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USt-Voranmeldung Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Redaktion, Redaktion|Stand: April 2026|Quellen: §18 UStG — Voranmeldung

30.000€ Umsatz 19% = 5.700€ USt + 5.000€ × 7% = 350€ − 3.000€ Vorsteuer = 3.050€ Zahllast.

Haeufige Fragen

§18 UStG: Bis 10. des Folgemonats elektronisch an FA. Mit Dauerfristverlängerung (1/11 der Vorjahres-USt als Sondervorauszahlung) um 1 Monat verschoben. Quartalsweise wenn Vorjahres-USt ≤7.500€. Jährlich wenn ≤1.000€.
§19 UStG: Vorjahres-Umsatz ≤ 25.000€ und laufendes Jahr ≤ 100.000€. Keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug. Hinweis '§19 UStG' auf Rechnung pflicht. Opt-out: freiwillig zur Regelbesteuerung möglich (5J bindend).

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: §18 UStG — Voranmeldung