USt-Voranmeldung Rechner 2026
Stand April 202630.000€ Umsatz 19% = 5.700€ USt + 5.000€ × 7% = 350€ − 3.000€ Vorsteuer = 3.050€ Zahllast.
Naechster Schritt
Haeufige Fragen
§18 UStG: Bis 10. des Folgemonats elektronisch an FA. Mit Dauerfristverlängerung (1/11 der Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung) um 1 Monat verschoben. Quartalsweise wenn Vorjahres-USt ≤7.500€. Jährlich wenn ≤1.000€.
§19 UStG: Vorjahres-Umsatz ≤ 25.000€ und laufendes Jahr ≤ 100.000€. Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug. Hinweis '§19 UStG' auf Rechnung pflicht. Opt-out: freiwillig zur Regelbesteuerung möglich (5J bindend).
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: §18 UStG — Voranmeldung