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Mietpreisrechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Team, Finanzexperten|Stand: April 2026|Quellen: BGB — Mietrecht §§ 535-580a, Bundesministerium der Justiz — Mietpreisbremse

Fuer eine 70-qm-Wohnung in mittlerer Lage liegt die durchschnittliche Nettokaltmiete bei ca. 8-12 EUR/qm. Bei 2.500 EUR Netto sollte die Warmmiete 875 EUR nicht uebersteigen.

800,00 €8.000,00 €
200,00 €3.000,00 €
20 qm200 qm

Max. leistbare Warmmiete (30%)

840,00 €

Warmmiete
- 900,00 €
Rest fuer Lebenshaltung
- 1.900,00 €
Nettoeinkommen2.800,00 €
Aktuelle Warmmiete900,00 €
Mietbelastungsquote32.1%
Max. Warmmiete (30%)840,00 €
Max. Kaltmiete (geschaetzt)678,00 €
Kaltmiete / qm11,34 €/qm
Frei verfuegbar1.900,00 €
Mietbelastung von 32.1% ist leicht ueber der Empfehlung, aber noch im akzeptablen Bereich.

Wie funktioniert der Mietpreisrechner?

Der Rechner ermittelt einen angemessenen Mietpreis basierend auf Wohnflaeche, Lage, Ausstattung und Baujahr. Er vergleicht den Preis mit regionalen Durchschnittswerten und berechnet Ihre persoenliche Mietbelastungsquote.

Mietpreisbremse und Ihre Rechte als Mieter

In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung hoechstens 10% ueber der ortsueblichen Vergleichsmiete liegen. Pruefen Sie im lokalen Mietspiegel, ob Ihre Miete angemessen ist. Bei zu hoher Miete koennen Sie die Differenz zurueckfordern.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
50 qm / einfache Lage~6-8 EUR/qm (300-400 EUR)
70 qm / mittlere Lage~8-12 EUR/qm (560-840 EUR)
90 qm / gute Lage~10-15 EUR/qm (900-1.350 EUR)
70 qm / Grossstadt (Muechen)~18-22 EUR/qm (1.260-1.540 EUR)

Haeufige Fragen

Der Mietspiegel gibt die ortsuebliche Vergleichsmiete an und dient als Orientierung fuer Mieterhoehungen und Neuvermietungen. Er wird von Kommunen oder Interessenverbaenden erstellt.
Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10% ueber der ortsueblichen Vergleichsmiete. Sie gilt in angespannten Wohnungsmaerkten, die per Landesverordnung festgelegt werden.
Die angemessene Miete haengt von Lage, Groesse, Ausstattung und Baujahr der Wohnung ab. Der Mietspiegel der jeweiligen Stadt gibt Richtwerte fuer die ortsuebliche Vergleichsmiete.
Als Faustregel gilt: Die Warmmiete sollte 30-35% des Nettoeinkommens nicht uebersteigen. In teuren Grossstaedten muessen viele Mieter jedoch hoehere Anteile aufwenden.
Vermieter duerfen die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20% erhoehen (Kappungsgrenze). In angespannten Maerkten gilt eine reduzierte Kappungsgrenze von 15%.
Die Nettokaltmiete ist die reine Miete ohne Nebenkosten. Die Warmmiete umfasst zusaetzlich Betriebskosten (Heizung, Wasser, Muellabfuhr etc.) und liegt ca. 25-35% hoeher.
Bei Neuvermietung grundsaetzlich ja — aber begrenzt durch die Mietpreisbremse (falls anwendbar). Bei bestehenden Mietverhaeltnissen gelten Kappungsgrenze und Mietspiegel.
Der Rechner gibt eine Orientierung auf Basis von Durchschnittswerten. Der tatsaechliche Mietpreis haengt stark von der genauen Lage und individuellen Wohnungsmerkmalen ab.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: BGB — Mietrecht §§ 535-580a, Bundesministerium der Justiz — Mietpreisbremse