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Mehrwertsteuer herausrechnen 2026

Stand April 2026
Geprueft von Finanzrechner-Team, Finanzexperten|Stand: April 2026|Quellen: Umsatzsteuergesetz (UStG), BMF โ€” Umsatzsteuer-Anwendungserlass

Aus 119 EUR brutto ergibt sich bei 19% MwSt ein Nettobetrag von 100 EUR und 19 EUR Mehrwertsteuer. Formel: Brutto / 1,19 = Netto.

0,00ย โ‚ฌ100.000,00ย โ‚ฌ

Nettobetrag

100,00ย โ‚ฌ

Bruttobetrag119,00ย โ‚ฌ
Enthaltene MwSt (19%)- 19,00ย โ‚ฌ
Nettobetrag100,00ย โ‚ฌ

Formel:

Netto = Brutto / (1 + MwSt-Satz / 100)

Netto = 119,00ย โ‚ฌ / 1.19 = 100,00ย โ‚ฌ

Wie funktioniert das MwSt-Herausrechnen?

Geben Sie den Bruttobetrag ein und waehlen Sie den Steuersatz (19% oder 7%). Der Rechner teilt den Betrag durch den Steuerfaktor (1,19 bzw. 1,07) und zeigt den Nettobetrag und den enthaltenen MwSt-Anteil โ€” centgenau und buchhaltungskonform.

Haeufiger Fehler beim MwSt-Herausrechnen

Viele rechnen falsch: 119 EUR minus 19% = 96,39 EUR. Das stimmt nicht! Richtig ist 119 / 1,19 = 100 EUR. Der Unterschied entsteht, weil die 19% sich auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttobetrag. Der Rechner vermeidet diesen Fehler und liefert immer das korrekte Ergebnis.

Beispielrechnungen

EingabeErgebnis
59,50 EUR brutto / 19%50 EUR netto / 9,50 EUR MwSt
119 EUR brutto / 19%100 EUR netto / 19 EUR MwSt
1.190 EUR brutto / 19%1.000 EUR netto / 190 EUR MwSt
107 EUR brutto / 7%100 EUR netto / 7 EUR MwSt
10,70 EUR brutto / 7%10 EUR netto / 0,70 EUR MwSt

Haeufige Fragen

Bruttobetrag / 1,19 = Nettobetrag (bei 19% MwSt). Beispiel: 119 EUR / 1,19 = 100 EUR netto. Die MwSt betraegt 19 EUR.
Bruttobetrag / 1,07 = Nettobetrag. Beispiel: 107 EUR / 1,07 = 100 EUR netto. Die MwSt betraegt 7 EUR.
Draufrechnen: Netto x 1,19. Herausrechnen: Brutto / 1,19. Haeufiger Fehler: Brutto x 0,19 ergibt NICHT den korrekten MwSt-Betrag.
19% von 119 EUR = 22,61 EUR โ€” das ist falsch! Richtig: 119 / 1,19 = 100 EUR netto, MwSt = 19 EUR. Der Abzug von 19% fuehrt zu einem zu hohen Betrag.
Bei der Buchhaltung (Vorsteuerabzug), beim Preisvergleich (netto vs. brutto) und bei der Rechnungserstellung an Geschaeftskunden.
Lebensmittel, Buecher, Zeitungen, Zeitschriften, OEPNV-Tickets, Uebernachtungen und bestimmte kulturelle Veranstaltungen.
Unternehmer koennen die in Rechnungen enthaltene MwSt als Vorsteuer vom Finanzamt zurueckfordern. Dafuer muss die MwSt korrekt herausgerechnet werden.
Der Rechner berechnet den Nettobetrag und die MwSt exakt โ€” centgenau fuer Buchhaltung und Rechnungen.

Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.

Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: Umsatzsteuergesetz (UStG), BMF โ€” Umsatzsteuer-Anwendungserlass