Abgabenrechner 2026
Stand April 2026Bei 3.500 € brutto in Steuerklasse I ohne Kirche und ohne Kinder summieren sich die Abgaben 2026 auf rund 1.225 € pro Monat – das sind 35 % des Bruttos. Davon 423 € Lohnsteuer, 0 € Soli (Freigrenze), 314 € Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag), 63 € Pflege, 326 € Rente, 91 € Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich ca. 720 € Sozialabgaben – die echten Arbeitskosten liegen bei 4.220 €.
Netto monatlich
2.328,83 €
Naechster Schritt
Wie hoch ist Ihre Abgabenlast gefühlt?
So funktioniert der Abgabenrechner
Der Abgabenrechner zeigt Ihnen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt wirklich in die öffentlichen Kassen fließt. Dazu berechnet er getrennt zwei Blöcke: Steuern (Lohnsteuer nach BMF-Programmablaufplan 2026, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze nach SolZG, Kirchensteuer) und Sozialabgaben (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Die Beiträge werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben und paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt.
Zusätzlich weisen wir den Arbeitgeberanteil separat aus. Diese Quasi-Steuerliegen rund 21 % über dem Bruttogehalt – eine wichtige Orientierung für Gehaltsverhandlungen.
Welche Abgaben fallen 2026 an?
- Lohnsteuer – progressiv nach § 32a EStG. Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 68.481 €, Reichensteuer 45 % ab 277.826 € (Ledige).
- Solidaritätszuschlag – 5,5 % der Lohnsteuer, ab 19.950 € Jahres- Lohnsteuer (Ledige), Milderungszone bis ca. 32.000 €.
- Kirchensteuer – 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % der Lohnsteuer bei Mitgliedschaft in einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft.
- Krankenversicherung – 14,6 % Grundbeitrag + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag, BBG 5.812,50 €. Paritätische Teilung: 8,75 % Arbeitnehmeranteil.
- Pflegeversicherung – 3,6 % + 0,6 % Kinderloszuschlag ab 23 Jahre. Ermäßigung von 0,25 %-Punkten ab dem 2. Kind (bis zum 5.).
- Rentenversicherung – 18,6 % paritätisch, BBG 8.450 € West / 8.300 € Ost. Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung – 2,6 % paritätisch, BBG analog zur RV. Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
Rechenbeispiel: 3.500 € brutto, Steuerklasse I, West
| Abgabe | AN-Anteil | AG-Anteil |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 423,00 € | – |
| Soli (Freigrenze) | 0,00 € | – |
| Kirchensteuer (aus) | 0,00 € | – |
| Krankenversicherung | 314,00 € | 280,00 € |
| Pflegeversicherung | 84,00 € | 63,00 € |
| Rentenversicherung | 326,00 € | 326,00 € |
| Arbeitslosenvers. | 46,00 € | 46,00 € |
| Summe Abgaben | 1.193,00 € | 715,00 € |
Netto: 2.307 € (66 %). Gesamtkosten der Stelle: 3.500 € + 715 € = 4.215 €. Die Stelle kostet das Unternehmen also das 1,83-fache dessen, was beim Arbeitnehmer ankommt.
Was ändert sich 2026 gegenüber 2025?
- Grundfreibetrag: 12.348 € (2025: 12.096 €) – entlastet bei 3.000 € brutto ca. 7 € / Monat an Lohnsteuer.
- BBG KV/PV: 5.812,50 € (2025: 5.512,50 €). Wer darüber verdient, zahlt höhere Sozialbeiträge als im Vorjahr.
- BBG RV/AV West: 8.450 € (2025: 8.050 €), Ost 8.300 € (2025: 7.450 €) – Angleichung fortgesetzt.
- Durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag: 2,9 % (2025: 2,5 %) – viele Kassen haben 2026 erhöht.
- Kindergeld: 255 € / Kind und Monat (2025: 250 €).
Typische Fehler beim Abgabenvergleich
- Arbeitgeberanteil vergessen – die echten Arbeitskosten liegen ca. 21 % über dem Brutto. Wichtig für Gehaltsverhandlungen und Selbstständige.
- Zusatzbeitrag unterschätzen – 1 %-Punkt Unterschied zwischen Kassen sind 270 € pro Jahr bei 3.000 € brutto. Ein Kassenwechsel kann sich rechnen.
- BBG ignorieren – Einkommen oberhalb der BBG ist sozialabgabenfrei. Gehaltserhöhungen bei hohen Einkommen bringen überproportional viel Netto.
- Steuerklassenfalle III/V – das hohe Monatsnetto in Klasse III ist ein Kassenkredit vom Finanzamt. Am Jahresende droht eine Nachzahlung.
- Pflege-Kinderloszuschlag vergessen – ab 23 Jahren ohne Kind +0,6 % zur Pflegeversicherung. Bei 3.000 € sind das 216 € / Jahr.
Optimierungshebel für die Abgabenlast
Der größte legale Hebel ist die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge: Bis zu 8 % der BBG-Rentenversicherung sind 2026 steuer- und teilweise sozialabgabenfrei – das sind 8.112 € / Jahr. Wer den vollen Rahmen nutzt, spart mehrere hundert Euro Steuern und Sozialabgaben pro Jahr, muss die spätere Rente aber versteuern (nachgelagerte Besteuerung).
Weitere Hebel: Jobticket (steuerfrei), Jobrad (0,25 % Versteuerung statt 1 %), Essenszuschuss (bis 7,50 €/Tag steuerfrei), Kindergartenzuschuss (voll steuerfrei), gesundheitsförderung bis 600 €/Jahr steuerfrei. Für Ehepaare mit großem Einkommens- unterschied kann der Wechsel zu Steuerklasse III/V kurzfristig das Monatsnetto erhöhen – Jahressteuer bleibt aber gleich.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 2.500 € brutto · StKl I · keine Kirche | ~780 € Abgaben (31 %) |
| 3.500 € brutto · StKl I · keine Kirche | ~1.225 € Abgaben (35 %) |
| 5.000 € brutto · StKl I · keine Kirche | ~1.900 € Abgaben (38 %) |
| 3.500 € brutto · StKl III · keine Kirche | ~950 € Abgaben (27 %) |
| 3.500 € brutto · StKl I · mit Kirche (9 %) | ~1.263 € Abgaben (36 %) |
| 7.500 € brutto · StKl I · über BBG | ~2.600 € Abgaben (35 %) |
Haeufige Fragen
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 32a EStG – Einkommensteuertarif, § 3 SolZG – Solidaritätszuschlag, GKV-Spitzenverband – Beitragssätze 2026, BMAS – Sozialversicherung Rechengrößen 2026