Midijob-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 1.500 € brutto im Midijob, Steuerklasse I, kein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %: rund 1.215 € netto. Reduzierte Sozialabgaben durch die Übergangsbereich-Formel sparen ca. 62 € pro Monat gegenüber voller SV-Pflicht. Lohnsteuer ca. 32 €, Soli unter Freigrenze. Trotz geringerer Beiträge erwerben Sie volle Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Brutto.
Geschaetztes Netto monatlich
965,84 €
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So funktioniert der Midijob-Rechner
Der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV – umgangssprachlich Midijob – verhindert die Beitragsfalle direkt oberhalb der Minijob-Grenze. Statt sofort rund 21 % Sozialabgaben zu zahlen, steigt der Arbeitnehmer-Anteil linear vom Einstieg (ca. 11 %) bis zum vollen Satz an der Obergrenze.
Der Arbeitgeber-Anteil bleibt unverändert; profitieren tut allein der Arbeitnehmer. Seit der Reform 2022 erwerben Midijobber zudem volle Rentenanwartschaften – die Differenz finanziert der Bund über die Rentenversicherung.
Formel: das beitragspflichtige Entgelt
BE = F × 556 + (2000/(2000−556) − 556/(2000−556) × F) × (AE − 556)Mit F = 0,6770 (28 % geteilt durch Gesamt-SV-Satz 41,4 %) und AE = Arbeitsentgelt. Bei 1.300 € beträgt das beitragspflichtige Entgelt rund 1.072 € – nur darauf zahlt der Arbeitnehmer Beiträge. Ergebnis: ca. 222 € statt 273 € SV-Abgaben.
Rechenbeispiel: 1.500 € Midijob
| Position | Betrag / Monat |
|---|---|
| Bruttolohn | 1.500,00 € |
| − Lohnsteuer (StKl. I) | −32,00 € |
| − KV (red.) | −95,00 € |
| − PV (red.) | −19,00 € |
| − RV (red.) | −112,00 € |
| − AV (red.) | −27,00 € |
| = Netto | 1.215,00 € |
Ohne Übergangsbereich wären die SV-Abgaben rund 62 € höher – das Netto läge bei nur 1.153 €.
Was ändert sich 2026?
- Untere Grenze: 556,01 € (parallel zur Minijob-Grenze von 556 € durch Mindestlohn-Kopplung).
- Obere Grenze: weiterhin 2.000 € pro Monat.
- Faktor F: 0,6770 wegen leicht angepasstem Gesamt-SV-Satz (41,4 % inkl. Zusatzbeitrag 2,9 %).
- Volle Rentenanwartschaft: bleibt erhalten – Bundeszuschuss zur Rentenkasse gleicht die Differenz aus.
- Mindestlohn 2026: 12,82 € pro Stunde – ab ca. 43,4 Wochenstunden überschreiten Sie die obere Midijob-Grenze.
Typische Fehler beim Midijob
- Steuerklasse V unterschätzt. Wer in Klasse V einen Midijob hat, zahlt schon ab 138 € Lohnsteuer und verliert einen Großteil des SV-Vorteils. Tipp: bei beiden Partnern in Klasse IV wechseln.
- Sonderzahlungen reißen die Grenze. Weihnachtsgeld kann das Brutto über 2.000 € heben. Liegt das Jahresentgelt ÷ 12 darüber, fällt der gesamte Zeitraum aus dem Übergangsbereich.
- Mehrere Jobs. Mehrere Midijobs werden zusammengerechnet – über 2.000 € entfällt die Begünstigung.
- Krankengeldanspruch. Anders als beim Minijob besteht voller Krankengeldanspruch nach 6 Wochen Lohnfortzahlung – wichtig für die Absicherung.
- Familienversicherung. Übersteigt das Einkommen 535 € (2026), endet die kostenfreie Familienversicherung des Ehepartners.
Midijob vs. Minijob: ein Praxisvergleich
Beim Minijob (556 €) bleiben 556 € netto, der Beschäftigte hat aber kein eigenes Krankengeld, kein Arbeitslosengeld und nur freiwillige Rentenpunkte. Im Midijob mit 700 € brutto sind es ca. 615 € netto – 59 € mehr für 26 % höhere Arbeitszeit, dafür voller Sozialschutz und volle Rentenanwartschaft.
Wer perspektivisch Anspruch auf Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld aufbauen möchte, fährt mit einem Midijob meist besser. Ausnahme: Studierende mit Werkstudenten-Privileg (max. 20 Std./Woche im Semester) – hier sind die Beiträge ohnehin gering.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 700 € · Steuerklasse I | 615 € netto |
| 1.000 € · Steuerklasse I | 843 € netto |
| 1.300 € · Steuerklasse I | 1.060 € netto |
| 1.500 € · Steuerklasse I | 1.215 € netto |
| 1.800 € · Steuerklasse I | 1.420 € netto |
| 2.000 € · Steuerklasse I | 1.555 € netto |
Haeufige Fragen
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 20 SGB IV – Übergangsbereich, Minijob-Zentrale – Übergangsbereich, BMF – Programmablaufplan Lohnsteuer, GKV-Spitzenverband – Beitragssätze