Rechner Welt

Sanierungsrechner 2026

Stand April 2026

Eine Fassadendämmung (WDVS 16 cm) am Einfamilienhaus 140 m² kostet rund 35.000 €. Mit 15 % BAFA-Förderung + 5 % iSFP-Bonus verbleibt eine Eigenbelastung von 28.000 €. Die Heizkostenersparnis liegt bei ca. 1.350 €/Jahr (Gas 12 ct/kWh, Einsparung 25 %). Statische Amortisation: 21 Jahre, dynamisch mit 4 % Energiepreissteigerung etwa 15 Jahre. Der Immobilienwert steigt typischerweise um 15.000–25.000 €.

5.000,00 €200.000,00 €
0 %50 %
0,00 €10.000,00 €
0 %10 %

Amortisation

17Jahre

Eigenanteil
- 32.000,00 €
Foerderung
8.000,00 €
Einsparung 10 J.
- 17.195,82 €
Sanierungskosten40.000,00 €
Foerderung (20%)- 8.000,00 €
Eigenanteil32.000,00 €
Einsparung/Jahr (1. Jahr)1.500,00 €
Einsparung 10 Jahre kum.17.195,82 €
Amortisation17 Jahre

Welche Sanierungsmaßnahme planen Sie als nächstes?

So funktioniert der Sanierungsrechner

Der Rechner vergleicht Investitionskosten einer Sanierungsmaßnahme mit der jährlichen Heizkostenersparnis und der verfügbaren Förderung. Sie geben Wohnfläche, aktuellen Energieverbrauch, geplante Maßnahme und Kosten ein – der Rechner ermittelt die Eigenbelastung nach Abzug der Fördermittel, die Einsparung pro Jahr sowie die statische Amortisationszeit.

Die Einsparprozente je Maßnahme basieren auf Durchschnittswerten der Deutschen Energie-Agentur (dena): Dachdämmung 10–20 %, Fassadendämmung 20–30 %, Fenstertausch 10–15 %, Heizungstausch auf Wärmepumpe reduziert den Primärenergiebedarf um 50–75 %. Die Zahlen sind konservativ kalkuliert und decken sich mit den Messwerten der BAFA-Heizspiegel-Datenbank.

Formel für die Amortisation

Amortisation (Jahre) = (Investition − Förderung) ÷ jährliche Ersparnis

Rechenbeispiel Fassadendämmung: 35.000 € Investition × (1 − 20 % Förderung) = 28.000 € Eigenbelastung. Heizkostenersparnis: 20.000 kWh × 25 % × 0,12 €/kWh = 600 € (konservativ) bis 1.350 € (bei 12 ct/kWh und hohem Ausgangsverbrauch). Amortisation: 28.000 € ÷ 1.350 € ≈ 21 Jahre statisch. Mit 4 % Energiepreissteigerung pro Jahr verkürzt sich die Amortisation auf etwa 15 Jahre.

Rechenbeispiel: Dach- und Fassadendämmung kombiniert

PositionWert
Dachdämmung 180 m²41.400 €
Fassadendämmung 220 m²39.600 €
Summe brutto81.000 €
− BAFA 15 %−12.150 €
− iSFP-Bonus 5 %−4.050 €
Eigenanteil64.800 €
Heizkostenersparnis (45 %)2.430 €/Jahr
Amortisation statisch27 Jahre
Amortisation dynamisch (4 %)≈ 19 Jahre

Zusätzlich steigt der Immobilienwert nach dena-Schätzung um 10–20 % (Energieklasse-Sprung), das entspricht weiteren 30.000–60.000 €. Die CO₂-Ersparnis liegt bei etwa 4,8 Tonnen pro Jahr.

Was ändert sich 2026 bei der Sanierungsförderung?

  • BAFA-Einzelmaßnahmen: Grundförderung bleibt bei 15 %, iSFP-Bonus 5 %. Für Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) gelten die erhöhten Sätze von 30–70 % (BEG EM Heizung).
  • KfW-Programm 261: Kredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5–25 % je nach Effizienzhaus-Stufe. Neu: Worst-Performing-Building-Bonus für Sanierung der ineffizientesten Gebäude.
  • Einkommensbonus: Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndes Einkommen erhalten zusätzlich 30 %-Punkte bei der Heizungsförderung (max. 70 % Gesamtförderung).
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 20 %-Punkte Aufschlag beim Austausch funktionsfähiger alter Öl-, Gas- oder Kohleheizungen, die älter als 20 Jahre sind – bis 31.12.2028.
  • Steuerliche Absetzbarkeit nach § 35c EStG: Als Alternative zur BAFA-Förderung – 20 % der Kosten verteilt auf drei Jahre absetzbar, maximal 40.000 € pro Objekt. Nur eines von beiden wählbar.

Typische Fehler bei der Sanierungsplanung

  • Heizung vor Hülle tauschen: Wer zuerst die neue Wärmepumpe einbaut, dimensioniert sie auf den unsanierten Bedarf – und zahlt dauerhaft drauf, weil die Anlage zu groß wird. Erst Hülle, dann Technik.
  • Wärmebrücken ignorieren: Unsachgemäße WDVS-Anschlüsse an Fenstern, Balkonen und Rolladenkästen erzeugen Feuchtestellen – Schimmelgefahr. Immer Detailplanung durch Energieberater.
  • Förderantrag nach Auftragsvergabe: BAFA und KfW fordern, dass der Antrag VOR dem verbindlichen Auftrag gestellt wird (Ausnahme: Lieferungen bis 15 % Auftragswert). Wer zu spät beantragt, verliert die Förderung komplett.
  • Einsparung linear hochrechnen: Zwei Maßnahmen mit je 20 % Einsparung bringen nicht 40 %, sondern nur ca. 36 % (multiplikativer Effekt). Der Rechner berücksichtigt das.
  • iSFP-Bonus verschenken: Ohne Sanierungsfahrplan bleibt Ihre Förderung 5 %-Punkte niedriger. Der iSFP kostet maximal 1.050 € Eigenanteil und holt sich bei der ersten Maßnahme zurück.

Reihenfolge: Was zuerst sanieren?

Die sinnvolle Abfolge orientiert sich am Kosten-Nutzen-Verhältnis und der Bausubstanz: (1) Heizungsoptimierung und Hydraulischer Abgleich (meist unter 1.000 €, 10–15 % Einsparung), (2) Oberste Geschossdecke dämmen (40–60 €/m², die Investition, die am schnellsten zurückfließt), (3) Fenstertausch, wenn ohnehin fällig, (4) Fassade (nur in Kombination mit Fenstertausch, sonst entstehen Wärmebrücken), (5) Heizungstausch auf Wärmepumpe oder Biomasse, nachdem die Hülle fertig ist.

Für Einzelmaßnahmen ist der BAFA-Antrag einfacher und schneller. Für eine Vollsanierung zum Effizienzhaus ist der KfW-Kredit 261 oft die bessere Wahl – er kombiniert niedrigen Zins und Tilgungszuschuss. Der iSFP gibt Ihnen eine belastbare Reihenfolge und schaltet zusätzlich den 5 %-Bonus frei.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
Oberste Geschossdecke 140 m² · 60 €/m²8.400 € brutto · Amort. 8 J.
Dachdämmung 180 m² · 230 €/m²41.400 € brutto · Amort. 18 J.
Fassade WDVS 220 m² · 180 €/m²39.600 € brutto · Amort. 21 J.
3-fach-Fenster 30 m² · 950 €/m²28.500 € brutto · Amort. 30 J.
Wärmepumpe Luft/Wasser · 35.000 €netto nach 55 % Förderung: 15.750 €
Vollsanierung KfW 55 (EFH)ca. 120.000 € brutto · Amort. 17 J.

Haeufige Fragen

Für ein Einfamilienhaus (140 m²) liegen typische Kosten bei: Fassadendämmung 28.000–45.000 €, Dachdämmung 12.000–22.000 €, Fenstertausch 15.000–25.000 €, neue Heizung (Wärmepumpe) 30.000–45.000 €. Eine Vollsanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 kostet insgesamt 80.000–160.000 €. Mit BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung (15–20 %) und der Heizungsförderung (30–70 %) reduziert sich die Eigenbelastung spürbar.
Die Amortisationszeit hängt von Energiepreis, Bauteil und Förderquote ab. Typische Werte: Oberste Geschossdecke 8–12 Jahre, Dachdämmung 15–22 Jahre, Fassadendämmung (WDVS) 20–30 Jahre, Fenstertausch 25–40 Jahre. Mit 15 % BAFA-Zuschuss verkürzt sich die Amortisation um etwa 3–6 Jahre. Bei Gaspreisen über 12 Cent/kWh werden Dämmmaßnahmen spürbar wirtschaftlicher – jede Preissteigerung um 1 Cent verkürzt die Amortisation um 1–2 Jahre.
Zwei Schienen: (1) BAFA-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Anlagentechnik): 15 % Zuschuss plus 5 % iSFP-Bonus bei Einbindung in einen Sanierungsfahrplan. (2) KfW-Kredit 261 für Komplettsanierung zum Effizienzhaus 85/70/55/40: zinsverbilligter Kredit bis 150.000 € pro Wohneinheit mit 5–25 % Tilgungszuschuss. Für Heizungen: BAFA-Heizungsförderung 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus (bis 40.000 € HH-Einkommen), maximal 70 %.
Faustregeln: Oberste Geschossdecke dämmen spart 5–15 % Heizenergie, Dachdämmung 10–20 %, Fassade (WDVS 16 cm) 20–30 %, neue Fenster 10–15 %. Eine Gesamtsanierung vom Altbau (250 kWh/m²) zum KfW 55 (55 kWh/m²) reduziert den Verbrauch um rund 80 %. Bei 150 m² Wohnfläche sind das 29.000 kWh weniger pro Jahr oder 3.500 € Heizkostenersparnis bei 12 Cent/kWh Gaspreis.
Fast immer ja. Der iSFP wird von Energieberatern erstellt und zeigt Reihenfolge, Kosten und CO₂-Einsparung der Maßnahmen. Kosten: 1.300–1.700 € für ein Einfamilienhaus, davon fördert die BAFA 50 % bis maximal 650 €. Eigenanteil also meist 650–1.050 €. Der Clou: Bei späterer Umsetzung gibt es 5 % iSFP-Bonus zusätzlich zur BAFA-Einzelmaßnahmen-Förderung – bei 40.000 € Fassadendämmung also 2.000 € mehr Zuschuss. Der iSFP zahlt sich nach der ersten Maßnahme aus.
Die sinnvolle Reihenfolge: (1) Hülle zuerst – Dach, Fassade, Fenster, Kellerdecke dämmen, weil dadurch der Heizwärmebedarf sinkt. (2) Danach die Heizung tauschen – eine kleinere, effizientere Wärmepumpe reicht jetzt. Wer es umgekehrt macht, dimensioniert die Heizung zu groß und zahlt dauerhaft drauf. Der Quick Win ist meist die oberste Geschossdecke: 40–60 €/m², Amortisation unter 10 Jahren, viele Eigentümer können das sogar selbst machen.
Ja, nach § 47 GEG gelten für Käufer und Erben von Ein- oder Zweifamilienhäusern Nachrüstpflichten: Innerhalb von zwei Jahren nach Eigentümerwechsel müssen ungedämmte oberste Geschossdecken (oder alternativ das Dach) gedämmt, Heizungsrohre in unbeheizten Räumen isoliert und Öl- oder Gasheizungen älter als 30 Jahre ausgetauscht werden (Ausnahme: Niedertemperatur- und Brennwertkessel). Beim selbstgenutzten Eigenheim entfällt die Austauschpflicht für Heizungen meist.
Deutlich. Seit 2024 zahlen schlecht gedämmte Häuser (Energieklasse G/H) am Markt 15–25 % weniger als gut sanierte Vergleichsobjekte. Die Differenz wächst mit steigenden Energiepreisen und dem näher rückenden EU-Sanierungsziel 2030. Eine Sanierung von H auf B kann den Marktwert um 20–35 % steigern – oft mehr als die Sanierungskosten netto (nach Förderung). Banken berücksichtigen die Energieklasse zudem beim Beleihungswert.
Der Rechner stellt Investitionskosten, Förderung und jährliche Energieeinsparung gegenüber. Aus Kaltinvestition (nach Förderung) und Einsparung pro Jahr ergibt sich die statische Amortisation. Für eine dynamische Betrachtung mit Energiepreissteigerung (typisch 3–5 % p.a.) und Kapitalkosten nutzen Sie die Ausgangswerte in einer Zinseszins-Berechnung weiter. Die Annahmen zu Einsparung je Maßnahme basieren auf BAFA-Verbrauchsstatistiken und dena-Sanierungsstudien.
Die Zahlen geben den Jahres-Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzhaus nach GEG an: KfW 55 darf nur 55 % des Referenzhauses verbrauchen, KfW 70 nur 70 % usw. Je niedriger die Zahl, desto höher der Förderanteil – aber auch die Anforderungen. Standard für Neubau sind aktuell KfW 40 bzw. QNG-Siegel, im Bestand sind KfW 85 bei Denkmal oder KfW 55 üblich. Die Einstufung wird vom Energieberater in einer Bedarfsrechnung nachgewiesen.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Gebäudeenergiegesetz (GEG), BAFA – Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM), KfW 261 – Wohngebäude-Kredit, dena – Gebäudestudie und Sanierungsfahrplan