Kindergeld-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 2 Kindern erhalten Familien 2026 monatlich 510 € Kindergeld (2 × 255 €) – pro Jahr 6.120 €. Die Zahlung erfolgt ab Geburt bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung/Studium bis 25, bei Arbeitssuche bis 21, bei festgestellter Behinderung unbegrenzt. Ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 75.000 € (Verheiratete) ist der Kinderfreibetrag von 9.600 € pro Kind günstiger – das Finanzamt prüft das automatisch.
Kindergeld (monatlich)
500,00 €
Naechster Schritt
Wie viele Kinder beziehen Sie Kindergeld fĂĽr?
So funktioniert der Kindergeld-Rechner 2026
Der Rechner ermittelt das monatliche Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (§ 62–78 EStG) und dem Bundeskindergeldgesetz. Seit 2023 gibt es einen einheitlichen Satz – 2026 beträgt das Kindergeld 255 € pro Kind und Monat, unabhängig davon, das wievielte Kind in der Familie es ist. Der Anspruch beginnt mit dem Geburtsmonat und endet regulär mit dem 18. Geburtstag.
Verlängerungen sind möglich: bis 25 bei erstmaliger Berufsausbildung, dualem Studium oder Hochschulstudium, bis 21 bei als arbeitsuchend gemeldeten Kindern, unbefristet bei Kindern mit Behinderung (Eintritt vor dem 25. Lebensjahr). Die Zahlung läuft bis zum 7. Werktag des Monats an den Kindergeldberechtigten.
Kindergeld vs. Kinderfreibetrag – die Günstigerprüfung
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind Alternativen, nicht Kumulativleistungen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch die günstigere Variante:
- Kindergeld 2026: 255 €/Monat × 12 = 3.060 €/Jahr pro Kind.
- Kinderfreibetrag 2026: 9.600 € pro Kind für Verheiratete, 4.800 € bei Alleinerziehenden. Steuerwirkung hängt vom Grenzsteuersatz ab.
Faustregel: Ab einem zu versteuernden Familieneinkommen von ungefähr 75.000 € (Verheiratete mit einem Kind) bzw. 40.000 € (Alleinerziehende) greift der Freibetrag. Das Kindergeld wurde dann schon unterjährig ausgezahlt und wird mit der Steuererstattung verrechnet.
Rechenbeispiel: Familie mit 2 Kindern
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Kindergeld Kind 1 | 255 €/Monat |
| Kindergeld Kind 2 | 255 €/Monat |
| Summe monatlich | 510 € |
| × 12 Monate | 6.120 €/Jahr |
| Kinderfreibetrag 2 Kinder | 19.200 €/Jahr |
| = günstiger bei zvE > 75 T€ | Freibetrag |
Alleinerziehende bekommen zusätzlich den Entlastungsbetrag: 4.260 € für das erste Kind + 240 € pro weiteres Kind.
Was ändert sich beim Kindergeld 2026?
- Kindergeld: +5 € auf 255 €/Kind/Monat (2025: 250 €) – Mehrleistung pro Kind und Jahr: 60 €.
- Kinderfreibetrag: steigt auf 9.600 €/Kind für Verheiratete (2025: 9.540 €).
- Kinderzuschlag: Höchstbetrag 297 €/Monat pro Kind (2025: 292 €).
- Entlastungsbetrag Alleinerziehende: unverändert 4.260 € + 240 € pro weiteres Kind.
- Kindergrundsicherung: Im Koalitionsvertrag für 2027 vorgesehen – 2026 gilt das bestehende System aus Kindergeld, Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket.
Typische Fehler beim Kindergeld
- Zu späte Antragstellung. Nachzahlungen sind seit 2018 nur für die letzten 6 Monate möglich (§ 70 EStG). Bei 2 Kindern bedeutet das einen Verlust von 3.060 € pro Jahr Verzögerung.
- Änderungen nicht gemeldet. Ausbildungsende, Studienabbruch oder Wechsel des Kindergeldberechtigten müssen der Familienkasse mitgeteilt werden – sonst droht Rückforderung plus Ordnungswidrigkeit.
- Kinderzuschlag nicht geprüft. Rund 30 % der berechtigten Familien beantragen den Kinderzuschlag nicht – bei 2 Kindern gehen bis zu 594 €/Monat plus Bildungs- und Teilhabepaket verloren.
- Zweitausbildung überschätzt. Bei Zweitausbildung entfällt das Kindergeld, sobald das Kind mehr als 20 Wochenstunden arbeitet – Übergänge sorgfältig planen.
- Auslandsstudium vergessen. Bei Studium im EU-Ausland bleibt der Kindergeldanspruch erhalten, auch Drittstaaten sind bei Auslandssemestern bis 1 Jahr in der Regel unschädlich – aber der Familienkasse formal melden.
Kindergeld fĂĽr Alleinerziehende und Geringverdiener
Alleinerziehende haben zusätzlich Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag: 4.260 € pro Jahr für das erste Kind, zuzüglich 240 € pro weiteres Kind. Voraussetzung ist, dass keine andere erwachsene Person im Haushalt lebt – Ausnahmen gelten für volljährige Kinder in Ausbildung.
Der Kinderzuschlag schließt die Lücke zwischen Erwerbseinkommen und Bürgergeld: Wer als Paar mindestens 900 € brutto (bzw. 600 € als Alleinerziehender) verdient und das Einkommen zum eigenen Bedarf reicht, aber nicht für das Kind, erhält bis zu 297 € pro Kind zusätzlich. Der Antrag läuft über die Familienkasse, die Bewilligung erfolgt in 6-Monats-Schritten. Zusammen mit Wohngeld und Bildungs- und Teilhabepaket ist der KiZ oft attraktiver als Bürgergeld, weil Erwerbstätigkeit honoriert wird.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 1 Kind · monatlich | 255 € |
| 2 Kinder · monatlich | 510 € |
| 3 Kinder · monatlich | 765 € |
| 4 Kinder · monatlich | 1.020 € |
| 1 Kind · jährlich | 3.060 € |
| Kinderfreibetrag 2026 | 9.600 €/Kind |
| Kinderzuschlag (max.) | 297 €/Monat |
Haeufige Fragen
Ohne Gewaehr. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine professionelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder medizinische Beratung. Der Betreiber ist keine Rechtsanwaltskanzlei, Steuerberatungs- oder Finanzdienstleistungsgesellschaft i.S.d. RDG / StBerG / KWG.
Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 62 ff. EStG – Kindergeld, § 32 EStG – Kinder, Familienkasse – Kindergeld beantragen, BMFSFJ – Familienleistungen