Abgeltungsteuer-Rechner 2026
Stand April 2026Bei 5.000 € Kapitalerträgen, vollem Sparerpauschbetrag (1.000 €) und ohne Kirchensteuer bleiben nach Abzug der Abgeltungsteuer 2026 rund 3.946 € netto – das sind 1.054 € Steuern (26,375 %). Bei einem Aktien-ETF mit 30 % Teilfreistellung reduziert sich die Steuer auf 738 € – Ersparnis 316 €. Mit Kirchensteuer (9 %) steigen die Abzüge auf rund 1.120 €.
Netto nach Steuern
3.945,00 €
Naechster Schritt
Wie hoch sind Ihre Kapitalerträge pro Jahr?
So funktioniert der Abgeltungsteuer-Rechner
Der Rechner ermittelt die Steuerlast auf Ihre Kapitalerträge nach § 32d EStG. Ausgangspunkt ist die Bruttosumme Ihrer Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Davon zieht der Rechner zunächst den Sparerpauschbetrag (1.000 € ledig / 2.000 € verheiratet) ab und bei Fonds die Teilfreistellung nach § 20 InvStG. Auf den verbleibenden Betrag rechnet er 25 % Abgeltungsteuer, 5,5 % Soli auf die Steuer und ggf. 8 % oder 9 % Kirchensteuer.
Zusätzlich zeigt der Rechner das Ergebnis der Günstigerprüfung: Bei niedrigem Einkommen rechnet er die Kapitalerträge zum Normaltarif durch und weist aus, ob sich eine Veranlagung über die Anlage KAP lohnt.
Formel für die Abgeltungsteuer
Bemessungsgrundlage = Erträge − Sparerpauschbetrag − Teilfreistellung Abgeltungsteuer = Bemessungsgrundlage × 25 % Soli = Abgeltungsteuer × 5,5 % Kirchensteuer = Abgeltungsteuer × 8 % (BY/BW) / 9 % Gesamt = 26,375 % (ohne Kirche) · 27,82 % / 27,99 % (mit Kirche)Rechenbeispiel: 5.000 € Dividenden − 1.000 € Sparerpauschbetrag = 4.000 €. Davon 25 % = 1.000 € Abgeltungsteuer + 55 € Soli = 1.055 € gesamt. Ohne Kirchensteuer liegt die effektive Belastung auf den Bruttoertrag bei 21,1 %.
Teilfreistellung: Fondsarten im Vergleich
| Fondsart | Teilfreistellung | Eff. Steuer auf Bruttoertrag |
|---|---|---|
| Aktienfonds (≥ 51 %) | 30 % | 18,46 % |
| Mischfonds (≥ 25 %) | 15 % | 22,42 % |
| Immobilienfonds Inland | 60 % | 10,55 % |
| Immobilienfonds Ausland | 80 % | 5,28 % |
| Rentenfonds / Einzelaktien | 0 % | 26,375 % |
Werte ohne Kirchensteuer. Mit Kirchensteuer entsprechend höher. Die Teilfreistellung wird auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Kursgewinne angewendet (§ 20 InvStG).
Was ändert sich 2026 bei Kapitalerträgen?
- Basiszins für Vorabpauschale: Nach § 203 BewG voraussichtlich 2,2–2,5 % für 2026 (2025: 2,53 %). Die Vorabpauschale auf thesaurierende Fonds liegt damit rechnerisch bei rund 1,4–1,75 % des Fondsvermögens (70 % des Basiszinses).
- Sparerpauschbetrag: 1.000 €/2.000 € unverändert (seit 2023).
- Abgeltungsteuersatz: 25 % unverändert. Politische Debatten über Anhebung auf 30 % oder Abschaffung der Abgeltungsteuer sind bekannt, aber 2026 keine Gesetzesänderung.
- Quellensteuer-Reform: Seit 01.01.2025 gilt das neue Zinsabschlags- abkommen mit der Schweiz, das eine vollautomatische Anrechnung ermöglicht.
- Digitale Steuerbescheinigung: Ab 2026 erhalten alle Anleger eine elektronische Jahressteuerbescheinigung, die direkt im ELSTER-Portal abgerufen werden kann.
Typische Fehler bei der Abgeltungsteuer
- Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft – wer mehrere Depots hat, sollte den Freibetrag optimal verteilen. Ansonsten werden Erträge über der Bank- grenze voll besteuert, obwohl andernorts noch Freibetrag frei wäre.
- Verlustverrechnung übersehen – Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden (§ 20 Abs. 6 EStG). Verluste aus Zertifikaten, Optionen oder ETFs bilden eigene Töpfe. Banken bescheinigen die Töpfe separat.
- Günstigerprüfung vergessen – bei Einkommen unter 18.800 € / Jahr lohnt sie fast immer. Antrag in der Anlage KAP, Zeile 4.
- Ausländische Quellensteuer nicht angerechnet – bei DBA-Ländern führt die Bank die Anrechnung meist automatisch durch. Bei Direktbestand (Franz. Aktien, Italien) kann Erstattungsantrag nötig sein.
- Vorabpauschale ignorieren – thesaurierende Fonds werden laufend besteuert. Zum Januar fällt eine Abbuchung an, für die Liquidität bereitstehen muss.
Günstigerprüfung: Lohnt sie sich für Sie?
Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG zahlt sich aus, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt. 2026 ist das bei einem zu versteuernden Einkommen bis rund 18.800 € der Fall. Typische Gruppen: Rentner mit kleiner Rente, Studenten mit Kapitalerträgen aus Erbschaft, Teilzeitbeschäftigte, Selbstständige mit Verlustjahr, Kinder unter 25 mit eigenem Freibetrag.
Rechnerisch: Bei 4.000 € Kapitalerträgen und 18 % persönlichem Grenzsteuersatz sparen Sie 280 € pro Jahr gegenüber 25 % Abgeltungsteuer. Die Günstigerprüfung beantragen Sie einfach in der Anlage KAP – das Finanzamt rechnet automatisch durch, ob sie günstiger ist, und erstattet ggf. die bereits einbehaltene Abgeltungsteuer.
Beispielrechnungen
| Eingabe | Ergebnis |
|---|---|
| 1.000 € Zinsen · Freibetrag voll | 0 € Steuer |
| 2.000 € Dividenden · 1.000 € Freibetrag | 264 € Steuer |
| 5.000 € · Aktien · 1.000 € Freibetrag | 1.054 € Steuer |
| 5.000 € · Aktien-ETF · 30 % Teilfrei | 738 € Steuer |
| 10.000 € · mit Kirchensteuer 9 % | 2.239 € Steuer |
| 3.000 € · Grenzsteuersatz 18 % | 360 € (Günstigerprüfung) |
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Letzte Aktualisierung: April 2026 | Quellen: § 32d EStG – Abgeltungsteuer, § 20 InvStG – Teilfreistellung, BZSt – Kapitalertragsteuer, BMF – Einzelfragen zur Abgeltungsteuer