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Prozesskosten-Rechner 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Team, Finanzexperten|Stand: April 2026|Quellen: Gerichtskostengesetz (GKG), Rechtsanwaltsverguetungsgesetz (RVG)

Bei 10.000 EUR Streitwert betragen die Gesamtkosten in der 1. Instanz ca. 4.200 EUR (Gericht + 2 Anwaelte). Der Verlierer traegt alle Kosten.

500,00 €200.000,00 €

Prozesskosten bei Verlust

5.542,90 €

Gerichtskosten
- 1.842,00 €
Eigener Anwalt
- 1.850,45 €
Gegner-Anwalt
- 1.850,45 €
Gebuehrenwert614,00 €
Gerichtskosten1.842,00 €
Eigener Anwalt (brutto)1.850,45 €
Gegnerischer Anwalt1.850,45 €
Bei Verlust5.542,90 €
Bei Vergleich (50/50)3.696,67 €
Bei Gewinn0,00 €

Wie funktioniert der Prozesskosten-Rechner?

Geben Sie den Streitwert und die Instanz ein. Der Rechner ermittelt die Gerichtskosten nach GKG und die Anwaltsgebuehren nach RVG fuer beide Parteien. Er zeigt auch die Kosten bei einem Vergleich und die Kostenverteilung bei Teilunterliegen.

Wie kann ich Prozesskosten minimieren?

Eine aussergerichtliche Einigung spart erhebliche Kosten. Mediation und Schlichtung sind guenstige Alternativen. Wenn ein Prozess unvermeidlich ist, senkt ein Vergleich die Gerichtskosten um 2/3. Eine Rechtsschutzversicherung schuetzt vor dem Kostenrisiko bei hoeherem Streitwert.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
5.000 EUR Streitwert / 1. Instanz~2.600 EUR gesamt
10.000 EUR Streitwert / 1. Instanz~4.200 EUR gesamt
25.000 EUR Streitwert / 1. Instanz~7.800 EUR gesamt
50.000 EUR Streitwert / 1. Instanz~12.500 EUR gesamt
10.000 EUR / Vergleich~3.800 EUR gesamt

Haeufige Fragen

Prozesskosten richten sich nach dem Streitwert und umfassen Gerichtskosten und Anwaltsgebuehren. Die Berechnung folgt dem GKG und RVG.
Gerichtskosten werden nach dem GKG berechnet. Bei einem Streitwert von 10.000 EUR betragen sie in der 1. Instanz ca. 723 EUR (3 Gebuehren).
Anwaltsgebuehren richten sich nach dem RVG. Bei 10.000 EUR Streitwert liegen sie bei ca. 1.500-2.000 EUR pro Anwalt (1. Instanz).
In der Regel traegt die unterlegene Partei alle Kosten. Bei Teilunterliegen werden die Kosten anteilig aufgeteilt.
Bei einem Vergleich faellt eine zusaetzliche Einigungsgebuehr an (1,0 Gebuehr). Die Gerichtskosten reduzieren sich jedoch um 2/3.
Ab einem Streitwert von ca. 5.000 EUR decken die Prozesskosten den Jahresbeitrag. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten lohnt sie sich besonders.
Die Berufung kostet ca. 30-50% mehr als die 1. Instanz. Gerichts- und Anwaltsgebuehren fallen erneut an, oft mit hoeheren Gebuehrensaetzen.
Der Rechner berechnet die Kosten exakt nach GKG und RVG. Sondergebuehren und Sachverstaendigenkosten sind nicht beruecksichtigt.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Gerichtskostengesetz (GKG), Rechtsanwaltsverguetungsgesetz (RVG)