Rechner Welt

Rabatt-Rechner 2026

Stand April 2026

Bei 100 € Grundpreis und 20 % Rabatt beträgt der Rabatt 20 €, der Endpreis 80 €. Formel: Endpreis = Grundpreis × (1 − Rabatt ÷ 100). Bei zwei Rabatten (20 % und 10 %) werden sie multipliziert: 100 × 0,80 × 0,90 = 72 € (28 % Gesamtrabatt, nicht 30 %). Rückwärts: 80 € nach 20 % Rabatt entsprechen 100 € Ursprungspreis (80 ÷ 0,80 = 100).

0,00 €10.000,00 €
0,0 %100,0 %

Reduzierter Preis

80,00 €

Originalpreis100,00 €
Rabatt (20%)- 20,00 €
Endpreis80,00 €

Ab welchem Rabatt kaufen Sie zu?

So funktioniert der Rabatt-Rechner

Der Rechner nutzt die klassische Rabattformel und unterstützt zusätzlich Mehrfachrabatte, Rückwärtsrechnung (vom Endpreis zum Ursprungspreis) sowie die Berücksichtigung der Umsatzsteuer. Die Ergebnisse werden auf den Cent genau ausgegeben und folgen den kaufmännischen Rundungsregeln nach DIN 1333.

Der Rechner hilft sowohl Verbrauchern beim Prüfen von Angeboten als auch Händlern bei der Kalkulation ihrer Marge. Wer viele Aktionsartikel kalkuliert, spart damit Zeit und vermeidet Rundungsfehler.

Rabatt-Formel

Rabattbetrag = Grundpreis × Rabatt ÷ 100
Endpreis     = Grundpreis − Rabattbetrag
             = Grundpreis × (1 − Rabatt ÷ 100)
Ursprungspreis aus Endpreis:
             = Endpreis ÷ (1 − Rabatt ÷ 100)

Rechenbeispiel: 100 € mit 20 % Rabatt. Rabattbetrag = 100 × 0,20 = 20 €. Endpreis = 100 − 20 = 80 €. Umgekehrt: 80 € ÷ 0,80 = 100 € Ursprungspreis.

Mehrfachrabatte korrekt verrechnen

Der häufigste Rechenfehler beim Rabatt: Zwei oder mehr Rabatte werden einfach addiert. Das ist kaufmännisch falsch, weil der zweite Rabatt auf den bereits reduzierten Preis angewendet wird.

RabatteFalsch (additiv)Richtig (multiplikativ)
10 % + 5 %15 %14,5 % (0,9 × 0,95 = 0,855)
20 % + 10 %30 %28 % (0,8 × 0,9 = 0,72)
3 × 10 %30 %27,1 % (0,9³ = 0,729)
20 % + 20 % + 20 %60 %48,8 % (0,8³ = 0,512)

Formel: Gesamtrabatt = 1 − (1 − r₁) × (1 − r₂) × … × (1 − rₙ). Bei 20 % + 10 % → 1 − 0,8 × 0,9 = 1 − 0,72 = 28 %.

Rechenbeispiel: Schlussverkauf

StufePreis
Listenpreis299,00 €
Sale 40 %179,40 €
+ Newsletter-Rabatt 10 %161,46 €
+ Treuepunkte −10 €151,46 €
Gesamtrabatt49,3 % (147,54 €)

Der scheinbar 50 %-Deal hat real 49,3 % Rabatt – nah dran, aber nicht identisch. Die Differenz zur additiven Rechnung (40 % + 10 % + 3,3 % Gutschein = 53,3 %) beträgt 4 Prozentpunkte.

Mondpreise und die neue EU-Preisangaben-Richtlinie

Seit Mai 2022 gilt in Deutschland die überarbeitete Preisangabenverordnung (PAngV), die EU-Richtlinie 98/6/EG in nationales Recht umsetzt. Kernpunkt bei Rabatten:

  • Händler müssen bei jeder Preisreduzierung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Vergleichsbasis angeben.
  • Kurzfristige Aktionen wie „Black Friday“ oder Weihnachtsrabatt dürfen sich nicht auf einen künstlich erhöhten Vor-Preis beziehen.
  • Verstöße können mit Bußgeldern bis 25.000 € sowie Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber geahndet werden.
  • Ausnahmen: verderbliche Waren, Einführungsangebote neuer Produkte, individuelle Preisnachlässe im Laden (Handelsgespräch).

Für Verbraucher bedeutet das: Der Streichpreis ist heute belastbarer als früher. Wer trotzdem Zweifel hat, kann über Preisvergleichsportale die Preishistorie der letzten Wochen nachprüfen.

Typische Fehler bei der Rabattberechnung

  • Mehrfachrabatte addieren. 20 % + 10 % ≠ 30 %. Immer multiplikativ rechnen.
  • Ursprungspreis aus Endpreis falsch zurückrechnen. Endpreis × 1,20 ist nicht das Original. Immer durch (1 − Rabatt) teilen.
  • Marge nach Rabatt nicht prüfen. 30 % Rabatt bei 40 % Marge lassen nur 10 % übrig – bei hohen Fixkosten bereits Verlustgeschäft.
  • Skonto mit Rabatt verwechseln. Beide sind Preisnachlässe, aber Skonto hat zusätzlich eine Zahlungsfrist-Bedingung.
  • USt vom Listenpreis statt vom Rabattpreis rechnen. Umsatzsteuer entsteht auf den tatsächlichen Nettoerlös, nicht auf den Listenpreis.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
100 € · 10 % Rabatt90,00 € Endpreis
100 € · 20 % Rabatt80,00 € Endpreis
100 € · 20 % + 10 %72,00 € (28 % ges.)
250 € · 33 % Rabatt167,50 € Endpreis
80 € nach 20 % Rabatt100,00 € Ursprung
500 € · 3 × 10 % Rabatt364,50 € (27,1 %)

Haeufige Fragen

Rabattbetrag = Grundpreis × Rabattprozent ÷ 100. Endpreis = Grundpreis − Rabattbetrag = Grundpreis × (1 − Rabattprozent ÷ 100). Beispiel: 100 € mit 20 % Rabatt → 20 € Rabatt → 80 € Endpreis. Kürzer: 100 € × 0,80 = 80 €. Wer häufig Rabatte rechnet, merkt sich die Faktoren: −10 % = × 0,90, −20 % = × 0,80, −30 % = × 0,70 usw. Zwei Rabatte hintereinander werden multipliziert, nicht addiert: 20 % + 10 % = 28 % Gesamtrabatt (0,80 × 0,90 = 0,72).
Rabatt ist ein Preisnachlass auf Ware oder Leistung, meist bekannt gemacht bei Bestellung (Mengenrabatt, Treuerabatt, Aktion). Skonto ist ein Preisnachlass für zügige Zahlung – typisch 2 % bei Zahlung innerhalb 10 Tagen, sonst 30 Tage netto. Skonto ist also ein Finanzinstrument (bezahlte Liquidität), Rabatt eine Preispolitik. Auf der Rechnung erscheinen beide getrennt: erst Rabatt vom Listenpreis, dann Skonto vom bereinigten Betrag.
Rabatte werden multiplikativ, nicht additiv verrechnet. Beispiel: 100 € mit Händlerrabatt 10 % und Treuerabatt 5 %. Falsch: 15 % = 85 €. Richtig: 100 × 0,90 × 0,95 = 85,50 €. Der Gesamtrabatt beträgt 14,5 %, nicht 15 %. Bei drei Rabatten 10 % + 10 % + 10 %: Gesamtfaktor 0,9³ = 0,729 → 27,1 % Gesamtrabatt, nicht 30 %. Der Effekt wird größer, je höher die Einzelrabatte sind.
Ursprungspreis = Endpreis ÷ (1 − Rabattprozent ÷ 100). Beispiel: Endpreis 80 € nach 20 % Rabatt → 80 ÷ 0,80 = 100 € Ursprungspreis. Klassischer Fehler: 80 € × 1,20 = 96 € – das ergibt nicht den Ursprungspreis! Grund: 20 % von 80 € sind 16 €, aber 20 % von 100 € sind 20 €. Die Bezugsgröße wechselt. Immer durch den Restfaktor (1 − Rabatt) teilen.
Rohgewinn = Verkaufspreis nach Rabatt − Einkaufspreis. Wer bei 100 € Listenpreis 50 € Einkauf hat und 20 % Rabatt gewährt, verdient nach Rabatt noch 30 € (80 − 50). Faustregel: Ein Rabatt X halbiert die Marge, wenn der Aufschlag X zu X war. Beispiel: 50 % Aufschlag (33 % Marge) und 20 % Rabatt → verbleibende Marge nur noch ca. 12 %. Wer zu hoch rabattiert, verkauft schnell im Verlust.
Wirtschaftlich ist die Obergrenze die Marge über den variablen Kosten (Deckungsbeitrag 0 = Break-Even des Einzelgeschäfts). Rechtlich gibt es in Deutschland seit Abschaffung der Rabattgesetze 2001 keine Obergrenze mehr – früher waren max. 3 % Barzahlungsrabatt erlaubt. Relevant ist jedoch das UWG: Rabatte dürfen nicht irreführend sein. „50 % reduziert“ vom kurz vorher hochgesetzten Preis ist abmahnfähig.
Mondpreis ist ein fiktiv hoher Ursprungspreis, der nur kurz oder nie tatsächlich verlangt wurde, damit der Rabatt größer wirkt. Seit der Preisangaben-Richtlinie der EU (2022) müssen Händler bei jedem Rabatt den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenz angeben. Wer gegen diese Pflicht verstößt, riskiert Bußgelder bis 25.000 € und Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände.
Prozent-Rabatt skaliert mit dem Preis: 10 % auf 100 € sind 10 € Nachlass, 10 % auf 1.000 € sind 100 € Nachlass. Euro-Rabatt ist absolut: 20 € Gutschein bleiben 20 € Nachlass, egal ob Artikel 50 € oder 500 € kostet. Bei günstigen Artikeln sind Euro-Rabatte oft attraktiver (20 € auf 50 € = 40 % Rabatt), bei teuren Artikeln wirken Prozent-Rabatte stärker (10 % auf 500 € = 50 € Rabatt). Händler kombinieren beide Varianten strategisch.
Bei „3 für 2“-Aktionen: Sie zahlen 2, bekommen 3 – effektiver Rabatt: 1 ÷ 3 = 33,3 %. Bei „Kaufe 1, 2. zum halben Preis“: 1,5 ÷ 2 = 0,75 → 25 % Rabatt auf das Gesamtpaket. Bei „20 € ab 100 €“: bei 100 € Einkauf 20 % Rabatt, bei 200 € Einkauf nur 10 %. Bei Treuepunkten: Punktwert × gesammelte Punkte ÷ Umsatz = effektiver Rabattprozentsatz. Immer auf gleichen Gesamtbetrag umrechnen.
Die Mehrwertsteuer wird vom rabattierten Preis berechnet, nicht vom Listenpreis. Beispiel: 100 € netto mit 20 % Rabatt → 80 € netto × 19 % USt = 15,20 € USt → 95,20 € brutto. Der Händler führt die Umsatzsteuer nur auf den tatsächlich erzielten Nettoerlös ab. Das ist auch der Grund, warum Händler Rabatte gern als Brutto-Rabatte kommunizieren („20 % Rabatt auf alles“) – mathematisch ist das Ergebnis identisch, aber Kunden rechnen intuitiver mit Bruttopreisen.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Preisangabenverordnung (PAngV), EU-Preisangaben-Richtlinie 98/6/EG, Verbraucherzentrale – Rabatte und Lockvogelangebote, UWG – Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb