Trinkgeld-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 43,20 ⏠Rechnung und 10 % Trinkgeld zahlen Sie 47,52 ⏠gesamt. Gerundet auf volle Euro: 48 ⏠(entspricht 11,1 % Trinkgeld). Aufteilung auf 3 Personen: je 16 âŹ. Formel: Trinkgeld = Rechnung Ă Prozent Ă· 100. Gesamtbetrag = Rechnung Ă (1 + Prozent Ă· 100). In Deutschland sind 10 % Standard im Restaurant, 15 % bei sehr gutem Service.
Pro Person (gesamt)
27,50 âŹ
Naechster Schritt
Wie viel Trinkgeld geben Sie im Restaurant?
So funktioniert der Trinkgeld-Rechner
Der Rechner berechnet Trinkgeld auf drei Wegen: Prozentmethode(Rechnung à Prozent), Festbetrag (auf einen Wunsch-Gesamtbetrag runden) und Aufteilung (Gesamtsumme durch Personenzahl). ZusÀtzlich können Sie die Rundung konfigurieren: auf volle Euro, 50 Cent oder auf einen glatten Zielbetrag.
Trinkgeld ist in Deutschland keine Pflicht, aber eine tief verwurzelte Gepflogenheit. Wer in Dienstleistungsberufen arbeitet, ist hĂ€ufig auf Trinkgeld angewiesen â es ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei und bleibt dem EmpfĂ€nger vollstĂ€ndig.
Trinkgeld-Formel
Trinkgeld = Rechnung Ă Prozent Ă· 100
Gesamtbetrag = Rechnung + Trinkgeld
= Rechnung Ă (1 + Prozent Ă· 100)
Pro Person = Gesamtbetrag Ă· PersonenzahlRechenbeispiel: Rechnung 43,20 âŹ, 10 % Trinkgeld. Trinkgeld = 43,20 Ă 0,10 = 4,32 âŹ. Gesamtbetrag = 47,52 âŹ, aufgerundet auf 48 ⏠(âstimmt soâ). TatsĂ€chlicher Trinkgeldprozentsatz: (48 â 43,20) Ă· 43,20 = 11,1 %.
Rechenbeispiel: Abendessen mit 4 Personen
| Position | Betrag |
|---|---|
| Rechnungsbetrag (inkl. USt) | 120,00 ⏠|
| + Trinkgeld 10 % | 12,00 ⏠|
| Gesamt | 132,00 ⏠|
| ÷ 4 Personen | = 33,00 ⏠|
| Pro Person | 33,00 ⏠|
Alternativ: Jeder zahlt seinen Verzehr einzeln, Trinkgeld gemeinsam â 3 ⏠pro Person Ă 4 = 12 âŹ. Variante je nach Gruppe wĂ€hlbar.
Ăbliche TrinkgeldsĂ€tze in Deutschland
| Branche | Ăblich | Bei sehr gut |
|---|---|---|
| Restaurant | 10 % | 15 % |
| CafĂ© / Bar | 5â10 % | 10â15 % |
| Taxi | auf volle Euro + 1â2 ⏠| 10 % |
| Friseur | 10 % | 15 % |
| Lieferservice | 2â5 ⏠| 5â10 ⏠|
| Hotel-ZimmermĂ€dchen | 1â2 âŹ/Nacht | 3â5 âŹ/Nacht |
| KoffertrĂ€ger | 1 âŹ/StĂŒck | 2 âŹ/StĂŒck |
| Umzugshelfer | 20â50 ⏠pro Person | 100 ⏠bei sehr gut |
Trinkgeld im Ausland
- USA und Kanada: 18â20 % im Restaurant sind Pflicht, kein Trinkgeld gilt als grob unhöflich. Hintergrund: Servicepersonal hat oft Stundenlöhne unter dem Mindestlohn â Trinkgeld ist das eigentliche Einkommen.
- Italien, Frankreich, Spanien: Service oft schon als âcopertoâ oder âservizioâ in der Rechnung. Trotzdem 5â10 % extra in bar gern gesehen.
- Ăsterreich und Schweiz: Wie Deutschland 5â10 %, gerne auf vollen Betrag aufrunden.
- Japan und SĂŒdkorea: Trinkgeld ist unĂŒblich, kann sogar als Beleidigung verstanden werden. Service ist im Preis enthalten.
- Skandinavien: Trinkgeld wird gelegentlich gegeben, ist aber nicht erwartet. Auf glatte BetrÀge aufrunden ist hÀufigste Variante.
- Naher Osten: Trinkgeld ist ĂŒblich, âbakschischâ gilt auch fĂŒr kleine Dienstleistungen (TĂŒröffnen, Wegweisen).
Steuerfreiheit und rechtliche Grundlagen
Trinkgeld an Arbeitnehmer ist in Deutschland seit 2002 komplett steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Voraussetzungen:
- Freiwillige Zahlung durch Dritte (nicht den Arbeitgeber)
- ZusÀtzlich zum geschuldeten Rechnungsbetrag
- FĂŒr Dienstleistungen des Arbeitnehmers
Wichtig: Servicepauschalen, die der Arbeitgeber erhebt und an das Personal weiterleitet, sind nicht steuerfrei â sie gelten als Arbeitslohn und sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Wenn der Arbeitgeber Kartentrinkgeld einbehĂ€lt und mit dem Lohn auszahlt, verliert das Trinkgeld ggf. die Steuerfreiheit â hier auf betriebliche Regelungen achten.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 25,00 ⏠· 10 % Trinkgeld | 27,50 ⏠gesamt |
| 43,20 ⏠· 10 % Trinkgeld | 47,52 ⏠(aufger. 48 âŹ) |
| 86,40 ⏠· 15 % Trinkgeld | 99,36 ⏠(aufger. 100 âŹ) |
| 120,00 ⏠· 10 % / 4 GÀste | 33 ⏠pro Person |
| 17,50 ⏠Taxi · +1,50 ⏠| 19 ⏠(8,6 % TG) |
| 250,00 ⏠· 12 % Trinkgeld | 280,00 ⏠gesamt |
Haeufige Fragen
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 3 Nr. 51 EStG â Steuerfreie Trinkgelder, DEHOGA â Deutscher Hotel- und GaststĂ€ttenverband, Verbraucherzentrale â Trinkgeld im Restaurant, Statistisches Bundesamt â Dienstleistungssektor