. In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) erhalten Sie die volle Rente von 1.500 €. Bei einem eigenen Nettoeinkommen von 1.500 € werden 40 % der Differenz zum Freibetrag (1.038,05 €) angerechnet: 0,4 × 462 € = 185 €. Auszahlbetrag nach Sterbevierteljahr: 825 € − 185 € = 640 € pro Monat.
Kleine Witwenrente: alle anderen, befristet auf 24 Monate.
Witwenrente (nach Anrechnung)
849,01 €
Naechster Schritt
Welche Witwenrenten-Variante kommt für Sie in Frage?
So funktioniert der Witwenrenten-Rechner 2026
Der Rechner nutzt die offizielle Hinterbliebenenformel des § 67 SGB VI: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Der Rentenartfaktor beträgt 0,55 für die große Witwenrente nach neuem Recht (Heirat ab 2002 oder Geburt eines Partners ab 1962), 0,60 nach altem Recht und 0,25 für die kleine Witwenrente.
Anschließend prüfen wir die Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI: Eigenes Netto über dem Freibetrag (2026: 1.038,05 € + 220,21 € pro Kind) wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Die ersten drei Monate nach dem Todesfall (Sterbevierteljahr) gibt es die volle Rente des Verstorbenen ohne Abzug.
Formel und Rechenbeispiel
Witwenrente brutto = Versichertenrente × Rentenartfaktor Anrechnung = max(0; (Eigeneinkommen − Freibetrag) × 40 %) Auszahlung = Witwenrente brutto − AnrechnungBeispiel: Versichertenrente 1.500 €, große Witwenrente neues Recht = 1.500 × 0,55 = 825 €. Eigeneinkommen 1.800 €, Freibetrag 1.038,05 €. Anrechnung: (1.800 − 1.038,05) × 0,40 = 304,78 €. Auszahlbetrag: 825 − 304,78 = 520,22 €. Mit einem Kind: Freibetrag 1.258,26 €, Anrechnung 216,70 €, Auszahlung 608,30 €.
Rechenbeispiel: Witwe 50 Jahre, ein Kind
| Position | Wert |
|---|---|
| Versichertenrente Verstorbener | 1.500,00 € |
| × Rentenartfaktor (55 % neu) | 0,55 |
| = Bruttowitwenrente | 825,00 € |
| Eigeneinkommen netto | 1.800,00 € |
| − Freibetrag + 1 Kind | −1.258,26 € |
| = Anrechnungsbetrag | 541,74 € |
| davon 40 % Anrechnung | −216,70 € |
| = Auszahlbetrag | 608,30 € |
Was ändert sich 2026?
- Aktueller Rentenwert: 40,79 € pro Entgeltpunkt (West/Ost einheitlich seit Juli 2024).
- Freibetrag bei Einkommensanrechnung: 1.038,05 € / Monat (vorläufig Stand 2026, gekoppelt an aktuelle Bezugsgröße).
- Kinder-Zuschlag zum Freibetrag: 220,21 € pro waisenrentenberechtigtem Kind (zuvor 211,38 €).
- Altersgrenze große Witwenrente: 47 Jahre (Endstufe seit 2029, bereits 2026 für die meisten Geburtsjahrgänge).
- Besteuerungsanteil: 84 % bei Witwenrente, die 2026 erstmals ausgezahlt wird.
Drei Witwenrenten-Arten im Vergleich
- Große Witwenrente neues Recht (55 %): Heirat ab 2002 oder beide Partner nach 1961 geboren. Lebenslang, Anspruch ab 47 Jahren.
- Große Witwenrente altes Recht (60 %): Heirat vor 2002 UND mindestens ein Partner vor 1962 geboren. Sonst gleiche Voraussetzungen wie neues Recht.
- Kleine Witwenrente (25 %): Wenn keine Voraussetzungen für die große Rente erfüllt sind. Höchstdauer 24 Monate (im neuen Recht).
Sonderfall geschiedene Ehegatten: Hier kann eine Erziehungsrente nach § 47 SGB VI in Frage kommen, sofern ein gemeinsames Kind erzogen wird und der/die Geschiedene noch nicht wieder verheiratet war.
Typische Fehler bei der Witwenrente
- Antragsfrist Sterbevierteljahr versäumt. Wer den Antrag erst nach 12 Monaten stellt, bekommt nur ab Antragsmonat – die ersten Monate volle Rente verfallen.
- Versorgungsehe-Vermutung übersehen. Bei Ehedauer unter einem Jahr vermutet die DRV eine reine Versorgungsehe – Sie müssen aktiv beweisen, dass die Heirat anderen Zwecken diente.
- Eigeneinkommen falsch angeben. Anrechnung erfolgt auf das gesamte Bruttoeinkommen abzüglich pauschal 40 % Werbungskosten – nicht auf das tatsächliche Netto.
- Wiederheirat nicht melden. Witwenrente erlischt automatisch – zu Unrecht gezahlte Beträge werden zurückgefordert. Aber: Abfindung in Höhe von 24 Monatsrenten beantragen.
- KV-Pflicht vergessen. Witwen sind in der KVdR pflichtversichert, wenn die Vorversicherungszeit erfüllt ist – sonst freiwillige KV mit oft höheren Beiträgen.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 1.000 € Verstorbenenrente · große (55 %) | 550 € Witwenrente |
| 1.500 € Verstorbenenrente · große (55 %) | 825 € Witwenrente |
| 1.500 € Verstorbenenrente · große (60 % alt) | 900 € Witwenrente |
| 1.500 € Verstorbenenrente · klein (25 %) | 375 € Witwenrente |
| Sterbevierteljahr · 1.500 € Rente | 1.500 € (3 Monate) |
| Witwen-Abfindung bei Wiederheirat | 24 × Monatsrente |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 46 SGB VI – Witwenrente und Witwerrente, § 97 SGB VI – Einkommensanrechnung, DRV – Hinterbliebenenrente, BMAS – Hinterbliebenenversorgung