Rechner Welt

Bei 43,20 € Rechnung und 10 % Trinkgeld zahlen Sie 47,52 € gesamt. Gerundet auf volle Euro: 48 € (entspricht 11,1 % Trinkgeld). Aufteilung auf 3 Personen: je 16 €. Formel: Trinkgeld = Rechnung × Prozent Ă· 100. Gesamtbetrag = Rechnung × (1 + Prozent Ă· 100). In Deutschland sind 10 % Standard im Restaurant, 15 % bei sehr gutem Service.

0,00 €1.000,00 €
0,0 %50,0 %
1 Pers.20 Pers.

Pro Person (gesamt)

27,50 €

Rechnungsbetrag50,00 €
Trinkgeld (10%)+ 5,00 €
Gesamtbetrag55,00 €
Trinkgeld pro Person2,50 €

Wie viel Trinkgeld geben Sie im Restaurant?

So funktioniert der Trinkgeld-Rechner

Der Rechner berechnet Trinkgeld auf drei Wegen: Prozentmethode(Rechnung × Prozent), Festbetrag (auf einen Wunsch-Gesamtbetrag runden) und Aufteilung (Gesamtsumme durch Personenzahl). ZusĂ€tzlich können Sie die Rundung konfigurieren: auf volle Euro, 50 Cent oder auf einen glatten Zielbetrag.

Trinkgeld ist in Deutschland keine Pflicht, aber eine tief verwurzelte Gepflogenheit. Wer in Dienstleistungsberufen arbeitet, ist hĂ€ufig auf Trinkgeld angewiesen – es ist nach § 3 Nr. 51 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei und bleibt dem EmpfĂ€nger vollstĂ€ndig.

Trinkgeld-Formel

Trinkgeld    = Rechnung × Prozent Ă· 100
Gesamtbetrag = Rechnung + Trinkgeld
             = Rechnung × (1 + Prozent Ă· 100)
Pro Person   = Gesamtbetrag Ă· Personenzahl

Rechenbeispiel: Rechnung 43,20 €, 10 % Trinkgeld. Trinkgeld = 43,20 × 0,10 = 4,32 €. Gesamtbetrag = 47,52 €, aufgerundet auf 48 € („stimmt so“). TatsĂ€chlicher Trinkgeldprozentsatz: (48 − 43,20) Ă· 43,20 = 11,1 %.

Rechenbeispiel: Abendessen mit 4 Personen

PositionBetrag
Rechnungsbetrag (inkl. USt)120,00 €
+ Trinkgeld 10 %12,00 €
Gesamt132,00 €
Ă· 4 Personen= 33,00 €
Pro Person33,00 €

Alternativ: Jeder zahlt seinen Verzehr einzeln, Trinkgeld gemeinsam – 3 € pro Person × 4 = 12 €. Variante je nach Gruppe wĂ€hlbar.

Übliche TrinkgeldsĂ€tze in Deutschland

BrancheÜblichBei sehr gut
Restaurant10 %15 %
CafĂ© / Bar5–10 %10–15 %
Taxiauf volle Euro + 1–2 €10 %
Friseur10 %15 %
Lieferservice2–5 €5–10 €
Hotel-ZimmermĂ€dchen1–2 €/Nacht3–5 €/Nacht
KoffertrĂ€ger1 €/StĂŒck2 €/StĂŒck
Umzugshelfer20–50 € pro Person100 € bei sehr gut

Trinkgeld im Ausland

  • USA und Kanada: 18–20 % im Restaurant sind Pflicht, kein Trinkgeld gilt als grob unhöflich. Hintergrund: Servicepersonal hat oft Stundenlöhne unter dem Mindestlohn – Trinkgeld ist das eigentliche Einkommen.
  • Italien, Frankreich, Spanien: Service oft schon als „coperto“ oder „servizio“ in der Rechnung. Trotzdem 5–10 % extra in bar gern gesehen.
  • Österreich und Schweiz: Wie Deutschland 5–10 %, gerne auf vollen Betrag aufrunden.
  • Japan und SĂŒdkorea: Trinkgeld ist unĂŒblich, kann sogar als Beleidigung verstanden werden. Service ist im Preis enthalten.
  • Skandinavien: Trinkgeld wird gelegentlich gegeben, ist aber nicht erwartet. Auf glatte BetrĂ€ge aufrunden ist hĂ€ufigste Variante.
  • Naher Osten: Trinkgeld ist ĂŒblich, „bakschisch“ gilt auch fĂŒr kleine Dienstleistungen (TĂŒröffnen, Wegweisen).

Steuerfreiheit und rechtliche Grundlagen

Trinkgeld an Arbeitnehmer ist in Deutschland seit 2002 komplett steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Voraussetzungen:

  • Freiwillige Zahlung durch Dritte (nicht den Arbeitgeber)
  • ZusĂ€tzlich zum geschuldeten Rechnungsbetrag
  • FĂŒr Dienstleistungen des Arbeitnehmers

Wichtig: Servicepauschalen, die der Arbeitgeber erhebt und an das Personal weiterleitet, sind nicht steuerfrei – sie gelten als Arbeitslohn und sind voll steuer- und sozialabgabenpflichtig. Wenn der Arbeitgeber Kartentrinkgeld einbehĂ€lt und mit dem Lohn auszahlt, verliert das Trinkgeld ggf. die Steuerfreiheit – hier auf betriebliche Regelungen achten.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
25,00 € · 10 % Trinkgeld27,50 € gesamt
43,20 € · 10 % Trinkgeld47,52 € (aufger. 48 €)
86,40 € · 15 % Trinkgeld99,36 € (aufger. 100 €)
120,00 € · 10 % / 4 GĂ€ste33 € pro Person
17,50 € Taxi · +1,50 €19 € (8,6 % TG)
250,00 € · 12 % Trinkgeld280,00 € gesamt

Haeufige Fragen

In Restaurants und CafĂ©s sind 5–10 % ĂŒblich, bei sehr gutem Service gern auch 15 %. Taxifahrer erhalten meist den auf den nĂ€chsten Euro aufgerundeten Betrag plus 1–2 €. Friseure und Kosmetikerinnen bekommen 10 %. Hotelpersonal: ZimmermĂ€dchen 1–2 € pro Nacht, KoffertrĂ€ger 1 € pro GepĂ€ckstĂŒck. Lieferdienste 2–5 €. Wichtig: Trinkgeld ist freiwillig, wird aber in Dienstleistungsberufen meist erwartet und ist oft Teil des Einkommens.
Faustregel: 10 % der Rechnung, aufgerundet auf einen glatten Betrag. Bei 43,20 € legt man 48 € hin („48 bitte“) oder sagt „stimmt so“, wenn 45 € ausreichend wĂ€ren. Bei Großgruppen ab 6 Personen ist das Trinkgeld oft schon als Servicepauschale in der Rechnung enthalten – auf der Rechnung prĂŒfen. Bei besonders gutem Service (aufmerksam, schnell, kompetent) 15 %. Bei schlechtem Service 5 % oder kein Trinkgeld – dem Kellner direkt sagen, warum.
Gesamtrechnung berechnen, Trinkgeldprozent draufrechnen, Summe durch Anzahl der GĂ€ste teilen. Beispiel: 120 € Rechnung fĂŒr 4 Personen, 10 % Trinkgeld = 132 € Gesamt Ă· 4 = 33 € pro Person. Alternativ „getrennt rechnen“: Jeder zahlt seinen Anteil, Trinkgeld wird gemeinsam am Ende dazugelegt. Bei ungleichem Verzehr fair nach tatsĂ€chlichem Anteil aufteilen – unser Rechner unterstĂŒtzt beide Varianten.
Faustregel: Auf den nĂ€chsten Euro aufrunden plus 1–2 €. Bei 17,50 € also 19 € oder 20 €. Bei lĂ€ngeren Fahrten und höheren Rechnungen 5–10 %. Bei GepĂ€ckhilfe zusĂ€tzlich 1 € pro Koffer. Uber und Bolt ermöglichen Trinkgeld direkt in der App – wird dem Fahrer anteilig ausgezahlt. FĂŒr Taxifahrer ist Trinkgeld wichtig, weil die Grundlöhne niedrig sind und Schichten oft lang.
Bar ist fĂŒr das Personal der beste Weg – wird direkt mitgenommen, meist unversteuert (siehe nĂ€chste Frage). Trinkgeld per Karte wird oft erst zum Monatsende mit dem Lohn ausgezahlt und lĂ€uft offiziell durch die Lohnbuchhaltung. Einige Gastronomiebetriebe geben Kartentrinkgeld komplett weiter, andere behalten 5–10 % BearbeitungsgebĂŒhr ein. Wenn möglich, bar geben – gut fĂŒrs Personal, einfach fĂŒr alle.
Trinkgeld von Dritten (GĂ€sten) an Arbeitnehmer ist nach § 3 Nr. 51 EStG in Deutschland steuer- und sozialversicherungsfrei – ohne Höchstgrenze. Voraussetzung: Das Trinkgeld wird freiwillig und zusĂ€tzlich zu einem geschuldeten Betrag gegeben. Wenn das Trinkgeld vom Arbeitgeber selbst kommt (z. B. Servicepauschalen an den Betrieb), unterliegt es voll der Lohnsteuer und den Sozialabgaben. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.
ZimmermĂ€dchen: 1–2 € pro Übernachtung, am besten tĂ€glich oder am Abreisetag sichtbar im Zimmer hinterlegen. KoffertrĂ€ger: 1 € pro GepĂ€ckstĂŒck beim Einchecken. Concierge: 5–10 € bei besonderer Hilfe (Restaurantreservierung, Taxi bestellen). Roomservice: 1–3 € pro Lieferung. Portier beim Taxi-Öffnen: 1 €. In Luxushotels höhere BetrĂ€ge ĂŒblich – bei 5-Sterne-Hotels das Doppelte der hier genannten Werte.
Die Erwartungen sind kulturell sehr unterschiedlich: USA 18–20 % (Trinkgeld ist Teil des Einkommens, nicht optional), Italien 5–10 %, Frankreich 5–10 % (oft coperto/service schon inkludiert), Spanien 5–10 %, Österreich und Schweiz 5–10 %. Asien: Japan kein Trinkgeld (gilt als beleidigend), China wenig ĂŒblich, Thailand und Vietnam 10 %. Naher Osten: meist erwartet, BetrĂ€ge je nach Service. ReisefĂŒhrer vor der Reise checken.
Bei objektiv schlechtem Service (lange Wartezeiten, falsche Bestellung, unfreundlich) ist reduziertes oder gar kein Trinkgeld legitim. Empfehlung: Nicht wortlos gehen, sondern dem Kellner kurz erklĂ€ren warum – oft sind es auch interne Probleme (Personalmangel, KĂŒche langsam), die nichts mit dem Service zu tun haben. Beschwerde beim Restaurantleiter ist bei gravierenden MĂ€ngeln angemessener als Trinkgeldverweigerung – so kann der Betrieb lernen.
Der Rechner ist mathematisch exakt und unterstĂŒtzt Rundungslogiken: auf volle Euro, auf glatte 50 Cent oder auf einen gewĂŒnschten Endbetrag. Die Aufteilung auf mehrere Personen ist auf den Cent genau oder auf volle BetrĂ€ge rundbar (nĂŒtzlich, wenn jeder seinen Anteil einzeln zahlt). FĂŒr den Alltag reicht der Kopfrechnen-Trick: Rechnung × 0,10 = 10 %. Bei 43,20 € also 4,30 € Trinkgeld, aufgerundet auf 5 € oder 48 € Gesamtbetrag.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 3 Nr. 51 EStG – Steuerfreie Trinkgelder, DEHOGA – Deutscher Hotel- und GaststĂ€ttenverband, Verbraucherzentrale – Trinkgeld im Restaurant, Statistisches Bundesamt – Dienstleistungssektor