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Mieterhöhungs-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion Immobilien|Stand: April 2026|Quellen: § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Mieterbund — Mieterhöhung prüfen

Kappungsgrenze: max. 15% in 3 Jahren (angespannte Märkte) oder 20% sonst. Max. 1 Erhöhung/Jahr. Ankündigung: 3 Monate vorher.

Monate seit letzter Erhöhung53 Monate
Max. Erhöhung (Kappungsgrenze)150.00 €/Monat
Max. Erhöhung (Vergleichsmiete)200.00 €/Monat
Max. zulässige Erhöhung150.00 € (15.0 %)
Neue Miete (max.)1150.00 €/Monat
§ 558 BGB. Gilt für freie Wohnungsmiete. Mietpreisbremse, Mietspiegel, Sozialwohnungen: abweichende Regeln.

Haben Sie zuletzt eine Mieterhöhung erhalten?

§ 558 BGB — Voraussetzungen

Mieterhöhung zulässig wenn:
  1. Seit letzter Erhöhung: mind. 12 Monate
  2. Ankündigung: mind. 3 Monate vorher
     → Früheste Erhöhung: 15 Monate nach letzter

  3. Kappungsgrenze in 3 Jahren:
     − 15% (angespannter Markt)
     − 20% (normaler Markt)

  4. Nicht über ortsübliche Vergleichsmiete

Begründung: Mietspiegel, Vergleichswohnungen, Gutachter

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
1.000 €, 15% KappungMax. Erhöhung: 150 €
1.000 € bei 1.200 € VergleichMax: min(150€, 200€) = 150€
1.100 € bei 1.200 € VergleichMax: min(165€, 100€) = 100€

Haeufige Fragen

Max. 1 Mieterhöhung in 12 Monaten. Ankündigungsfrist: mind. 3 Monate vor Beginn der Erhöhung. Also frühestens 15 Monate nach letzter Erhöhung. Kappungsgrenze: max. 15% in 3 Jahren (in angespannten Märkten nach Landesrecht), sonst 20%. Deckelung: nicht über ortsübliche Vergleichsmiete.
Kappungsgrenze: Miete darf innerhalb von 3 Jahren um max. 15% steigen (§ 558 BGB). In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (von Ländern festgelegt): 15%. Sonst: 20%. Grenze gilt zusätzlich zur Beschränkung auf ortsübliche Vergleichsmiete. Beispiel: 1.000 € → max. 1.150 € in 3 Jahren (15%).
Ja: Bei berechtigter Erhöhung (Vergleichsmiete, Kappungsgrenze beachtet) müssen Mieter innerhalb der Zustimmungsfrist (2 Monate nach Zugang) zustimmen oder ablehnen. Ablehnung → Vermieter kann auf Zustimmung klagen. Ungültige Erhöhungen: formal nicht korrekt (fehlende Begründung) → zunächst ablehnen, rechtliche Beratung.
Mietpreisbremse (§ 556d BGB): gilt bei Neuvermietung in angespannten Märkten. Neue Miete: max. 10% über ortsüblicher Vergleichsmiete. Gilt nicht für Bestandsmieten-Erhöhungen (Kappungsgrenze). Ausnahmen: Neubauten ab 1.10.2014, umfassend modernisierte Wohnungen, vorherige Miete war höher. Gilt nicht flächendeckend.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, Mieterbund — Mieterhöhung prüfen